Archive für Beiträge mit Schlagwort: Akteneinsicht

München/Berlin, 18. Februar 2014 (ADN).  33 Nebenkläger-Anwälte im Münchner Prozess gegen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) üben in einem gemeinsamen Papier scharfe Kritik an der Bundesanwaltschaft. Einer der schwerwiegenden Vorwürfe in dieser wachsenden Konfrontation besteht darin, dass den die Tatopfer vertretenden Nebenkläger-Anwälten keine Einsicht in Akten weiterer Verfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex gewährt wird.

Darüber hinaus kritisieren die Rechtsvertreter der Nebenkläger die unzureichende juristische Aufklärung des NSU-Terrors insgesamt. Es gebe zu wenig politische Diskussionen über den „strukturellen und institutionellen Rassismus“. Er sei eine der Ursachen „für das Versagen der Ermittlungsbehörden, aber auch der Medien und der Gesellschaft“. Sie fordern eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nach dem Vorbild der Macpherson-Kommission in Großbritannien. Dieses Gremium wurde 1997 gebildet, um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners in London zu überprüfen. Es stellte beispielsweise fest, dass die britische Polizei von institutionellem Rassismus durchsetzt ist.

Ausführliches zu den substanziellen Lücken bundesdeutscher Kriminalitätsbekämpfung ist in dem neuen „Jahrbuch des Verbrechens 2014“ von Gerhard Wisneswski zu finden. Darin werden die spektakulärsten Kriminalfälle des Vorjahres analysiert. Dazu zählt ein Kapitel über den NSU-Prozess unter der fragenden Überschrift „Verboten gute Ermittlungen ?“. Darin wird geschlussfolgert: „Der Rechtsstaat,so kann man aus dem Fall NSU lernen, ist jedenfalls nur noch zu einem Teil funktionsfähig und tanzt in anderen Bereichen längst nach Pfeife seines dunklen Bruders, des ‚tiefen Staates'“. Dieser Begriff ist in der Türkei geläufig und beschreibt den gesamten Untergrund, in dem Kriminelle und Geheimdienste agieren. ++ (rs/mgn/18.02.14 – 049)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

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Nürnberg/Berlin, 24. April 2012 (ADN). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält Berichte ihrer Innenrevision unter Verschluss. Darüber informierte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, in seinem am heutigen Dienstag in Berlin vorgelegten Tätigkeitsbericht. Dafür könne er keine Rechtsgrundlage erkennen. Eine ähnliche Verweigerunghaltung wie die BA habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) an den Tag gelegt.

Dem Schaar-Rapport zufolge hat die BA einem Antragsteller das Übersenden des jüngsten Berichts der Innenrevision verweigert, weil das andernfalls angeblich die internen Beratungen  von Behörden beeinträchtige. Dabei bezog sich die Bundesbehörde auf eine Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die einen solchen Zugang von außen während der sogenannten verwaltungsinternen Meinungsbildung nicht erlaubt. Bezweckt wird damit, die Unbefangenheit der innerbehördlichen Kommunikation zu schützen. Nach Feststellung des Bundesbeauftragten ist diese Vorschrift jedoch eine Ausnahmeregelung, die nicht permanent oder unendlich lange gilt, sondern zeitlich begrenzt ist. Insofern erlösche nach Abschluss der innerbehördlichen Beratungen die Schutzwürdigkeit der begehrten Informationen und sie seien grundsätzlich zugänglich zu machen.

Zusätzliche Lücken im Konstrukt der Arbeitsagentur markierte Schaar bei den für Arbeitslose zuständigen Jobcentern in den sogenannten Optionskommunen der Bundesländer, die keine separaten Informationsfreiheitsgesetze haben. Das betreffe Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. „Bürgerinnen und Bürger haben in diesen Ländern demnach keinen Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen“, kritisierte der Bundesbeauftragte scharf.

Nach seinen Angaben nehmen immer mehr Menschen ihr Recht auf Informationszugang wahr. Im Jahr 2011 seien es 3.300 Antragsteller gewesen – mehr als doppelt so viele im Vergleich zum Vorjahr. Schaar legte zum dritten Mal einen Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes vor, das im Jahr 2006 in Kraft trat und jedem Bürger Zugang zu relevanten Behördendaten ermöglichen soll. ++ (if/mgn/24.04.12 – 120).

Berlin, 23. Januar 2012 (ADN).  Mehr als 80.000 Anträge auf persönliche Akteneinsicht sind im vergangenen Jahr in der sogenannten Gauck-Behörde gestellt worden. Die Gesamtzahl dieser Anträge ist damit auf rund 2,83 Millionen Anträge in den zwei Jahrzehnten angestiegen, in denen diese Einsichtsmöglichkeit besteht. Das teilte der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes zu Jahresbeginn in Berlin mit.

Auch in den anderen Kategorien, mit denen ein Blick in die Dokumente des DDR-Geheimdienstes beantragt und geworfen werden kann, sind die Zahlen weiter angestiegen. So gab es im Jahr 2011 rund 1.500 Anträge, um den Medien und der Forschung die Unterlagen zugänglich zu machen. Bei den Ersuchen des öffentlichen Dienstes sowie aus Gründen von Rentenangelegenheiten und Sicherheitsüberprüfungen liegt die Fallzahl bei 17.981. Etwa 6.500 Ersuchen sind in Sachen Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung vorgetragen worden.

Seit Bestehen der Behörde wurden ingesamt 6, 681 Millionen Anträge auf Akteneinsicht gestellt.

Neue Impulse für die Offenlegung neuer geheimdienstlicher Aktivitäten sind inzwischen von einem „Gotland-Manifest“ zu erwarten. Es wurde im Oktober vergangenen Jahres von 30 Historikern bei einer Zusammenkunft im schwedischen Visby beschlossen. Darin werden die Politiker Skandinaviens ermuntert, bestehende Geheim-Archive zu öffnen, um die Stasi-Tätigkeit in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland und Island öffentlich zu machen. Der Bundesbeauftragte der bundesdeutschen Behörde, Roland Jahn, begrüßte diese Initiative. Es bestehe immer Interesse, Lücken in den Archiv-Regalen seiner Institution zu füllen. ++ (st/mgn/23.01.12 – 23)