Archive für Beiträge mit Schlagwort: Amtsgericht Leipzig

Leipzig, 16. Februar 2015 (ADN). Die mündliche Verhandlung in einem Beleidigungsprozess gegen den französischen Staatsbürger Stephane Pierre Roger Simon am Amtsgericht Leipzig wurde am Montag nach etwa einer halben Stunde abgebrochen und ausgesetzt. Genau genommen konnte die Verhandlung gar nicht erst eröffnet werden, denn Richterin Daute war nicht in der Lage, ihre Zulassung als gesetzliche Richterin zu dokumentieren und nachzuweisen. Das jedoch verlangte Simon vor Prozessbeginn. Daute wiederum berief sich auf den im Gerichtspräsidium vorliegenden Geschäftsverteilungsplan. Um die Angaben der Einzelrichterin zu überprüfen, begab sich der Angeklagte unverzüglich in Begleitung von zwei Zeugen zum Amtsgerichtspräsidium. Allerdings waren die Büroräume des Gerichtspräsidenten verschlossen. Auch telefonisch war die Führungsspitze des Amtsgerichts Leipzig nicht zu erreichen.

Nach der dadurch eingetretenen Verzögerung kehrte die kleine Delegation mit dem ehemaligen Angehörigen der Deutsch-Französischen Brigade und ehemaligen Beamten des Grenzschutzpräsidiums Ost Simon an der Spitze unverrichter Dinge in den Gerichtssaal zurück. Da die Befürchtung des Angeklagten, vor einem Gericht ohne gesetzliche Grundlage zu stehen, nicht zerstreut werden konnte, wurde das Verfahren ausgesetzt. Ein neuer Termin nebst Ladung wurde angekündigt. Simon forderte bereits vorab ein von einem berechtigten Richter unterschriebenes Ladungsschreiben. An einem solchen habe es bereits zu dem nunmehr gescheiterten Gerichtstermin gemangelt. Eine gültige gerichtliche Ladung  habe die persönliche Unterschrift des Richters zu tragen; jedenfalls nicht die der Putzfrau, des Hausmeisters oder eines Urkundsbeamten des betreffenden Gerichts. Die scharfe Kritik des Franzosen richtete sich auch auf Geschehnisse im Vorfeld der Verhandlung. Bürgerrechte und Grundgesetz – insbesondere Artikel 103 GG – seien mit Füßen getreten worden. Außerdem liege Protokoll-Fälschung vor. Wichtige Zeugen seien gar nicht geladen worden. ++ (jz/mgn/16.02.15 – 45)

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Leipzig, 28. Januar 2015 (ADN). Rund 20.000 Bewohner der Stadt Leipzig leben ohne Stromversorgung – manchmal monate- oder jahrelang. Das erklärte ein Richter des Amtsgerichts Leipzig am Mittwoch im Zusammenhang mit einer aktuellen Stromsperre, gegen die Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht worden ist. Nach seinen Angaben gehöre der Einreicher auch zu den 95 Prozent, die nicht wieder den Zugang zum öffentlichen Stromnetz bekommen. Wie die derart in ihrer Existenz Betroffenen ihr Dasein fristen, wisse er nicht. Er nehme an, sie halten sich bei Freunden, Bekannten oder Verwandten auf. Der Jurist forderte Verständnis für die Energieversorgungsunternehmen, die mit harter Hand ihre ökonomischen Interessen durchsetzen.

Wie die „Leipziger Internetzeitung“ (l-iz) kürzlich zum Jahr 2013 meldete gab es 5.736 Stromsperren. Das sei zwar ein signifikanter Rückgang zu den Vorjahren, jedoch immer noch bedenklich hoch, ließ das Sozialamt der Stadt Leipzig verlautbaren.   

