Archive für Beiträge mit Schlagwort: AOK

Berlin,. 18. Januar 2013 (ADN). Fast 53.000 Fälle von Fehlverhalten registrierten die gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 2010 und 2011 bei  Ärzten, Krankenhäusern und anderen Geschäftspartnern. Der häufigste Vorwurf war Abrechnngsbetrug. In 2.600 Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Darüber berichtet die Freitagausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung “ (FAZ) unter Berufung auf einen Bericht des Spitzenverbandes der Krankenkassen, der vom Bunjdesgesundheitsminiterium unter Verschluss gehalten wird. Andererseits wird darüber berichtet, dass das Bundeskriminalamt mitteilte, die registrierten Fälle von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen hätten sich im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent verringert.

Wie dieser augenscheinliche Widerspruch aufzulösen ist, belegt ein illustres Beispiel. In einer mittelsächsischen Stadt hat die AOK PLUS für Sachsen und Thüringen bei einem kleinen privaten Pflegedienst ein „Rollkommando“ des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eingesetzt und ganztägig die Arbeit des kleinen Teams in ein Chaos versetzt. Hinlängliche und schnell durchschabare Absicht war, dem Pflegedienst, dem bei den vorjährigen Qualitätskontrollen regelmäßig Bestnoten erteilt wurden, der sich jedoch gegen bestimmte Repressionen der Krankenkassen zu wehren wusste, einen Denkzettel zu erteilen. Es wurde ein sogenannter Transparenzbericht formuliert, dessen Inhalt im Internet veröffentlicht werden sollte. Das wäre für das Pflegeunternehmen Existenz vernichtend gewesen. Letztlich blieb der Pflegedienst beharrlich und setzte sich gegen die Veröffentlichung dieses verleumderisch anmutenden MDK-Rapports vor dem Sozialgericht Chemnitz erfolgreich gegen die AOK durch. Kaum war das gegen Ende vergangenen Jahres geschehen, folgte als Retourkutsche zu Beginn dieses Jahres eine ebenfalls von der AOK über die Staatsanwaltschaft Chemnitz veranlasste Razzia, die in einer Durchsuchung der Geschäftsräume des Pflegedienst durch die Krimininalpolizei wegen Betruges mündete. Noch während der Durchsuchung stellte sich heraus, dass die AOK den Sicherheitsbehörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei keine vollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte. Die werden nun von den Inhabern des Pflegeunternehmens vorgewiesen.Angesichts dessen brechen die Kriminalkommissare plötzlich  die Durchsuchung ab und verlassen fluchtartig die Räumlichkeiten. Es liegt bei diesem Beispiel die Vermutung sehr nahe, dass die Krankenkassen aufmerksame und wehrhafte Geschäftspartner zu züchtigen versuchen. Dazu werden Schikanen in Gang und schwerwiegende Einschüchterungsaktionen in Szene gesetzt. Inzwischen hat der betreffende Pflegedienst mit einer Strafanzeige wegen „Vortäuschens einer Straftat“ reagiert. ++ ( 18.01.13 – 013)

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Mittweida/Schneeberg, 29. Februar 2012 (ADN:). Das Überfall-Kommando stand morgens plötzlich vor der Tür und stellte den gesamten Dienstplan des Tages auf den Kopf. Das erklärte die Inhaberin eines kleinen privaten Hauskranken- und Pflegedienstes in dem sächsischen Geringswalde. Es sei wie im Kriminalfilm gewesen. Zwei Unterschiede gab es. Erstens: Es spielte sich tatsächlich ab. Zweitens: Die scharfen Waffen waren nicht Pistolen und Gewehre, sondern farbige Kugelschreiber, unzählige Fragebögen und Nerven aufreibende Verhöre. Die wenigen anwesenden Angestellten haben sich wie Verbrecher gefühlt. Auftraggeber des Einsatzes war die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Sachsen-Thüringen, Auftragnehmer der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Der Trupp sollte die Pflegequalität prüfen und zog dazu alle Register denkbarer Repression. Die Leiterin sah sich nahe einer Herz-Attacke.

Das kleine Unternehmen ist nicht nur bodenständig und ortsansässig, sondern auch aufsässig – und zwar gegenüber der allmächtigen AOK Sachsen-Thüringen. Zu Recht, denn vor einiger Zeit hat es gegen die AOK einen Aufsehen erregenden juristischen Sieg vor einem Dresdner Gericht erstritten. Die AOK wollte dem Pflegedienst einen neuen diskriminierenden Rahmenvertrag aufnötigen. Dagegen wehrte sich der Pflegedienst, weil das Vertragsangebot den wirtschaftlichen Ruin bedeutet hätte. Um Druck auszuüben, scheute die AOK nicht einmal davor zurück, direkt auf die Patienten des Pflegedienstes zuzugehen und sie aufzufordern, sich eine andere Betreuungseinrichtung zu suchen. Der Konflikt für den Pflegedienst, der knapp ein Dutzend Mitarbeiterinnen zählt, war existenziell. Den Sieg Davids gegen Goliath besiegelte schließlich die Sozialgerichtsbarkeit, die den neuen AOK-Vertrag als verfassungswidrig klassifizierte. Er verletze die Pflegedienste in ihren elementaren Grundrechten. Das liegt dem Krankenkassen-Monopolisten bis heute schwer im Magen, denn seit mehreren Jahren dürfen jetzt alle anderen Pflegedienste in Sachsen den neuen AOK-Vertrag ignorieren.

