Athen/Zwönitz/Simferopol,  7. März 2014 (ADN). Drei scheinbar völlig zusammenhanglose, aktuelle Tagesereignisse kündigen eine juristische Morgenröte großen Stils an. Es werden völkerrechtliche Mosaiksteine einander so angenähert, dass der vernünftige Menschenverstand in der Lage ist, diese bisher im Nebel des Ungefähren schwebenden Elemente zusammenzufügen. Während in Athen und im Nordwesten von Griechenland dem Bundespräsidenten Joachim Gauck angesichts seit mehr als 60 Jahre berechtigter, aber unerfüllter griechischer Reparationsforderungen die Schamesröte ins Gesicht steigt, erläutert im sächsischen Örtchen Zwönitz Arthur Ingo Reimann der Regionalzeitung „Freie Presse“ seinen Status als staatlicher Selbstverwalter und liefert diverse Argumentionen für die nichtstaatliche Konstruktion der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sie sei bis in die Gegenwart ein Verwaltungsinstrument der alliierten Mächte und verfüge demzufolge nicht über die notwendige Souveränität eines Staates. Spätestens an diesem Punkt dämmert dem nachdenklichen Betrachter, dass sich erhebliche Parallelen zum sogenannten Krimkonflikt aufdrängen. Dort hatte vor genau 60 Jahren der Sowjetherrscher Nikita Chrutschow die rund 200 Jahre zum russischen Staatsgebiet gehörende Krim an die Ukraine in einer Art willkürlichem Akt „verschenkt“, ohne dafür auch nur eine Kopeke zu nehmen. Jetzt erlaubt sich die einheimische Bevölkerung der Halbinsel den unmittelbaren Griff zur direkten Demokratie in Gestalt eines Volksentscheids, um in Kürze über ihre zukünftige Staatszugehörigkeit zu entscheiden. Dafür wird sie vom Westen vehement gescholten. Der Vorgang wird als von Moskau gesteuerte Anektion diffamiert. Seit einer Debatte am vergangenen Wochenende mit dem Fernsehmoderator Günther Jauch zieht sogar das Wort Krieg größere Kreise.  Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hält das Ereignis für die größte Krise seit dem Mauerfall vor fast 25 Jahren. Vielleicht ist es ja eben eine permanente Krise über ein Viertel Jahrhundert hinweg, weil Deutschland bis in die Gegenwart keinen Friedensvertrag und keine vom Volk verabschiedete Verfassung hat. Das wurde von den „Wiedervereinigern“ unter der Führung Helmut Kohls nämlich nicht nur verabsäumt, sondern systematisch hintertrieben. Nun rollt der „Stein des Sysiphos“ wieder bergab und fällt den Verursachern auf die Füße, die seit mehr als zwei Jahrzehnten den Leuten das schöne Märchen vom wiedervereinigten Deutschland bar eines Friedenskontraktes und vom gemeinsamen Europa in Gestalt der von oben diktierten Europäischen Union (EU) glaubhaft machen wollen.      

Vielleicht hätte Joachim Gauck seinen ostdeutschen Landsmann Reimann als Berater nach Athen mitnehmen sollen, um sich dessen Sicht der Dinge anzuhören. Stattdessen war er wohl den permanenten Einflüsterungen der bundesdeutschen Administratoren hilflos ausgesetzt. Sie hatten ihm eingehämmert, der Rechtsweg für griechische Reparationsansprüche sei längst beendet und ausgeschöpft. Man könne jetzt nur noch mit tränenreicher Reue, Worten des Bedauerns und der Bitte um Verzeihung dienen. Das gilt ohnehin als Spezialdiszplin des ehemaligen Pfarrers. Damit werden sich die demokratie-, rechts- und geschichtsbewussten Griechen aber nicht mehr abspeisen lassen.

Das gilt auch für den Bürger Reimann, der nächsten Dienstag vor dem Amtsgericht Stollberg seinen staats- und völkerrechtlichen Standpunkt verteidigen wird. Einen Beobachter und Zuhörer zu entsenden, wäre dem Bundespräsidialamt zu empfehlen. Vielleicht verabreden sich dann der mecklenburgische Kapitänssohns Gauck und der Sachse Reimann aus dem Gebiet des einstigen Silberbergbaus zu einer gemeinsamen Seefahrt über das Schwarze Meer zur Krim. Dorthin – in die legendäre Kolchis der Antike – segelten seinerzeit die Argonauten vom griechischen Stammland aus, um das „Goldene Vlies“ zu suchen und zu finden. Eine Rückkehr mit neuen Erkenntnissen wäre nicht nur den beiden potentiellen Bootsfahrern der Neuzeit zu wünschen.  ++ (vk/mgn/07.03.14 – 066)

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Redaktion: Matthias Günkel

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