Gegen die unsozialen Gebaren der Energieunternehmen und deren Verletzungen der elementaren Daseinsfürsorge gibt es seit dem Jahr 1987 den vom Energieexperten Aribert Peters ins Leben gerufenen Bund der Energieverbraucher und die Initiative „Energieunrecht“. Sie betreibt eine Dokumentationsstelle, die falsche Energierechnungen, ausgeplünderte Kunden und andere gravierende Disparitäten zwischen dem Bürger und dem Energieversorger registriert, transparent macht und dagegen juristisch vorgeht. Einen neuen Impuls haben diese Organisationen durch ein verbraucherfreundliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Oktober vergangenen Jahres bekommen. Sein Inhalt ist offensichtlich noch nicht bei den großen Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser und Strom angekommen. Bis zu zwei Millionen Stromsperrungen werden in Deutschland vorgenommen, so der Bund der Energieverbraucher. Das sei eine massenhafte Verletzung der Menschenrechte. Meist sind sozial Schwache, Alte und alleinstehende Mütter betroffen. Nach den Worten von Peters sind Energiesperren in der Winterszeit eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben und unvereinbar mit dem Sozialstaatsprinzip. Erst im Dezember 2014 hat der Bund der Energieverbraucher die Politik aufgefordert, per Gesetz Stromsperren im Winter auszusetzen. In Frankreich gibt es eine solche Regelung. ++ (en/mgn/28.01.15 – 28)

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Leipzig, 7. Januar 2015 (ADN). „Dummlöffel, Judensau und Nazidummsau“ waren Titulierungen die der Leipziger Obergerichtsvollzieher Michael Kratz in seinem Büro einem Leipziger Bürger angedeihen ließ, der dort persönlich ein Schreiben gegen Empfangsbestätigung abgegeben hatte. Allein die Übergabe des noch ungeöffneten Schriftstücks hatte Kratz offenbar so in Rage versetzt, dass er sich dieser und anderer Fäkalverbalien bediente. Letztlich konnte sich der vorgeladene Kratz des Vorgangs im September vorigen Jahres nicht mehr so recht erinnern. Dass die beleidigenden Äußerungen dennoch in brüllendendem Ton dem Munde des Ausgerasteten mangels Sachargumenten entfahren waren, hatte der Betroffene und nun plötzlich selbst einer falschen Verdächtigung Angeklagte in einer Erklärung an Eides statt schriftlich versichert und am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig ausführlich geschildert. Dennoch beharrte  Richterin Heike Gunter-Gröne darauf, dass Gerichtsvollzieher Kratz „als integre Person im Bezirk bekannt“ sei.  Insofern war in der Prozessführung auch in dem Fortsetzungsverfahren frühzeitig und deutlich der Trend zur Befangenheit erkennbar. Ein entsprechender Befangenheitsantrag hatte bereits im ersten Teil der Hauptverhandlung zu einer Unterbrechung und Vertagung geführt, wurde jedoch von der Einzelrichterin abgelehnt. Staatsanwalt Thomas Ranft, der mit umständlichen und verschnörkelten Formulierungen das Verhalten des Gerichtsvollziehers zu rechtfertigen suchte, beantragte nach einer äußerst lückenhaften und unvollendeten Beweisaufnahme die Bestrafung des vom Opfer zum Täter Gestempelten mit 90 Tagessätzen von jeweil 10 Euro.  So geschah es denn auch.

Eine von mehreren Kernfragen wurde seltsamerweise weder erörtert noch beantwortet. Es geht darum, ob ein Gerichtsvollzieher eine Amtsperson mit Beamtenstatus und entsprechenden Vollmachten oder ein mit Gewinnerzielungsabsicht tätiger Geschäftsmann ist. Dass Letzteres zutrifft und sich die Frage eigentlich gar nicht stellt, blieb völlig im Dunkeln und unerwähnt. Gerichtsvollzieher sind nach aktueller Rechtslage keine Amtsträger und haben demzufolge auch nicht deren Befugnisse. ++ (ju/mgn/07.01.15 – 7)

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