Leipzig, 4. September 2012 (ADN).  Nur ein einziger Mensch innerhalb der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden hatte während der rechtsradikalen Mordserie in den vergangenen zehn Jahren einen ernsthaften Verdacht, dass es sich um neonazistische Urheber und Täter handeln könnte. Es war  ein Profiler in München. Das erklärte die ehemalige Generalbundesanwältin, Monika Harms, am Dienstagabend in Leipzig bei einer Diskussionsrunde.  Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bis in die Gegenwart keinerlei Spuren und Ermittlungsansätze in Bezug auf die Morde der dritten Generation des RAF-Terrorismus gibt. Das betreffe beispielsweise die tödlichen Attentate auf den seinerzeitigen Chef der Treuhandanstalt ,Detlef-Carten Rohwedder, und den ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, die Anfang der 90er Jahre umgebracht worden sind. Angesichts dessen und der zunehmenden rechtsradikalen Aktivitäten habe sie unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im Jahr 2006 bei ihren Antrittsbesuchen in den einzelnen Bundesländern die Installation eines gemeinsamen Anti-Terrorismuszentrums gegen Rechts vorgeschlagen. Alle Landesinnenminister seien dafür gewesen, aber getan habe sich nichts.

Auf die Frage, warum der bundesdeutsche Justizapparat nicht dem Beispiel des Außenministeriums und des Bundesverkehrsministeriums gefolgt ist und von geeigneten Historikern die Nazi-Vergangenheit dieser Einrichtungen erforschen ließ, verwies Harms auf eine Studie. Bundesjustiministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe sie in Auftrag gegeben. Das Elaborat sei eben nur noch nicht fertiggestellt.

Der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Uwe Berlit, der seit Anfang dieses Monats auch als berufsrichterliches Mitglied am Landesverfassungsgericht des Freistaates Sachsen fungiert,  verteidigte ebenfalls seine Zunft. Seit Mitte der 70er Jahre sei es mit der „Blindheit auf dem rechten Auge“ in der bundesdeutschen Justiz vorbei. Seitdem gebe es andere Schwächen. Für Polizei und Justiz sei es eben einfacher und bequemer kleine Ladendiebe zu erwischen und abzuurteilen als komplexe Strukturermittlungen von Fehlentwicklungen in der Gesellschaft nachzuvollziehen. Rechtsextremistischen Tendenzen könne nur durch gute Politik entgegengetreten werden. Entscheidend sei zu erkennen, wie sich rechte Milieus abzeichnen. und daruf hin zu wirken, ihr Entstehen zu verhindern. Im Übrigen sei es kein Regelfall, wenn staatliche Instanzen rechtswidrig handeln und – wie beispielsweise in Sachsen geschehen – strafrechtlich relebvante Akten in größeren Mengen zerschreddern. ++ (re/mgn/04.09.12 – 252)

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