Düsseldorf, 7. März 2015 (ADN). „In unserem Kulturkreis werden Geschäfte erst mit der Unterschrift unter einen Vertrag gültig. Das ist im internationalen Business nicht anders.“ Das stellte die März-Ausgabe der „Genossenschaftlichen Nachrichten“ klar, nachdem sie einen Test des Carl Duisberg Zentrums zur interkulturellen Kompetenz ausgewertet hatte. Jedoch sei der Umgang mit Regeln und Strukturen nicht überall gleich. Die deutsche Rechtstradition der Vertragstreue habe ihren Ursprung im römischen Recht, welches „in Indien natürlich keine Verbreitung gefunden“ hat. „Wir sollten daher Vertragspartnern aus solchen Kulturkreisen erläutern, dass  Verträge sowie deren Unterzeichnung für uns besonders wichtig sind,“ wird weiter erläutert.

Daraus folgt: Mitten in Deutschland herrschen indische Verhältnisse, denn in diesem europäischen Kernland ist es Usus geworden, wichtige Schriftstücke und Dokumente gar nicht mehr zu unterschreiben, sondern den Adressaten und Bürgern nur noch maschinell erstellte Texte zuzusenden. Das gilt sowohl für eine Mehrzahl von Behördenschreiben als auch für Urteile und Beschlüsse bundesdeutscher Gerichte sämtlicher Instanzen. Sie sind demzufolge schlicht ungültig und rechtsunwirksam. ++ (ju/mgn/07.03.15 – 58)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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