Archive für Beiträge mit Schlagwort: Amtsgericht

Berlin, 4. Februar 2014 (ADN). Durch Berlin geistert eine neue kaum fassbare Nachricht über Justizirrtümer. Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte laut „Berliner Zeitung“ vom Dienstag, dass ein 75jähriger Rentner entgegen einer gerichtlichen Feststellung seines Todes dennoch am Leben ist. Die Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Totgesagter ist sehr lebendig“ über die Entstehungsgeschichte der makabren Verwechslung. 

Der Presseartikel schildert Hintergründe der menschenverachtenden Abstrusität, deren Einzelheiten die Realitätsferne und Willkürneigung der Behörde noch unterstreichen. Der Betroffene sollte unter Vormundschaft gestellt werden. Dazu wurde ihm eine gerichtliche Betreuerin zugeteilt, die alle seine Verwaltungsaangelegenheiten für ihn übernehmen sollte. Seine Ehefrau widersprach und teilte dem Gericht mit, dies selbst zu tun.  Der Justizapparat reagierte darauf mit der Todeserklärung. Darin wurde die Ehefrau aufgefordert, das Sterbedatum des Mannes, den Beerdigungstermin, die Vermögensverhältnisse sowie die Erben zu nennen. 

Die sich gegen solcherlei unmenschliche Widersinnigkeit wehrende Familie erhielt schließlich zu Beginn dieser Woche von der Amtsgerichtspräsidentin Dagmar Mittler ein Schreiben. Darin heißt es: „Wir geben uns Mühe, aber ganz ausschließen kann man ein derartiges Versehen in einer großen Behörde  leider nicht.“  Sie sei erleichtert, dass der Betreute auf veröffentlichten Fotos einen wohlbehaltenen Eindruck mache. Das falsche Schreiben werde korrigiert.

Inzwischen sind genügend weitere ähnliche Fälle bekannt, die beweisen, dass es sich nicht um bedauerliche Ausnahmen handelt,sondern um eine mysteriöse Systematik im Vorgehen juristischer Einrichtungen. Auch bleibt das Phänomen nicht auf Berlin beschränkt, sondern es wird aus vielen Regionen der Bundesrepublik über derartige administrative Abnormitäten verbunden mit unerträglichen Schikanen der Betroffenen berichtet. So droht der Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel einem unbescholtenen Bürger  ohne berechtigten Grund zum achten Mal eine langandauernde Gefängnishaft an, wenn der Bedrängte nicht Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. ++ (bk/mgn/04.02.14 – 035)

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Leipzig, 4. Dezember 2013 (ADN). Ein französischer Publizist wurde am Mittwoch in Leipzig aus dem Saal 247 des örtlichen Amtsgerichts gewiesen. Trotz seines Hinweises auf seine französische Staatsbürgerschaft und seine journalistische Tätigkeit wurde der Franzose ohne erkennbaren äußeren Anlass von Richterin Seitz aus dem Verhandlungsraum geschickt, nachdem sie seine Identitätsdaten protokolliert hatte.
Es blieb nicht die einzige Merkwürdigweit in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem eigentlich der Vorwurf eines Verkehrsdelikts zur Debatte stehen sollte. Seitz verweigerte dem „Angeklagten“ neben dem Nachweis ihrer Legitimation als staatliche Richterin die Aufnahme zahlreicher Aussagen und Feststellungen im Protokoll. Aufgrund fehlender Publikumsplätze konnten einige am Verfahren interessierte Bürger nicht teilnehmen. Sie wurden auf Anordnung der Richterin von einem halben Dutzend uniformierten Justizbeamten aus dem Saal gedrängt. Weiteren anwesenden Pressevertretern wurden Informationen vorenthalten bis hin zu Vor- und Nachnamen. Die Auskunft lautete, man möge sich an die Pressestelle des Gerichts wenden. Diese wiederum war ganztätig geschlossen.

