Archive für Beiträge mit Schlagwort: Analyse

Köln, 13. September 2014 (ADN). Man muss kein Futurologe sein, um zu sagen: Eine Trendwende bei Spiegel, Stern und Focus ist nicht abzusehen. Zu dieser düsteren und niederschmetternden Prognose kommt das Radiomagazin „Markt und Medien“ am Sonnabend nach einer Analyse der größten deutschen Nachrichtenmagazine im Printbereich. Der Jammer über die digitale Krise und deren kaum Geld einbringenden Portale müsse für die eigene Unfähigkeit herhalten. Es mangele jedoch eigentlich am kreativen Mehrwert, um im Publikum wieder Stammkundschaft zu gewinnen. Dazu seien Verantwortliche mit Ecken und Kanten vonnöten, Persönlichkeiten mit Überzeugungen. Solche Typen seien jedoch nicht nur in der Medienbranche rar gesät. Das Führungspersonal der drei angeblichen Leit-Medien im Drucksektor verharre in einer Selbstfindungskrise, während kleine und agile Aufsteiger fast unbemerkt die Höhen des Zeitschriftenjournalismus erklimmen.

Beispielhaft wird die „Landlust“ aus dem Landwirtschaftsverlag in Münster genannt. Hier bastele eine kleine Crew von Redakteuren mit Hingabe und Umsicht an einer Zeitschrift, mit der sie sich identifiziert: langsam, bodenständig und nachhaltig. ++ (me/mgn/13.09.14 – 256)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Bern/Zürich, 18. Mai 2014 (ADN). Entweder die Schweiz hält die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK) voll und ganz ein, dann kann sie auch im Europarat bleiben. Oder sie will sich in bestimmten Teilen nicht mehr an die Vorgaben aus Straßburg gebunden fühlen. Dann muss sie aus der Organisation austreten. Die EMRK zu kündigen und im Europarat zu bleiben, ist nicht denkbar. In dieser Klarheit formuliert der Direktor des Schweizerischen Zentrums für Menschenrechte, Prof. Walter Kälin, den Zwiespalt, der aus seiner am Wochenende in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) thematisierten Studie hervorgeht. Die wissenschaftliche Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Europarat verhält, sollte die Schweiz in den ganz wenigen Fällen eines unlösbaren Konflikts zwischen einem Straßburger Urteil und einer landesrechtlichen Norm  Letzterer den Vorrang geben. Nach Auffassung von Kälin ist dann mit einer scharfen Reaktion des Europarats – Ministerkomitee, Gerichtshof für Menschenrechte und  Parlamentarische Versammlung – zu rechnen. Zu einem Ausschluss der Schweiz würde es zwar nicht kommen, jedoch würde mit anderen Maßnahmen verstärkter Druck auf die Eidgenossen ausgeübt werden.  

Letztlich gibt es nach den Worten nur die Alternative: entweder hält die Schweiz die EMRK voll und ganz ein, dann kann sie im Europarat bleiben. Tut sie das in gewissen Teilen nicht, dann müsse sie austreten. Nicht akzeptabel sei die vielfach vorgebrachte Idee, die Konvention zu kündigen und ihr Nachher mit einem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts wieder beizutreten. Das würde gegen Treu und Glauben verstoßen. Außerdem würde ein solcher Vorbehalt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ungültig erklärt. Der Europarat könne es sich nicht leisten, den Musterknaben Schweiz zu schonen. Auch der Tatbestand, dass andere Länder  beim Menschenrechtsstandard weit hinter der Schweiz zurückliegen – beispielsweise Italien, Großbritannien und die Niederlande –  und sich ohne ernstliche Konsequenzen irgendwie durchwursteln, könne keine Nachsicht gegenüber der Eidgenosschaft erwarten lassen. 

Die Schweiz, die am 28. November vor 40 Jahren die Konvention ratifiziert hat, setzt sich im Vorfeld des Jubiläums sehr kritisch mit dieser Mitgliedschaft auseinander. So geht es um das Problem, dass das Volk nie über den Beitritt abgestimmt hat und dies nun nachträglich in einem obligatorischen Referendum nachgeholt werden soll. Die Landesregierung will in einem vom Parlament geforderten Bericht zur EMRK die politisch umstrittenen Aspekte ausleuchten. Dabei wird auch mit einer juristischen Analyse der Situation gerechnet, in der die Konvention gekündigt wird und ein Wiedereintritt mit dem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts angestrebt wird. ++ (vk/mgn/18.05.14 – 137)

