Archive für Beiträge mit Schlagwort: Altersvorsorge

Leipzig/Potsdam, 24. März 2015 (ADN). Nach drei ergebnislosen Tarifrunden in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam zeigen sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik erzürnt und empört über die Arbeitgeber. Mit einer Aktionswoche und einer Serie von Warnstreiks, die am Dienstag in Leipzig mit einer Kundgebung von Gewerkschaftsmitglieder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begann, soll der Druck auf die Arbeitsgeber wesentlich erhöht werden. Willi Russ vom Deutschen Beamtenbund (dbb) forderte ein „Wegkommen von einer Bezahlung nach Gutsherrenart“. Zudem stehe die Altersvorsorge auf dem Spiel. Hinter dem Verhandlungstrio der Gegenseite stünden die Staatskanzleien der Länder, die sogar die Vereinbarungen über die Zusatzversorgung kündigen wollen. Er kritisierte die durch die  Arbeitgeberseite bislang mut- und ergebnislos gebliebenen Gespräche scharf.

Nach den Worten des Verhandlungsführers der Gewerkschaft Erziehung und Ausbildung (GEW), Andreas Gehrke, ist ein vorgelegtes 60-Seiten-Paket kein Angebot, sondern ein Diktat. Er vermisse einen ernsthaften Dialog. Seine besonderen Verbalangriffe waren gegen den Arbeitgeber-Verhandlungsführer und Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, gerichtet. Dessen Gegenargumente wie niedrige Inflationsrate und Schuldenbremse seien unsinnig.

Die Hauptforderung der Demonstranten, trug ein Lehrer vom Cotta-Gymnasium Brand-Erbisdorf auf einem selbstgemalten Transparent spazieren: „Ländertarif-Runde 2015 – 5,5 Prozent.“ Oder mindesten 175 Euro mehr pro Monat. Die Lehrer verlangten zudem nach 25 Jahren Wiedervereinigung eine in Deutschland einheitliche Vergütung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) drohte auf einem Riesen-Schriftband ihre Mutation „Vom Sparschwein zum Stachelschwein“ an. Angestellte der Justiz versuchten ihre Brötchengeber mit dem schlichten und phantasielosen Satz „Wer Recht gut gepflegt will, pflegt seine Rechtspfleger gut“ zu beeindrucken und aus der Reserve zu locken.

  Die Warnstreiks, über deren Lärmpegel sich in der nahen Universität Prüfungarbeiten schreibende Studenten ausdrücklich beschwerten, werden in den nächsten Tagen andernorts fortgesetzt. Am Mittwoch sollen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und das Saarland auf dem Programm stehen. In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin-Brandenburg  und Schleswig-Holstein wird am Donnerstag protestiert. Am kommenden Wochenende folgt die vierte Tarif-Verhandlungsrunde, auf der nach Ankündigung der Gewerkschaft ihrerseits keinerlei Kapitulationserklärung unterschrieben wird. ++ (so/mgn/24.03.15 – 73)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Köln/Berlin, 4. November 2013 (ADN). Der Griff in die Rentenkasse durch die künftige Bundesregierung wird zur Gewissheit. Das ist eines der ersten konkreten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD). Diese Aussicht stand am Montag im Mittelpunkt einer Diskussion im Deutschlandfunk und wurde von Teilnehmern heftig kritisiert. Besonders stark wurde die wachsende Rentenungerechtigkeit angeprangert. So wies der stellvertretende Bundesgeschäftsführer des Sozialverbandes VdK Jens Kaffenberger darauf hin, dass ein Maurer im Vergleich mit einem Rechtsanwalt fünfmal so viel Rentenbeitrag zahlen muss. Eine Zuhörerin aus Hamburg bemängelte, dass an Beamte im Ruhestand drei- bis viermal höhere Pensionen gezahlt werden als einem Rentner, der früher als Facharbeiter in einer Produktionsfirma gearbeitet hat. Ein Hörer aus Siegburg, nach dessen Wortmeldung die Beamtenpesionen mindestens doppelt so hoch sind wie die gesetzliche Rentenzahlung, nahm die unterschiedliche und ungerechte Berechnungsgrundlage von Rente und Pension aufs Korn. Während die Pension aus dem Durschnittsbetrag der letzten drei Dienstjahre eines Beamten ermittelt wird, berechnet sich die gesetzliche Rente aus dem Durchschnitt sämtlicher Arbeitsjahre. So ergebe sich die Höhe der Pension aus 71 Prozent des Beamtengehalts und die Rente eines ehemaligen Arbeiters oder Angestellten nur aus 50 Prozent des über das gesamte Arbeitsleben hinweg gezahlten Monatslohns.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes „Die jungen Unternehmer“ Fabian Freisberg bezeichnete die bereits jetzt gemachten Pensionszusicherungen als Zeitbombe für das gesamtgesellschaftliche Altersicherungssystem. Er verlangte angesichts des gegenwärtig bestehenden Finanzpolsters von sechs Milliarden Euro, den Rentenbeitrag zu senken. Das sei auch Gesetzeslage.
Die Zuhörer sprachen sich mehrfach dafür aus, in Deutschland das Schweizer Modell der Altersversorgung wegen seiner sozialen Ausgewogenheit zu übernehmen.

