Zürich, 10.April 2014 (ADN). Spätestens seit dem Krieg gegen Serbien 1999 führt die NATO auch Angriffkriege entweder als Bündnis oder in einer „Koalition der Willigen“ wie 2003 gegen den Irak. Dieser Krieg ist von UNO-Generalsekretär Kofi Annan und von etlichen Völkerrechtlern als völkerrechtswirdrig bezeichnet worden. Das erklärte der international renommierte Menschen- und Völkerechtsexperte Prof. Alfred de Zayas in einem ausführlichen Interview, das in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ veröffentlicht ist. Auch der Krieg gegen Lybien sei maßgeblich von der NATO geführt worden. Gründe für die aggressive Militanz der ursprünglich als Verteidigungsbündnis gegen den Kommunismus gegründeten Organisation sieht de Zayas in der ungebremsen Profitgier der Waffenindustrie.
Alfred de Zayas weist darauf hin, dass Abrüstung eine völkerrechtliche Verpflichtung ist. Artikel 26 der UNO-Charta sehe die Abrüstung vor. „Außerdem verlangt Artikel 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 2 des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte , dass alle Vertragsstaaten sämtliche in diesen Pakten genannten Menschenrechte in die Tat umsetzen, was notwendigerweise auch die Verpflichtung zur Abrüstung und zur Kriegsverhinderung einschließt“, erklärte der Völkerrechtler. Mit dem Recht auf Selbstverteidigung kollidiere das keinesfalls. Jeder Staat habe das Recht auf Selbstverteidigung und die Pflicht, seine Bürger vor Angriffen und Bedrohungen aus dem Ausland zu schützen. Das sei legitim und gehöre zum Wesen eines jeden Staates. Aber es gebe kein Recht zum „Präventivkrieg“. ++ (mi/mgn/10.04.14 – 100)
http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn)