Berlin, 17. März 2014 (ADN). „Wenn die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein plötzlich auf die Idee käme, eine Abstimmung in Flensburg durchzuführen, dass Flensburg zu Dänemark gehören soll, dann würden wir auch das nicht tatenlos hinnehmen.“ Das erklärte der Spitzenkandidat der Freien Demokratischen Partei (FDP) zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, am Montag im Deutschlandfunk auf die Frage, ob das Krim-Referendum demokratisch war. Das sei ein ganz gefährlicher Weg, „den die Russen hier der Krim aufgedrückt haben, den die Krim dann dankbar mitgemacht hat“. Es gebe kein Recht von einzelnen Bevölkerungsbestandteilen souveräner Nationen, Abstimmungen durchzuführen über den Anschluss an ein Nachbarland. „Wenn wir diesen Weg beschreiten würden, dann hätten wir in Europa ein Riesenproblem, weil wir doch viele Länder haben, in denen verschiedene Volksgruppen zusammen leben, mal besser und mal weniger gut.“ Er halte eine Unterstützung der Krim-Bevölkerung für den Anschluss an Russland für plausibel. Es sei dahingestellt, ob mit 95, 5 Prozent oder etwas weniger. Allerdings habe es ja keine „Gelegenheit gegeben für die Gegner eines Anschlusses an Russland, entsprechend Werbung zu machen, während die Befürworter, sprich diese von Moskau gesteuerte Marionettenregierung, die ganze Krim ja mit Plakaten überzogen hat.“
Bezüglich einer neutralen Wahlbeobachtung erklärte Lambsdorff: “ Das war unmöglich für die OSZE, dort hinzufahren auf die Krim, denn so eine Einladung zu einer Wahlbeobachtung muss von der anerkannten Regierung kommen.“ Die sitze aus Sicht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wie auch der Europäischen Union (EU) in Kiew, nicht in Simferopol. „Und insofern, weil die Einladung von der Krim kam, aber Kiew sagte, das ist gar keine legale Abstimmung, konnte die OSZE nicht hin. Das war auch richtig. Es hätte eine implizite Anerkennung dieser Marionettenregierung auf der Krim bedeutet.“
Zum häufig herangezogenen Vergleich mit dem Kosovo forderte der Liberale einen tieferen Blick ins Völkerrecht. Kroatien, Slowenien, Mazedonien und die anderen Nachfolgerepubliken Jugoslawiens hätten keine Sezession begangen, sondern das sei ein sogenannte Dismembration. Jugoslawien habe sich einfach aufgelöst genauso wie die Sowjetunion. Im Gegensatz dazu handele es sich bei einer Sezession um die Abspaltung eines Landesteils von einem anderen. ++ (vk/mgn/17.03.14 – 076)
http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel