Archive für Beiträge mit Schlagwort: Andreas Voßkuhle

München/Karlsruhe, 12. Februar 2014 (ADN). Die Bundesversammlung gerät ins Visier der Verfassungsrichter in Karlsruhe. Über Hintergründe berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch. Die Hüter des Grundgesetzes sind nicht selbst auf die Idee gekommen, dieses Gremium und seine Tätigkeit unter die juristische Lupe zu legen, sondern den Anstoß hat eine rechtsextreme Partei gegeben. Die Nationaldemokratische Partei (NPD) nimmt das nur für die Wahl eines Bundespräsidenten zuständige mehr als 1.000 Personen zählende Völkchen aufs Korn und stellt ihren Wahlmodus in Frage. Er sei verfassungswidrig. Zur allgemeinen Überraschung stellt selbst Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest, dass es sich bei diesem Thema um „einen weißen Fleck auf der verfassungsrechtlichen Landkarte“ handelt.  Seit den fast 65 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist es ihren geistigen Eliten – darunter Tausende hochqualifizierte Juristen – entgangen, dass es keinen Wahlprüfungsausschuss für das Agieren der Bundesversammlung gibt. Erst ein frisch examinierter Absolvent der Jurisprudenz, den die NPD in Dienst gestellt hat, bringt diesen Stein ins Rollen und müsste damit eigentlich eine konstitutionelle Lawine auslösen. Allerdings tritt dem Bericht zufolge der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) präventiv entgegen. Eine richterliche Kontrolle könne zwar grundsätzlich erlaubt sein, dürfte sich jedoch nur auf „evidente Verfahrensverstöße“ beschränken.

Unter der Oberfläche schlummernde Mängel sollen also unbeachtet bleiben. Die Karlsruher Richter nehmen damit das Risiko in Kauf, dass juristische Pestbeulen unverhofft aufplatzen können. Dass dieser Sprengstoff gerade juristische Grundfesten der bundesdeutschen Verwaltungsgemeinschaft erschüttern könnte, wirkt beängstigend. Allerdings ist eine unitäre Explosionsgefahr und der einem zusammenstürzenden Kartenhaus vergleichbare Vorgang nicht zu befürchten, denn der ehrgeizige NPD-Jurist setzt offenbar auf eine allmähliche Zermürbungsstrategie. Weitere rechtliche Tretminen sind in Sichtweite: Auf Betreiben des rechten Advokaten verhandelt der Zweite BVG-Senat in zwei Wochen über den Wahrheitsgehalt einer Äußerung von Bundespräsident Joachim Gauck. Er soll dazu aufgefordert haben, „auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen.“ Zu erwarten ist ein weiteres Verfahren, in dem es um die stornierte Auszahlung von 300.000 Euro an die NPD durch den Bundestagspräsidenten geht. Das setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an die Partei voraus, die derzeit finanziell mehr als klamm ist.  ++ (dk/mgn/12.02.14 – 043)

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Dortmund, 7. Dezember 2011 (ADN).  Mitglieder der Bundesregierung und andere Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland (BRD) werden sich demnächst vor dem Amtsgericht Dortmund wegen  Jahrzehnte währender ungerechtfertigter Steuererhebung und deren Folgen zu verantworten haben. Dazu zählen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Weiterhin stehen Mitglieder der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowie leitende Juristen und Finanzbeamte dieses Bundeslandes unter Anklage.

Zu den Hauptvorwürfen der Klage, die Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke kürzlich für seinen unter staatlicher Selbstverwaltung stehenden Mandanten eingereicht hat,  gehören Rechtsbeugung, ungerechtfertigte Strafverfolgung und rechtswidrige Pfändungen.  Solch komplexes unberechtigtes und strafbares Vorgehen diverser Finanz- und Justizbehörden gegen seinen Mandanten habe erhebliche rechtliche Konsequenzen – darunter Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche.

Gemäß Klageschrift gelten seit dem Jahr 1990 u. a. die Abgabenordnung (AO), die Strafprozessordnung (StPO)  und das Grundgesetz (GG) nicht mehr. Daraus ergebe sich der Mangel an Legitimität der Behörden der Vereinigten Wirtschaftsgebiete Bundesrepublik Deutschland für ihr Vorgehen, das neben psychischem Leid in nicht unerheblichem Ausmaß auch massive Vermögens- und Eigentumsverluste für den unschuldig verfolgten Kläger mit sich gebracht hat.

Desweiteren sind die Aktivitäten der Beklagten mit erheblichen Eingriffen in  die Grundrechte sowie in die Meschenrechte der EU-Menschenrechtscharta als Teil des allgemeinen Völkerrechts des Klägers verbunden, geht aus der Klage hervor.

In dem Dokument wird weiteren Personen der Streit verkündet. Darunter sind Justizangestellte im Amtsgericht Dortmund und Bundespräsident Christian Wulff. Letzterem wird beispielsweise zur Last gelegt, das vermeintliche Staatsvolk über die tatsächliche Rechtslage im Unklaren gelassen und nicht über den Wegfall der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. September 1990 informiert zu haben. ++ (dk/mgn/07.12.11 -28)