Berlin, 4. Februar 2014 (ADN). Durch Berlin geistert eine neue kaum fassbare Nachricht über Justizirrtümer. Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte laut „Berliner Zeitung“ vom Dienstag, dass ein 75jähriger Rentner entgegen einer gerichtlichen Feststellung seines Todes dennoch am Leben ist. Die Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Totgesagter ist sehr lebendig“ über die Entstehungsgeschichte der makabren Verwechslung. 

Der Presseartikel schildert Hintergründe der menschenverachtenden Abstrusität, deren Einzelheiten die Realitätsferne und Willkürneigung der Behörde noch unterstreichen. Der Betroffene sollte unter Vormundschaft gestellt werden. Dazu wurde ihm eine gerichtliche Betreuerin zugeteilt, die alle seine Verwaltungsaangelegenheiten für ihn übernehmen sollte. Seine Ehefrau widersprach und teilte dem Gericht mit, dies selbst zu tun.  Der Justizapparat reagierte darauf mit der Todeserklärung. Darin wurde die Ehefrau aufgefordert, das Sterbedatum des Mannes, den Beerdigungstermin, die Vermögensverhältnisse sowie die Erben zu nennen. 

Die sich gegen solcherlei unmenschliche Widersinnigkeit wehrende Familie erhielt schließlich zu Beginn dieser Woche von der Amtsgerichtspräsidentin Dagmar Mittler ein Schreiben. Darin heißt es: „Wir geben uns Mühe, aber ganz ausschließen kann man ein derartiges Versehen in einer großen Behörde  leider nicht.“  Sie sei erleichtert, dass der Betreute auf veröffentlichten Fotos einen wohlbehaltenen Eindruck mache. Das falsche Schreiben werde korrigiert.

Inzwischen sind genügend weitere ähnliche Fälle bekannt, die beweisen, dass es sich nicht um bedauerliche Ausnahmen handelt,sondern um eine mysteriöse Systematik im Vorgehen juristischer Einrichtungen. Auch bleibt das Phänomen nicht auf Berlin beschränkt, sondern es wird aus vielen Regionen der Bundesrepublik über derartige administrative Abnormitäten verbunden mit unerträglichen Schikanen der Betroffenen berichtet. So droht der Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel einem unbescholtenen Bürger  ohne berechtigten Grund zum achten Mal eine langandauernde Gefängnishaft an, wenn der Bedrängte nicht Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. ++ (bk/mgn/04.02.14 – 035)

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