Bonn, 18. Januar 2012 (ADN). Die deutschen Finanzämter versagen. Im Bürokratendeutsch wird dieser Zustand vom Bundesrechnungshof so formuliert: „Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet“. Diesen Satz zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer jüngsten Ausgabe aus einem Gutachten der in Bonn ansässigen Behörde, die eine umfassende Analyse des Steueapparates der Bundesrepublik über einen längeren Zeitraum vorgenommen hat. Dabei habe sich die Lage in den vergangenen fünf Jahren weiter verschlechtert. Die Finanzbeamten seien durch die schiere Masse der Erklärungen und die ständigen Änderungen des Steuerrechts überfordert. Auch die inzwischen eingekehrte maschinelle Bearbeitung der Steuererklärung schaffe keine Abhilfe. Grund sei das fehlerhafte Computersystem, das Mängel nicht erkenne und sogar widersprüchliche Angaben als unbedenklich einordnet. Ein Risikofilter in der Elektronik entscheide darüber, ob ein Fall vom Computer bearbeitet werden kann oder ob ein Finanzbeamter die Angelegenheit persönlich prüft. Dieser Mechanismus funktioniert nach Angaben des Rechnungshofs nur bedingt.
Das Gutachten stellt fest, dass die Arbeitslast in den Finanzämtern gestiegen ist. Zwischen 2006 und 2009 ist die Zahl der Vollzeitstellen in den Finanzämtern um 812 auf 42.737 gesunken. Trotzdem auch die Zahl der Steuerklärungen – es sind 38,1 Millionen – zwar gesunken ist, jedoch im geringeren Maße, müsse jede Arbeitskraft im Finanzamt 5,4 Prozent mehr Steuerklärungen bearbeiten.
Zudem hat sich der Steuer-Dschungel weiter verdichtet. Zwischen 2006 und 2010 wurden 102 Steuer-Reformen beschlossen. Allein in der Einkommenssteuer seien 428 Bestimmungen durch 48 Gesetze geändert worden. Ergänzt wurde die Regelungswut durch 229 Anwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums, um missverständliche Vorschriftenänderungen zu erläutern. Eines dieser Schreiben – es betrifft die Abgeltungssteuer und die Förderung der privaten Altersvorsorge hat einen Umfang von 150 Seiten.
Die Änderungsflut ist ungebrochen, der Nebel wird dichter, der Kollaps steht unmittelbar bevor. Das Ganze gleicht einem Irrenhaus, wenn in Betracht gezogen wird, dass die Steuergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten komplett illegitim und aus völkerrechtlicher Sicht ungültig ist ++ (bk/mgn/18.01.12 – 18)