Erfurt/Arnstadt, 4. Dezember 2011 (ADN).  Seit wenigen Tagen existiert eine ganze Stadt in Thüringen nicht mehr. Im letzten Tagesordnungspunkt der jüngsten Sitzung des Stadtrates von Plaue im Ilmkreis  wird entschieden: “ Der Stadtrat beschließt die Stadt Plaue aus Gründen des Gemeinwohls aufzulösen.“  So teilte es ein Reporter der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ am Freitag aus Plaue mit. Zitiert wird  der Bürgermeister einer der ältesten Thüringer Städte, Jörg Thamm, mit dem Satz:“Eine andere Möglichkeit bleibt uns nicht.  Plaue ist nicht mehr lebensfähig. “ Auf freiwilliger  Basis, wie sich das die Landesbehörden vorstellten, bekomme Plaue keinen Zusammenschluss hin. Am Bürgerwillen scheitere es nicht. Bereits vor zwei Jahren haben sich die Stadtbewohner mehrheitlich für eine Fusion mit Arnstadt ausgesprochen. Allerdings kann der Bürgerwille nicht umgesetzt werden, weil die Verwaltungsgemeinschaft (VG)  „Oberes Geratal“  ihr Mitglied – die Stadt Plaue – nicht ziehen lassen wolle. Grund: dann gerate die VG selbst in Existenznot.  Obendrein ist das noch gar nicht entscheidend, denn die Rechtslage schreibt vor, dass der Austritt aus der VG nur einstimmig erfolgen kann. Tatsache ist dagegen, dass auf schriftliche Anfragen des Bürgermeisters von Plaue vier Gemeinden gar nicht geantwortet haben, der Ort Geschwenda habe es abgelehnt und die Kommune Liebenstein habe für ihre Zustimmung eine Bedingung gestellt. Fürsprache erfolgt nur, wenn Plaue die ebenfalls in Geldnöten steckende Gemeinde Liebenstein bei sich aufnehmen würde.

Die Kommune Arnstadt, die Ziel des Beitrittsbegehrens ist, nimmt Plaue im Übrigen nur im schuldenfreien Zustand auf. Plaue sitzt jedoch seit den 90er Jahren auf einem kaum abzubauenden Schuldenberg von fünf Millionen Euro.  Diese müssten vom Land übernommen werde, ist derzeit die einzige denkbare Lösung.

Plaue gehört zu den ältesten, dauerhaft besiedelten Orten Deutschlands. Erste Ansiedlungen erfolgten in der Bronzezeit wegen der örtlichen Salzquellen. Sie führten dazu, dass Plaue im Mittelalter zu großem Reichtum gelangte.  Mit dem örtlichen Vermögen erkauften sich die Bürger am 13. März 1335 das Marktrecht und damit auch das Stadtrecht. Später – im 19. Jahrhundert – erblühte in Plaue die Porzellanindustrie.

Nunmehr geht Plaue nicht nur am Bettelstab, sondern ist sogar  vollständig seiner kommunalen Selbständigkeit verlustig gegangen und lässt sich notgedrungenermaßen aus dem administerativen Ortsregister streichen.

Das Erlöschen einer Stadt ist ein Alarmsignal historischer Güte in der zivilisierten demokratischen Welt.  Es weist darauf hin, in welchem Niedergang sich die Bürger- und Grundrechte sowie die Menschenrechte befinden.  Außerdem ist der Nachweis erbracht, dass der Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gröblichst mit Füßen getreten wird. Darin heißt es: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in Eigenverantwortung zu regeln.“ Das Beispiel Plaue belegt, dass die allseits marktschreierisch von der Bundesrepublik Deutschland auf den politischen Bühnen der Welt verkündete kommunale Selbstverwaltung in ihrem Wesen Scharlatanerie ist.  ++ (dk/mgn/04.12.11 – 27)

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