Berlin, 25. Juni 2014 (ADN). 83 Vorschläge aus 128 Bewerbungen für die offizielle Anerkennung als immaterielles Weltkulturerbe hat die Deutsche UNESCO-Kommision für das weitere Auswahlverfahren benannt. Wie das Gremium am Mittwoch in Berlin weiter mitteilt, gehören dazu die Sage über den „Rattenfänger von Hameln“, der Segelflug auf der Wasserkuppe in der Rhön und der Musikinstrumentenbau im Vogtland. Zum Spektrum gehören 29 Bräuche, Rituale und Feste, 19 darstellende Künste, 19 Handwerkstraditionen sowie 13 Formen des Wissens im Umgang mit der Natur und dem Universum. Nach den Worten von Kommissions-Vizepräsident Christoph Wulf sollen auf diese Weise gelebte Traditionen erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden. Wissen und Können werde seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben.
Die akzeptierten Bewerbungen sollen bis Oktober dieses Jahres einer weiteren Selektion durch ein Expertenkomitee unterzogen werden, das dann Empfehlungen zur Aufnahme in ein bundesweites Register gibt. Mit ersten Einträgen ist im Dezember zu rechnen. Die bundesweite Liste ist ein Beitrag, um das internationale Übereinkommen umzusetzen, das die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erst im vergangenen Jahr unterzeichnet hat. Eine Registrierung in den internationalen Listen des immateriellen Weltkulturerbes durch die UNESCO in Paris ist frühestens im Jahr 2015 möglich. Warum die ansonsten so kultur- und traditionsbeflissenen Deutschen so spät dran sind, wurde in der Mitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission nicht aufgeklärt. ++ (ku/mgn/25.06.14 – 175)
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