Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 (ADN). Vor 50 Jahren begann im Stadtverordnetensaal von Frankfurt am Main der erste Auschwitz-Prozess. „Man musste ja die Leute freiwillig in die Gaskammern hereinbringen und in Unwissenheit, mit List,“ erklärte damals der Zeuge Rudolf Vrba. An diesem 20. Dezember 1963 stehen sich SS-Männer als Täter und ihre Opfer zum ersten Mal seit 1945 wieder gegenüber. Hessens Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war einer der Hauptinitiatoren dieses juristischen Aufarbeitungsversuchs. Er hatte eine Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft über das gefordert, was da „im Osten“ geschehen war.
Der Prozess im Landgericht Frankfurt firmierte unter „Mulka und andere“. Er richtete sich gegen 22 Angehörige der Waffen-SS. Die Anklagebehörde ist selbst von Nazi-Juristen durchsetzt. Sie wollten den Prozess abschieben, hatten keinen Bock darauf. Dennoch setzte sich der hessische Generalstaatsanwalt durch und bringt junge, weitgehend unbelastete Ankläger zum Einsatz.
Auch der Untersuchungsrichter Dr. Heinz Düx trifft auf Widerstand beim Landgericht. Der Unwille in Justizkreisen ging soweit, dass sogar die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Bausch und Bogen in Frage gestellt wurde. Ein Vorsitzender Richter war der Auffassung, alle KZ-Häftlinge seien Lügner. Sogar Dienstreisen zum Tatort, die das überprüfen sollten und der Aufklärung dienten, wurden verhindert. Letztlich unternahm Düx eine „Dienstreise“ auf eigene Privatkosten zu den Mordstätten. Erst als er später seine Erkenntnisse präsentierte, entschloss sich das Gericht ebenfalls ein eigenes Bild vor Ort zu gewinnen.
Letztlich fallen die Urteile milde aus: Sechsmal lebenslang Zuchthaus, eine zehnjährige Jugendstrafe, zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren. ++ (mo/mgn/20.12.13 – 348)