Weimar/Leipzig, 13. September 2012 (ADN). Ein umfangreiches Aktien-Paket im Nennwert von 100.000 Reichsmark (RM), das heute vor genau 67 Jahren in der Deutschen Bank Weimar von der Roten Armee konfisziert wurde, konnte bis in die Gegenwart nicht eingelöst werden. Die Eigentümer hatten sich seit der Beschlagnahme der Wertpapiere durch die sowjetische Besatzungsmacht um deren Rückgabe bemührt. Nach der grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse in der DDR hatten die Erben der Eigentümer mit sämtlichen involvierten bundesdeutschen Behörden, Aktiengesellschaften und anderen Unternehmen Kontakt aufgenommen, um ihre volle Wiedereinsetzung in die Verfügungsrechte über Firmenanteile und Staatsanleihen zu erwirken. Zu den Unternehmen, an denen die Familie aus dem südthüringischen Meiningen Anteile hat, gehören die Commerzbank, die Deutsche Bank und diverse Hypothekenbanken. Allesamt weigerten sie sich, die berechtigten Forderungen der Wertpapierinhaber zu erfüllen.
Das für die Rückgabe zuständige Bundesamt für Offene Vermögensfragen (BAROV) verschleppte die Aushändigung der Aktienpapiere systematisch über zwei Jahrzehnte hinweg. Es verstieg sich sogar zu der Behauptung, dass die betreffenden Original-Dokumente von den sowjetischen Truppen nach Moskau gebracht worden seien und damit außer Reichweite des Bundesamtes. Das erwies sich als dreiste Lüge. Erst der Gang zum Verwaltungsgericht Berlin offenbarte: das Bundesamt hatte die betreffenden Wertpapiere nach dem Jahr 1990 vom Amt für Rechtsschutz der DDR übernommen. Dort lagen sie mit vielen anderen alten Wertpapierbeständen in den Panzerschränken der ehemaligen Reichsbank im Zentrum Berlins., dem späteren Gebäude des SED-Zentralkomitees und jetzigen bundesdeutschen Außenministerium. Dann wurde das 111-Stück-Aktienpaket zusammen mit zwei Millionen anderen alten Wertpapieren in die Keller-Safes der ehemaligen Treuhandanstalt – dem heutigen Bundesfinanzministerium – verfrachtet.
Unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung über das Weimarer Aktienpaket gab das Bundesamt telefonisch gegenüber dem Richter zu, die Wertpapiere in seinem Archiv zu haben. Dies war einer handschriftlichen Notiz einer Regierungsrätin zu entnehmen, die damit eine weitere Aufbewahrung der Aktien in dem Bundesamt anordnete. Sie sollten ursprünglich wie andere Vermögenswerte vom Bund verkauft werden.
Die Eigentümer-Erben des Weimarer Pakets beharrten nach dem Sieg vor Gericht letztlich auf der persönlichen Übergabe der Jahrzehnte lang gesuchten Papiere in Anwesenheit kompetwenter Zeugen. Dem kam das BAROV zuvor, indem es klammheimlich die Dokumente per Post zusandte. In einem separaten Begleitschreben warnte es, dass durch die lange Lagerung den Wertpapieren toxische Stäube anhaften könnten.
In fünf großen Auktionen von historischen Wertpapieren hat inzwischen das Bundesamt für Offene Vermögensfragen als Teil des Bundesfinanzministeriums diese Vermögenswerte versteigert. Der Millionen Erlös der auf diese Weise illegal veräußerten, angeblich herrenlosen Wertpapiere floss in den sogenannten Erblastentilgungsfonds.
Die Dimension und Sprengkraft derartigen Raubrittertums mit alten Wertpapieren wird deutlich, wenn deren tatsächlicher Wert wieder aufflammt. Die eigentlichen Alteigentümer wieder in ihre Rechte einzusetzen, ist der Berliner Anwalt Andre Sayatz bemüht. Nachdem er derartige Ansprüche an bundesdeutschen Gerichten nicht durchsetzen konnte, tut er dies nun in den USA. Seine Musterverfahren sind gegen die Städte Leipzig und Dresden gerichtet. ++ (fi/mgn/13.09.12 – 261)