Bereits Mitte dieses Jahres hatte sich ein erheblicher Überschuss in der Rentenkasse abgezeichnet. Ende Juni stand fest, dass im vergangenen Jahr ein Einnahmeüberschuss erzielt worden ist. Nach einem Bericht der Vorsitzenden des Bundesverbandes der Deutschen Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, war die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage auf 29,5 Milliarden Euro gestiegen. Sie erreichte damit das 1,7fache einer Monatsausgabe. Das brachte gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beitragssenkung – die dritte in Folge. Dies wollen nun die politischen Koalitionäre verhindern und sich offenbar – ohne Berechtigung – zu Lasten der Rentner bedienen.

Die Einigung bestätigte am frühen Abend CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Noch vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen sei nun ein entsprechendes Gesetz zu beschließen. Er behauptete, die sechs Milliarden Euro frei werdenden Mittel sollen den Renten von Geringverdienern zugute kommen. Eigentlich müsste angesichts der übervollen Rentenkassen der Beitragssatz im nächsten Jahr von jetzt 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent sinken. ++ (so/mgn/04.11.13 -302)

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Bonn, 18. Januar 2012 (ADN). Die deutschen Finanzämter versagen.  Im Bürokratendeutsch wird dieser Zustand vom Bundesrechnungshof so formuliert: „Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet“. Diesen Satz zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer jüngsten Ausgabe aus einem Gutachten der in Bonn ansässigen Behörde, die eine umfassende Analyse des Steueapparates der Bundesrepublik  über einen längeren Zeitraum vorgenommen hat. Dabei habe sich die Lage in den vergangenen fünf Jahren weiter verschlechtert. Die Finanzbeamten seien durch die schiere Masse der Erklärungen und die ständigen Änderungen des Steuerrechts überfordert. Auch die inzwischen eingekehrte maschinelle Bearbeitung der Steuererklärung schaffe keine Abhilfe. Grund sei das fehlerhafte Computersystem, das Mängel nicht erkenne und sogar widersprüchliche Angaben als unbedenklich einordnet. Ein Risikofilter in der Elektronik entscheide darüber, ob ein Fall vom Computer bearbeitet werden kann oder ob ein Finanzbeamter die Angelegenheit persönlich prüft. Dieser Mechanismus funktioniert nach Angaben des Rechnungshofs nur bedingt.

Das Gutachten stellt fest, dass die Arbeitslast in den Finanzämtern gestiegen ist. Zwischen 2006 und 2009 ist die Zahl der Vollzeitstellen in den Finanzämtern um 812 auf 42.737 gesunken. Trotzdem auch die Zahl der Steuerklärungen – es sind 38,1 Millionen – zwar gesunken ist, jedoch im geringeren Maße, müsse jede Arbeitskraft im Finanzamt 5,4 Prozent mehr Steuerklärungen bearbeiten.

Zudem hat sich der Steuer-Dschungel weiter verdichtet. Zwischen 2006 und 2010 wurden 102 Steuer-Reformen beschlossen. Allein in der Einkommenssteuer seien 428 Bestimmungen durch 48 Gesetze geändert worden. Ergänzt wurde die Regelungswut durch 229 Anwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums, um missverständliche Vorschriftenänderungen zu erläutern. Eines dieser Schreiben – es betrifft die Abgeltungssteuer und die Förderung der privaten Altersvorsorge hat einen Umfang von 150 Seiten.

Die Änderungsflut ist ungebrochen, der Nebel wird dichter, der Kollaps steht unmittelbar bevor. Das Ganze gleicht einem Irrenhaus, wenn in Betracht gezogen wird, dass die Steuergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten komplett illegitim und aus völkerrechtlicher Sicht ungültig ist  ++ (bk/mgn/18.01.12 – 18)