Archive für Beiträge mit Schlagwort: Arbeitgeber

Kiel/Frankfurt am Main, 12. Juli 2014 (ADN). Dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, wurde die Wiederwahl versagt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Wochenendausgabe weiter berichtet, scheint der als besonders kompromisslos für den Datenschutz eintretende Weichert in den eigenen Reihen nicht mehrheitsfähig zu sein. Als Ursache der Ablehnung wird sein persönliches Engagement gegen die Überwachung durch den Staat vermutet. Der 58järige bekleidet seit 2004 das Amt in Kiel. Ursprünglich war er sogar für eine Kandidatur als oberster Datenschützer der gesamten Bundesrepublik im Gespräch. 

„Weichert dürfte gerade wegen seines Engagements aber der bekannteste  und sicher auch umstrittenste Datenschutzbeauftragte in der Bundesrepublik sein. Weithin bekannt wurde er durch seinen Streit mit Facebook. Weichert hält die Speicherung der Nutzerprofile aus Schleswig-Holstein in Amerika nicht vereinbar mit dem Datenschutz“, schreibt die FAZ. Dass es bei der Entscheidung im Landtag um die Person Weicherts und seine  bürgernahe innere Haltung zum Datenschutz ging, schlussfolgert die Tageszeitung aus einem viel problematischeren Umstand. Unmittelbar vorher wurde ein äußerst umstrittenes Gesetz zur Lehrerausbildung anstandslos durchgewunken. Der Entwurf stammt von Landesministerin Waltraut Wende, die als schwächste Stelle der Dreikoalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) gilt. Sie hatte sich nämlich von ihrer frührerer Arbeitgeberin, der Universität Flensburg, ein Rückkehrrecht zusichern lassen, das ihr nicht eigentlich zusteht. ++ (dt/mgn/12.07.14 – 192)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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New York/Frankfurt am Main, 5. Juni 2014 (ADN).  Während für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gerade der flächendeckende Mindestlohn von 8, 50 Euro pro Stunde beschlossen worden ist, entfaltet sich in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ein gegenteiliger Trend.  Wie die „Börsen-Zeitung“ am Donnerstag berichtet, wurde in der Großstadt Seattle (Bundesstaat Washington) in dieser Woche die schrittweise Einführung eines Mindestlohns von 15 US-Dollar (11 Euro) pro Stunde beschlossen. Arbeitgeber müssen nun dann in der boomenden Metropole im Nordwesten der USA mehr als das Doppelte des derzeit landesweiten Mindestlohns von 7, 25 US-Dollar pro Stunde bezahlen.

Allerdings tritt die Regelung innerhalb einer längeren Zeitspanne in Kraft. Erst im Jahr 2017 können Angestellte in einem Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, das keine Gesundheitsvorsorge bietet, den neuen Mindestlohn beanspruchen. Bis 2021 soll der neue Mindestlohn in Seattle auch für kleine Firmen gelten. Der Autor des Beitrags Sebastian Schmid vermutet, dass mit dem jüngsten Schritt zu besseren Einkünften von Geringverdienern eine ganze Reihe von Mindestlohnanhebungen in den USA-Metropolen losgetreten wird. Das betreffe vor allem den wachstumsstarken Bundesstaat Kaliformien. Allen voran San Diego und San Francisco. Letztere Stadt führt derzeit noch die Mindestlohntabelle mit 10, 55 US-Dollar pro Stunde an.

Auch Chicago im Bundesstaat Illinois peilt eine deutlichen Anhebung von gegenwärtig 8, 50 US-Dollar auf mehr als 10 US-Dollar pro Stunde an. Gefordert werden schon bis zu 15 US-Dollar pro Stunde.  Im Herbst können die Wähler dieses Bundesstaates bei der Wahl über einen staatsweiten Mindestlohn von 10 US-Dollar entscheiden. Chicagos Bürgermeister Rahm Emamuel hat eine „Eingreiftruppe“ gebildet, die bereits am nächsten Montag eine erste öffentliche Anhörung zu dem Thema veranstaltet.

Bemerkenswerterweise hinkt New York City mit einen Mindestlohn von 8 US-Dollar pro Stunde meilenweit hinterher. Selbst eine für Anfang 2015 geplante Erhöhung auf 8, 75 US-Dollar wird daran nichts ändern. Und das, obwohl in der zu den teuersten Städten der Welt gehörenden Stadt besonders hohe Wohn- und Essenskosten zu bestreiten sind. Bürgermeister Bill de Blasio verlangt 10 US-Dollar. ++ (so/mgn/05.06.14 – 155)

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Berlin, 1. April 2013 (ADN). Die in Berlin ansässige Werner Bonhoff Stiftung beziffert die Zahl der in Deutschland entstandenen „verselbständigten Bürokratien“ auf mehr als 1.000. Die Zahl der verwaltungstechnischen Monster wächst ungebremst weiter. Vorbild der administrativen Wucherungen ist Großbritannien. Ein von den britischen Inseln auf das deutsche Territorium übetragener typischer Vorgang dieser Art ist die Umwandlung von Behörden in Agenturen. Sie schießen allerorten – meist noch mit englischsprachigen Namen – wie Pilze aus dem Boden. Dabei gehen für die Bürger Durchblick und Transparenz immer mehr verloren.

Die Werner Bonhoff Stiftung, die sich der „neuen Unübersichtlichkeit“ angenommen und dem undurchdringlicher werdenden Paragraphen-Dickicht den Kampf angesagt hat, rief deshalb im Jahr 2006 das Projekt „bureaucratic transparency“ ins Leben. Zudem vergibt sie einen mit 50.000 Euro dotierten Preis „Wider den §§-Dschungel“. Aktuelle Preisträgerin 2012 ist Renate Günther-Greene. Die freischaffende Filmproduzentin bekam die Auszeichnung für den Dokumentar-Streifen „Behindert. Was darf ich werden ?“, der sich mit dem selbstbestimmten Leben und Arbeiten einer geistig Behinderten auseinandersetzt. Die junge Frau, die permanent von Behörden gegängelt und reglementiert wurde, findet ihre schrittweise Befreiung aus der Bevormundung insbesondere aus den Fängen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch besonders hartnäckiges Bestehen auf ihre Rechten. So nimmt sie jetzt aus dem im Jahre 2001 in Kraft gesetzten Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein persönliches Budget von monatlich 1.300 Euro in Anspruch. Dieses wurde ihr jahrelang vom LVR vorenthalten. Im Gegenteil, der Verband kassierte und verwirtschaftete die Summe selbst. Dies hat sich nun grundlegend geändert. Der geistig Behinderten, die bis dato in den Werkstätten des LVR tätig war, wird nun dieses „Persönliche Budget zur Teilhabe am Arbeitsleben“ direkt ausgezahlt. Dadurch kann sie als eigenständige Arbeitgeberin agieren und sich ihren Arbeitsplatz selbst auswählen. Das hatten sowohl LVR als auch die Werkstätten bislang mit allen Mitteln vereitelt.

Bisherige Versuche zum Bürokratieabbau im bundesdeutschen Maßstab haben sich als fragwürdig erwiesen. So hatte die Bundesregierung dazu einen Normenkontrollrat gebildet und unterhält im Bundeskanzleramt eine Geschäftsstelle zum Bürokratieabbau. Jüngstes Geistesprodukt dieser Gremien ist ein vor wenigen Tagen beschlossenes Projekt unter dem Titel „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arztpraxen“. ++ (bk/mgn/01.04.13 -085)

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