Ähnliches hatte sich bereits vor einigen Monaten im Amtsgericht Gera abgespielt. Dort kam es letztlich gar nicht zu einer Verhandlung. Sie wurde abgesagt. Ebenfalls wurden Hintergrundinformationen vorenthalten. Als Journalisten deswegen den Pressesprecher des Gerichts kontaktieren wollten, wurde ihnen kurzerhand von der Gerichtspräsidentin Hausverbot erteilt.

Inzwischen häufen sich solche und ähnliche Vorfälle in bundesdeutschen Justizstellen. Das bürgerschaftliche Engagement der Bevölkerung und das zunehmende Interesse der Zivilgesellschaft an den internen Vorgängen von Justiz und Behörden irritiert die die dort Tätigen immer öfter. ++ (ju/mgn/04.12.13 – 332)

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Nürnberg, 27. April 2013 (ADN). Bayerns Justiz und andere Behörden machen derzeit in vielerlei Hinsicht Schlagzeilen. Dafür steht der Streit um die Presseplätze beim NSU-Prozess ebenso wie die mehr als anrüchigen Beschäftigunsverhältnisse von Verwandten diverser Abgeordneter des Landesparlaments. Dass es noch skandalöser geht im sogenannten Rechtsstaat, beweist die bayrische Justiz seit mehr als sieben Jahren im Fall eine Ingenieurs aus Franken. So lange sitzt der betroffene Gustl Mollath auf richterliche Anweisung in Psychohaft. Mit den Einzelheiten der haarsträubenden Geschichte beweist der Rechtsapparat in Süddeutschland, wie tief er selbst in den Sumpf illegaler und krimineller Machenschaften hineingezogen worden ist. Mit schlüssigen Zusammenhängen und schlagenden Argumenten hatte dieser Mann an einem konkreten Beispiel belegt, dass die Hypo-Vereinbank Nürnberg, maßgebliche Juristen und andere Mitwirkende eines mysteriösen Schwarzgeld-Konto-Netzwerks um jeden Preis Steuerhinterziehung verschleiert und dabei glaubwürdige Zeugen als Täter diffamierten. Da sich Gustl Mollath nicht einschüchtern und mundtot machen ließ, landete er schließlich in der Psychohaft des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Allein der Verlauf dieses Justizdramas, in das Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft maßgeblich verwickelt sind, liest sich wie ein prwisgekrönter Kriminalroman. Die Juristen gingen nicht nur leichtfertigt, sondern strafrelevant mit verschiedenen Gutachten über Mollaths Gesundheitszustand um. Wegen seiner wahrheitsgetreuen Aussagen und Belege wurde er per Gericht für „verrückt“ erklärt und hinter die Gitter einer Psychiatrie gesteckt.

Nun ist ein engagierter Hamburger Rechtsanwalt dabei, Licht in das künstlich geschaffene Dunkel zu bringen. Mollaths Rehabilitierung rückt in greifbare Nähe. Der Dauerskandal wird absichtsvoll von anderen gesellschaftlichen Ungereimtheiten wie die Höneß-Steuerangelegenheit medial überblendet, um die Furcht erregende Eindeutigkeit dieses Geschehens in den Hintergrund zu drängen. Dennoch hat die ebenfalls in den aktuellen Nepotismus des bayrischen Parlaments verwickelte Justizmisterin Beate Merk auf einem Schleudersitz Platz genommen. Ein Rundfunksender zitiert dazu einen Kenner der Materie mit folgenden Sätzen: „Aus diesem ganzen Bericht und dem Konglomerat des Wissens, was Mollath vorgebracht hat, sind 19 Ermittlungsverfahren generiert worden. Einige Selbstanzeigen sind generiert worden von Leuten, die nur gehört haben, dass also hier in Sachen Mollath das Ganze wieder aufgerollt wird. Die da Angst bekommen haben. Und da muss man sagen: Da steckt noch einiges dahinter. Von daher hätte die Ministerin im Ausschuss letztes Jahr auch deutlich sagen können, dass hier Ermittlungsansätze da sind. Da fragt man sich schon, warum sie das nicht getan hat.“ ++ (kr/mgn/27.04.13 – 112)

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