Weimar/Erfurt/Zwickau, 16. Februar 2012 (ADN). Sieben Volljuristen beschäftigen sich mit rund 9.000 Blatt Akten aus dem Thüringer Landeskriminalamt im Zusammenhang mit den bundesweit für Grundsatzdiskussionen sorgenden und jahrelang unentdeckten NeoNazi-Morden an ausländischen Kleinunternehmern. Diese Angaben machte Thüringens Innenminister Jörg Geibert in einem Interview mit der „Thüringischen Landeszeitung“, das in der heutigen Donnerstagausgabe veröffentlicht wurde. Die Papiere werden aus seinem Ministerium dem Untersuchungsausschuss vorgelegt, der ebenfalls heute seine Arbeit aufgenommen hat. Er könne sich vorstellen, so Geibert, dass es bei den Bundesstellen noch einmal eine Vielzahl von Akten über den Rechtsextremismus gebe. Der Verfassungsschutz habe deutlich mehr Unterlagen, wenn man das Augenmerk auf die Genese der rechtsextremen Bewegung in den 90er Jahren legt. Was die Schäfer-Kommission zur Verfügung gestellt bekommen habe, seien drei Aktenbände. Das hänge damit zusammen, dass sich das Material auf den konkreten Vorgang rund um das umstrittene Trio bezieht. Mitteilungen dieses von einem ehemaligen Richter des Bundesgerichtshofes geleiteten Gremiums, lassen nach Aussage von Geibert darauf schließen, dass zwischen dem Akteninhalt und den Erinnerungen der Beteiligten erhebliche Widersprüche aufgetaucht sind. Außerdem haben die sächsischen Behörden der von Thüringens Landesregierung eingesetzten Schäfer-Kommission immer noch keine Unterlagen in Sachen Rechtsextremismus geliefert.
Geibert sieht ein Schlüsselproblem zur Aufklärung in Kommunikationsdefiziten. Deutlich besserer Informationsaustausch sei notwendig. Das vom Bundesinnenminister im Dezember vergangenen Jahres angekündigte Informationszentrum Rechtsextremismus bilde einen ersten Schritt. Dort sollen künftig die Informationsfäden zusammenlaufen, um einen Gesamtüberblick zum Rechtsextremismus zu gewinnen.
Inzwischen paaren sich die ernsten Ereignisse mit äußersten Skurrilitäten. So berichtete die „Chemnitzer Morgenpost“ am heutigen Donnerstag von einer Klage des Zwickauer Tierheims gegen das Bundeskriminalamt (BKA). Die Behörde lehne es ab, die Kosten für Unterkunft, Futter und andere Aufwendungen für die Katzen zu tragen, die der des Terrorismus verdächtigten und inhaftierten Beate Zschäpe gehören. Die erste Rechnung über 167, 28 Euro habe die Zwickauer Polizei bezahlt. Die Beamten hätten für weitere Aufwendungen das BKA als zuständig erklärt, das sich zu einer Stellungnahme gegenüber der Chemnitzer Zeitung nicht in der Lage sah. ++ (tr/mgn/16.02.12 – 47)