Erfurt, 4. Mai 2014 (ADN). Das Mindestlohngesetz wird uns Handlungsbedarf bringen. Das erklärte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, am Sonntag im Deutschlandfunk. Grund dafür sei, dass der Mindestlohn nicht in seinen Einzelheiten bestimmt wird. Der Gesetzgeber könne auch gar nicht alle Gehaltskomponenten durchschauen. Solchen Unklarheiten entspringen dann Streitigkeiten, die bei den Arbeitsgerichten und letztlich beim Bundesarbeitsgericht landen. Entgeltklagen seien dann die Folge. „Man wird natürlich sich darüber streiten, auf was sich die 8,50 Euro beziehen, welche Zuschläge da einfließen“, so Schmidt. Beispielsweise berge der Aufwendungsersatz Streitpotential. Ist er Teil des Stundenlohns oder nicht. Die Themen Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Überstunden lassen ebenfalls neue juristische Konflikte erwarten.
Ein besonders heftiges Aufflammen rechtlicher Auseinandersetzung ist seitens des Praktikanten-Heeres zu befürchten. Derzeit gibt es rund 600.000 Praktikanten, von denen überhaupt nur 40 Prozent bezahlt werden. Nach Meinung von Präsidentin Schmidt werden sie zunehmend den Weg zu den Arbeitsgerichten beschreiten, je mehr sie sich in der Position als Arbeitnehmer identifizieren.
Leiharbeit bietet ein weiteres Feld juristischer Auseinandersetzung. Es ist nach den Worten von Schmidt geeignet, um auf europäische Ebene verlagert zu werden. Allgemein sei es in Europa viel schwieriger das Soziale in Einklang zu bringen als das Wirtschaftliche. Beispielsweise wird das generell akzeptierte Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei näherem Hinsehen immer komplizierter. Inzwischen befasse sich im Bundesarbeitsgericht ein ganzer Senat mit dem Problem „Equal Pay“. Der Komplex Mindestlohn werde wohl ähnliche Dimensionen annehmen. ++ (so/mgn/04.05.14 – 123)
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