Archive für Beiträge mit Schlagwort: Arbeitnehmervertretung

Leipzig/Berlin, 4. Februar 2013 (ADN). Das Jahr 2013 ist das Jubiläumsjahr, in dem die älteste Gewerkschaftszeitung der Welt ihr 150. Gründungajahr feiert. Damals hieß das Periodikum „Der Correspondent – Wochenschrift für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ und wurde in Leipzig herausgegeben. Nach der Fertigstellung des Verbandshauses in Berlin zogen die Redaktion und Druckerei der Branchenzeitung in die damalige Reichshauptstadt um.  Von den Nazis 1933 aufgelöst erschien die Zeitung im Jahr 1949 unter dem Namen „Druck und Papier“ als Zentralorgan der neu gegründeten gleichnamigen Industriegewerkschaft. Sie gehört seit 2001 zum Gewerkschaftsverbund ver.di.

Zum Jubiläum wird im Berliner Buchdruckerhaus in der Tempelhofer Dudenstraße 10 eine Ausstellung mit Exponaten aus 150 Jahren gezeigt. Zudem erscheint im Herbst dieses Jahres ein repräsentatives Geschichtsbuch mit 22 Biographien von Chef- und verantwortlichen Redakteuren des „Correspondent“ und von „Druck und Papier“.-

Trotz des erfreulichen Jubiläums lässt sich über die weiter schwelende Krise der Printpresse nicht hinwegtäuschen. In der medienpolitischen ver.di-Zeitschrift „MMM“ ist der Beitrag des Zukunftsforschers Sven Gabor Janszky mit „Das Zeitungssterben beginnt erst !“ überschrieben. Die bislang etablierten Geschäftsmodelle von Tageszeitungsverlagen im Massenmarkt seien vorbei. In zehn Jahren werde es nur noch einen verschwindend kleinen Premiummarkt von teuren Wochen- und Monatszeitungen geben. Diese Trends seien seit 2004 klar absehbar.  Janszy zeigt sich verwundert, dass die Branchen-Kenner sich über diesen Niedergang überrascht zeigen. Mit der Ignoranz der Zukunftsstudien könne er noch leben.  Wirklich ärgerlich seien die Erklärungen der Chefredakteure und Verlagsleitungen, die dem veränderten Leseverhalten, dem bösen Internet  und den entpolitisierten Lesern die Schuld geben. Der wirkliche Grund des Zeitungssterbens seien das Missmanagement der Verlagsleitungen und auch die Arbeitnehmervertretungen. Es gebe in der Verlagslandschaft eine große Koalition der Komfortzonen-Sitzer und Pfründe-Wahrer.  ++ (md/mgn/04.02.13 – 030)

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Bochum, 20. August 2012 (ADN).Die Einrichtungen der Diakonie weichen einer gerechten Leistungsvergütung ihrer Mitarbeiter aus, indem sie sich geschickt einer zersplitterten Tariflandschaft konfessioneller Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland bedienen. Notfalls flüchten sie zu den biblischen Formeln des selbstlosen Dienstes am Nächsten, um ihren Belegschaften die geringen Entgelte verständlich und schmackhaft zu machen. Das erklärte der Soziologe Norbert Wohlfahrt von der Evangelischen Fachhochschule RWL (Rheinland-Westfalen-Lippe) Bochum am heutigen Montag im Deutschlandfunk. Der Wissenschaftler hatte kürzlich eine Studie über die Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnisse der Beschäftigten in rund  300 diakonischen Einrichtungen vorgelegt. Zu den Haupterkenntnissen der Analyse gehört, dass durch systematisches Ausgründen von Service-Gesellschaften Lohndumping verursacht wird. Außerdem mangele es an einer wirksamen Arbeitnehmervertretung. Er bedauerte, dass die Gerichte, diesen sogenannten dritten Tarif-Weg bisher mit ihren Entscheidungen verteidigt haben. Dies sei nicht mehr haltbar, weil der soziale Dienstleistungssektor – ob unter konfessioneller Ägide osder nicht – eine eigene Logik habe.

Beispielhaft nannte Wohlfahrt eine große diakonische Einrichtung in Rheinland-Westfalen-Lippe, die Löhne und Entgelte in ihren Sozialunternehmen auf der Grundlage eines in Bayern angewandten Tarifvertrages zahlt. Dieser AVR-Bayern liege unterhalb des vom Dachverband der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) vorgegebenen Niveaus. Solches Vertrags-Hopping trage zur Tarifzersplitterung bei und führe zu bestimmten Wettbewerbsvorteilen. Nach den Worten des Soziologen gibt es ein starres kirchliches Dienstrecht, das für 22 Landesverbände der Diakonie gilt und dennoch 16 unterschiedliche Vertragsrichtlinien umfasst. Das Diakonische Werk sperre sich generell gegen einen Mindestlohn von neun Euro pro Stunde, weil dem finanziellen Druck sonst nicht widerstanden werden könne.

Als Konsquenz aus der Untersuchung forderte Soziologe Wohlfahrt einheitliche Tarifbestimmungen sowohl für kirchliche Sozialeinrichtungen als auch für weltliche Fürsorge-Unternehmen. Darauf müssten die deutschen Sozialverbände hinwirken. Dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht tue das keinen Abbruch. ++ (sp/mgn/20.08.12 – 238)

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