Berlin, 1. Juni 2014 (ADN). Dass vom Bundesnachrichtendienst (BND) auch E-Mails in die USA und nach Europa mitgelesen werden, wurde erst in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig bekannt. Über diese Neuigkeit informierte der Rechtsawalt Niko Härting die „Berliner Zeitung“, die in ihrer Wochenendausgabe die Leistung des Juristen zur Internet-Transparenz würdigte.

Der Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht hatte bislang weitgehend unbekannte Überwachungsmethoden des BND gegenüber deutschen Bürgern aufgedeckt und angeklagt. Ausgangspunkt seiner Klage waren in einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums enthaltene Erkenntnisse, nach denen der BND im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mail-Wechsel mit 196 Ländern überprüft hatte. Härting hält eine solche Überwachung für unverhältnismäßig, weil sich von dieser schieren Unmenge an Schriftwechseln lediglich zwölf als nachrichtendienstlich relevant herausstellten. Härting fürchtet, dass insbesondere seine Anwaltskorrespondenz mit arabischen Staaten und nach Russland unbefugt mit verfolgt wird.

Vorausgegangen war eine sieben Stunden währende Verhandlung im Verwaltungsgericht, an der auch BND-Mitarbeiter teilnahmen. Er wird nunmehr das Verfahren ans Bundesverfassungsgericht herantragen, um seinem staatsbürgerliches Interesse an einem Ende solch uferloser Schnüffelei Genüge zu tun. ++ (gh/mgn/01.06.14 – 151)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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