Berlin, 8. März 2015 (ADN). „Die Zerstörung der Jahrtausende alten Stadt Nimrud durch die Terrormiliz ‚Islamischer Staat‘ im Norden des Irak hat weltweit Entsetzen ausgelöst“. So heißt es in der Wochenendausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ auf Seite 1. Ähnlich klingen die Formulierungen in anderen Medien der sich gerne als zivilisierte Welt deklarierenden Erdsphäre. Der heuchlerische Aufschrei, der auch aus Quellen vieler Regierungen kommt, hat einen schalen Geschmack, denn auch in Europa – speziell in der Bundesrepublik Deutschland – wird erheblicher Kulturfrevel praktiziert. Unter dem Deckmantel der Unwirtschaftlichkeit werden nicht nur Tausende Wohnungen einfach abgerissen, obwohl sie gerade jetzt bequem den anschwellenden Strom der Flüchtlinge aufnehmen könnten. Im sogenannten Programm „Stadtumbau Ost“ in den neuen Bundesländer wurden bislang 260.000 Wohnungen sogar mit milliardenschweren Finanzhilfen aus Bundes- und Landeskassen liqudiert. Vernichtet wurden auch wertvolle und einmalige Kulturbauten. Dazu zählt das einzigartige Architektur-Ensemble „Galerie M“ in Berlin. Sehenden Auges der Offiziellen und mit deren Duldung verschwand das bauliche Kleinod in einer regelrechten Nacht-und-Nebel-Aktion. Bürgerproteste gegen den „Rückbau“ der modernen und attraktiven Ausstellungs-, Konzert- und Veranstaltungshalle wurden ignoriert. Auch direkt an die Kulturbeauftragte der Bundesregierung, Monika Grütters, die selbst noch dazu in der Nachbarschaft des vor einem Jahr eilends abgerissenen Gebäudes lebt und wohnt, und ihren Amtsvorgänger Bernd Neumann gerichtete Beschwerden verhallten ohne Konsequenz. Insofern vollzieht sich die vom Altertumswissenschaftler Jan Asmann von der Universität Konstanz als Ikonoklasmus und zerstörtes kulturelles Gedächtnis bezeichnete Vernichtung von Kulturbauten auch in Europa, allerdings unwidersprochen und ohne Reaktion der Verantwortlichen. ++ (ku/mgn/08.03.15 – 59)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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