Berlin, 7. Dezember 2014 (ADN). Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sowie die Verfassungen Nikaraguas und Spaniens standen Pate beim Entstehen des Verfassungsentwurfs für die Deutsche Demokratische Republik (DDR) Ende 1989/90. Den Startschuss für die Arbeit daran gab der Runde Tisch, der am Sonntag vor genau 25 Jahren erstmals in Berlin zusammentrat. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die an dem Dokument knapp vier Monate arbeitete und es am 4. April 1990 der Volkskammer zur Beratung und Entscheidung vorlegte. Dieses Parlament beschäftigte sich nicht damit, sodass der Verfassungsentwurf sang- und klanglos von der Bildfläche verschwand. Einleuchtende Erklärungen für das rätselhafte Schicksal dieses Grundsatzdokuments gibt es bis in die Gegenwart nicht. ++ (dk/mgn/07.12.14 – 340)
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