Leipzig, 18. November 2014 (ADN). Klare Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin über die völkerrechtliche Situation des Kosovo und der Krim in dem mit ihm in Wladiwostok geführten und am Wochenende im ARD-Fernsehen ausgestrahlten Interview brachten bereits von westlichen Regierungen ins Feld geführte Argumente stark ins Wanken. Nun tut das die Weisheit des Volkes in Gestalt von Gert Bundesmann am Dienstag in der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). In einem Leserbrief beschreibt und analysiert der in dem sächsischen Städtchen Borna lebende Weltbürger die internationale Rechtslage sehr verständlich und überzeugend. Unabhängig von der sonstigen Politik Putins und dessen Verteidiger Michail Gorbatschow möchte er folgendes klarstellen: „Erstens: Die Krim hat zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig zur Ukraine gehört. Warum ? Weil Chrustschow 1954 unter Bruch der Verfassung die Krim von Russland an die Ukraine ‚verschenkt‘ hat. Darüber hätten die Parlamente der betroffenen Sowjetrepubliken abstimmen müssen. Sie wurden jedoch übergangen – und die Krim (obwohl auch damals autonom !) wurde gar nicht erst gefragt. Somit hat Chrustschow etwas verschenkt, was ihm gar nicht gehörte. Zweitens: Die Ukraine hätte daher im Zuge ihrer Unabhängigkeitserklärung von Moskau 1991 ein Referendum durchführen müssen. Warum ? Weil die Regierung in Kiew so für völkerrechtlich gesicherte Verhältnisse auf der Krim hätte sorgen können.  Stattdessen hat Kiew die damalige Schwäche Russlands ausgenutzt und so eine Zeitbombe zum Ticken gebracht, die nun im Jahre 2014 hochgegangen ist. Es kann ja wohl keine Rede davon sein, dass die Krim seinerzeit vom russischen Volk an die Ukraine verschenkt wurde.“

Die Waage des auf diese Weise aus der sächsischen Provinz zu Recht ins Fadenkreuz der Öffentlichkeit gerückten Völkerrechts neigt sich noch deutlicher zugunsten der russischen Position. In diesem Jahr wurde nämlich eine Volksabstimmung auf der Krim durchgeführt. Dabei hat sich eine eindeutige Mehrheit der Wähler für die Zugehörigkeit zu Russland bekannt. Im Kosovo hat es dergleichen bei der Frage einer staatlichen Abspaltung von Serbien nicht gegeben. Die Separation wurde vom Parlament 2008 proklamiert. Seitdem gilt die UN-Resolution 1244. Danach ist Kosovo bei formeller Wahrung der Zugehörigkeit zu Jugoslawien bzw. Serbien unter die Verwaltungshohheit der Vereinten Nationen gestellt. Eine Bewertung des völkerrechtlichen Status des Kosovo wurde von dem damit beauftragten Internationalen Gerichtshof (IGH) vermieden.  ++ (vk/mgn/18.11.14 – 321)

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