Nun sollen die Querulanten in Geringswalde erneut mit Macht diszipliniert werden. Andere Geschütze werden aufgefahren, um die seinerzeitigen Auslöser des juristischen Befreiungsschlags gegen den Knebel-Kontrakt massiv zu diskreditieren und sogar zu kriminalisieren. Dazu wurde Mitte Januar dieses Jahres der MDK in Marsch gesetzt, um die Pflegequalität in Geringswalde zu kontrollieren. Der zentrale Begriff  Pflegequalität ist bis heute ein Phantom,. weil letztlich keiner – weder Experte noch Laie – genau weiß, was hinter dieser elementar lebenswichtigen, stark ethisch belegten Kategorie steckt. Das bestätigt sogar eine umfangreiche aktuelle Studie, die im Auftrag der Pflegekassen selbst entstanden ist. Prof. Martina Hasseler aus Hamburg und Prof. Karin Wolf-Ostermann aus Berlin sind die renommierten Autorinnen. Eine Essenz ihrer umfangreichen wissenschaftlichen und seit 2010 vorliegenden Untersuchung  ist, dass Pflegequalität nach den derzeitigen Kriterien nicht zu beurteilen ist. Das ist eine für die Krankenkassen niederschmetternde Erkenntnis, die sie gerne unter der Decke halten wollen. Um die finanziellen Folgen dessen zu vermeiden, bekämpfen sie deshalb ihre Vertragspartner im Pflegesektor um so verbissener und mit allen Mitteln – von raffinierter Kabale bis Brachialgewalt. Die Einschüchterungsstrategie funktioniert fast flächendeckend in Sachsen bis auf die tapfere Schar  in Geringswalde, die sich nun erneut zum Gang vor die Sozialrichter gezwungen sieht. Inzwischen kann das „Fähnlein der sieben Aufrechten“ seine Hoffnung jedoch in recht frische Muster-Urteile der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie des Sozialgerichts Münster setzen. ++ (zc/mgn/29.02.12 – 62)

Berlin, 10.Februar 2012 (ADN). Die Bürokratie-Uhr tickt pausenlos und bringt fast täglich unvorstellbare, jedoch ernstzunehmende Narretei hervor. Die Zahl der Bürokraten, ihrer Organisationen und der von ihnen verursachten Vorgänge wächst ohne Unterlass. Inzwischen hat sich die Menge der wucherartig aus dem Boden schießenden, bei der Werner-Bonhoff-Stiftung gemeldeten Verwaltungsmonster auf mehr als 600 erhöht. Die Dunkelziffer dürfte mehrfach höher liegen. Die angeblich notwendigen Papier-Umwälz-Ungetüme, deren Existenzberechtigung höchste Zweifel weckt, tragen bedeutsam und seriös klingende Namen: Bundesnetzagentur, Hessische Filmförderung und Landwirtschaftliche Krankenkassen. Manche sind sogar im Alltag sehr geläufig. Dazu zählen die Bundesagentur für Arbeit, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW).

In Wirklichkeit werden von diesen juristisch kaum zu rechtfertigenden und durchaus entbehrlichen Administrationen die gemäß Not-Verwaltung „Grundgesetz“ umfangreich gewährten Freiheitsrechte Stück für Stück zerschnitten. Die freiheitlich-demokratische Ordnung gaukelt Grund- und Bürgerrechte vor, schnürt sie jedoch in der Praxis unerträglich ein und letztlich ab. So werden Freiheit und Demokratie zum Papiertiger. Die betroffenen Bürger pilgern peu a peu in die physische und psychische Sklaverei.

Kritische Fragen bei den Schmarotzer-Organisationen nach dem eigentlichen Sinn ihres Tuns bringen kaum greifbare Antwort. Klaren Argumentationen gehen die Vertreter dieser Offizien oft prompt und plump aus dem Weg.  Wer hartnäckig bleibt, stößt auf substanzielle Unwissenheit, nicht selten auf regelrechte Dummheit. Der sprichwörtliche deutsche Michel wird – wie schon so oft in der Geschichte – in geistige Ketten gelegt und am Nasenring durch die Arena geführt. Diese Zirkus-Vorstellungen erklären ihre Veranstalter per medialem Trommelfeuer zum Normalzustand. Wer sie hinterfragt und das Staatstheater angeekelt verlässt, wird nicht selten für psychisch gestört erklärt. Funktioniert auch das nicht, wird die Keule des Rechtsradikalismus gezückt. Dieser Allzweckwaffe entgeht kaum jemand.

Soweit sollte man es nicht kommen lassen, sagte sich die vor zehn Jahren gegründete Werner-Bonhoff-Stiftung. Eines ihrer Ziele ist es, zu neuen Ufern der Verwaltungskultur zu streben. Das geschieht nun in dem Projekt „Bürokratie & Therapie“ unter der Forschungsleitung von Prof. Gunnar Folke Schuppert. Unter dem Motto „Von bürokratischer Anweisung zu gemeinsamer Problemlösung“ wird eine sanfte Heilmethode empfohlen. Sie widmet sich insbesondere dem freien Unternehmertum. Der Unternehmer wird nicht als Querulant oder jemand betrachtet, der Regelungsnotwendigkeiten nicht einsehen will, sondern als potenzieller Gemeinwohlakteur. Um etwas zu erreichen, wurde eine dreistufige Wirkungskette entwickelt. Diese Bonhoff-Methode läuft auf eine Versöhnung zwischen Administration einerseits sowie Unternehmer und Bürger andererseits hinaus. Schaffen von Problembewusstsein, ohne das ein Veränderungswille keinen Nährboden findet, ist die erste Stufe. Dann folgt die Etappe, Publizität und Transparenz herzustellen. In der dritten Bonhoff-Therapie-Stufe wird Rechtfertigungsdruck erzeugt, der die Verantwortlichen zwingt, Abhilfe zu schaffen. ++ (zc/mgn/10.02.12 -41)