Athen, 24. Januar 2013 (ADN).  Griechenlands Beamte werden seit dem Jahr 2011 in der Sozialversicherung für private Beschäftigte versichert. Das ist Ergebnis eines im Juli 2010 im griechischen Parlament verabschiedeten Gesetzes,  dessen neue Architektur ab dem Jahr 2015 zudem die Trennung der Sozialhilfe von der Sozialversicherung vorsieht. Weiterhin wird damit eine Grundrente in Höhe von 360 Euro auf der Basis der Preise von 2010 festgelegt. Diese Rente können alle Nichtversicherten über 65 Jahren beanspruchen sowie diejenigen, die eine Beitragszeit von weniger als 15 Jahren nachweisen.  Das ist einem Beitrag von Prof. Theodoros Sakellaropoulos von der Panteion Universität Athen in der jüngsten Publikation „Deutsche Rentenversicherung“ zu entnehmen, in dem die Zukunftsaussichten der griechischen Pensionen im Lichte der Finanzmisere des Balkanlandes beleuchtet werden. Weitere Schlüsselelemente des neuen Gesetzes, das von der Troika für gut gefunden und abgesegnet worden ist, sind Zusatzrenten von 0,8 und 1,5 Prozent pro Jahr auf die Jahre der Erwerbsarbeit. Das Rentenalter ist für Frauen wie für Männer gleich auf 60 Jahre festgesetzt.

Der Wissenschaftler weist darauf hin, dass die Krise zu erheblichen Verlusten der Pensionsfonds geführt hat. So büßten sie etwa die Hälfte ihres Vermögens ein. Es sank von 21 Milliarden Euro auf elf Milliarden Euro.  Die bisher zur Hälfte aus staatlichen Quellen gespeisten Zuschüsse der Pensionsfonds werden deutlich sinken – von derzeit 154 Milliarden Euro auf 42 Milliarden Euro im Jahr 2015.  Nach Auffassung von Sakellaropoulos kann dieser „circulus victiosus“ nur durch neue Finanzierungsströme aufgehalten werden. In diesem Zusammenhang müssten Schwarzarbeit bekämpft, Vermögenswerte umfassend genutzt und eigene Solidaritätsfonds geschaffen werden. .   ++ (so/mgn/24.01.13 – 019)

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