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Berlin, 1. Januar 2014 (ADN). Das neue Jahr 2014 wird den Deutschen die Auseinandersetzung mit diversen Jubiläen bescheren, die den dem Zeitgeist frönenden, nur kurzfristig denkenden Mitbürgern viel Kopfzerbrechen aufbürden werden. Dazu zählt der Beginn des Ersten Weltkriegs, der sich zum hundersten Mal jährt. Es wird den meisten ernsthaft über dieses Ereignis nachsinnenden Mitbürgern nicht erspart bleiben, die allgemein bekannten und publizistisch weit verbreiteten Ansichten über das erste weltweite Massen-Abschlachten von Menschen auf den Prüfstand zu stellen. Ob dabei die Mehrheit der Historiker einen zuverlässigen roten Leitfaden spinnen, ist nicht sicher und muss sich erst erweisen. Interessant wäre es, alternative Sichtweisen aufzuspüren, die gesteuert von der „reinen Vernunft“ durchaus ihre Berechtigung haben könnten. Vor allem sollten dabei völkerrechtliche und internationale Aspekte in den Vordergrund rücken. Empfehlenswert wäre beispielsweise zu untersuchen, welche Position dabei der Haager Landkriegsordnung (HLKO) beigemesssen wird. Sie spielte im vergangenen Jahrhundert eine zentrale Rolle, um militärische und zivile Mindeststandards für Konflikte zwischen den Nationen zu setzen. Die HLKO wurde 1907 als viertes Haager Abkommen angenommen. Sie ist neben der Genfer Konvention wesentlicher Teil des humanitären Völkerrechts, bildet bis heute und in Zukunft den juristischen Hintergrund zur Bewältigung internationaler Auseinandersetzungen.

Insofern hat die HLKO auch für das viel jüngere Jubiläum dieses Jahr, nämlich den 25. Jahrestag des Mauerfalls zwischen Ost- und Westberlin sowie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD), eminente Bedeutung. Nur, das wissen nur wenige Zeitgenossen. Für die meisten von ihnen wäre es eine neue Erkenntnis, die sie in Erstaunen versetzt. Es erhebt sich also zwangsläufig die spannende Frage, warum dieser und andere Tatbestände vernebelt und den Hirnen vorenthalten werden. Wer hat Interesse daran, das historische Bewusstsein von Menschen über gesellschaftspolitische Tatsachen einzutrüben oder auf falsche Fährten zu führen. Und das, obwohl die BRD sich allerorten lauthals als Bildungsrepublik preist und hochleben lässt. Für diese Widersprüche die Massenmedien, vor allem den sogenannten Mainstream, und ihre Strippenzieher hinter der Bühne maßgeblich mitverantwortlich zu machen, ist eine realistische Denkrichtung.
Die Analyse der bevorstehenden historischen Jubiläen entpuppt sich also bei genauer Betrachtung als höchst aktuelle Aufgabe, um die Pflöcke für die Zukunft an der richtigen Stelle einzuschlagen. ++ (so/mgn/01.01.14 – 001)

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Leipzig, 13. Dezember 2012 (ADN). Fast zwei Dutzend Jahre nach der politischen Zeitenwende in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)  ist das Bild der Ostdeutschen in den überregionalen Zeitungen zumeist negativ geprägt.  Diesen Schluss zieht ein Forscherteam der Universität Leipzig unter der Leitung von Politikprofessorin Rebecca Pates. Wie die Hochschule am Donnerstag mitteilte, haben die Wissenschaftler vier Jahre lang die mediale Darstellung der Ostdeutschen analysiert, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Die Erkenntnisse haben Eingang in ein Buch gefunden, das unter dem Titel „Der ‚Ossi‘. Mikropolitische Studien über einen symbolischen Ausländer“ nunmehr im Handel ist. 

Zu der Untersuchung wurden vorwiegend renommierte überregionale Zeitungen und Magazine aus den Jahren 2001 bis 2005 herangezogen. Nach der Studie sind die Ostdeutschen ihren westdeutschen Pendents in nahezu allen Bereichen unterlegen. Der Ostdeutsche verkrafte zwar Umbrüche gut, sei jedoch ansonsten nicht zeitgemäß und häufig von strukturellen Problemen betroffen.  Allerdings komme er als Hartz-IV-Empfänger mit seiner Situation gut klar und verkörpere somit ein Vorbild für den „nmormalen“ Deutschen.  Nach den Worten der britischen Politologin ist der „Ossi“ damit eine ausgegrenzte Gruppe im eigenen Land.

Die untersuchten Medien hätten häufig über Ostsachsen geschrieben, wo rechtsgerichtete Parteien besonders oft gewählt werden. Unbeachtet blieb dabei, dass in Teilen Hessens und in Ostbayern das Wahlverhalten nicht anders ist. Jedoch werde das nicht in den Blickpunkt gerückt. „Der Rechtsradikalismus wird beispielsweise als ostdeutsches Erziehungsproblem dargestellt“, erklärte Pates. Desweiteren würden Frauen in Ostdeutschland in der Presse als „gebärstreikend“ beschrieben, obwohl nach den Statistiken ostdeutsche Frauen in Wirklichkeit mehr Kinder bekommen als ihre westdeutschen Geschlechtsgenossinnen.  ++ (pl/mgn/13.12.12 – 353)

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