Archive für Beiträge mit Schlagwort: Arbeitsleistung

Zürich, 24. Februar 2015 (ADN).  Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion vor 25 Jahren begann ein hoffnungsvoller Siegeszug der Demokratie. Seit der Jahrtausendwende aber häufen sich die Rückschläge. Zarte Demokratiepflänzchen vertrocknen und werden zu autoritären Gebilden. Das stellt am Dienstag Kaspar Villiger als Gastkommentator in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) fest. Früher erfolgreiche und bewährte westliche Demokratien versinken im Schuldensumpf, sind politisch blockiert, haben keine Kraft zu Reformen, leiden an chronischer Arbeitslosigkeit und kämpfen gegen destruktive populistische Bewegungen“, schreibt der ehemalige Verwaltungsratspräsident der UBS. Derweil feierten Staaten mit autoritären Systemen, die auf Marktwirtschaft setzen, wirtschaftliche Erfolge. Um die Ursachen dieses Phänomens zu erforschen, erläutert der Autor fünf Bedingungen, die Menschen zur wirtschaftlichen Arbeitsleistung animieren und Wohlstand schaffen. Eine dieser Konditionen beschreibt er folgendermaßen: „Die Menschen müssen die Früchte ihrer Arbeit behalten dürfen. Nur dann arbeiten sie hart, sparen, entwickeln Ideen und bilden sich ständig aus und weiter. Diese Bedingung umfasst unter anderem Elemente wie Eigentumsgarantie einschließlich belehnbaren Grundeigentums, moderate Steuern, stabilen Geldwert und Patentrecht.“

Nach den Worten von Villiger ist es zur Einschätzung der Zukunft der Demokratie wichtig zu wissen, dass die Demokratie zwar Marktwirtschaft braucht, Marktwirtschaft aber nicht unbedingt Demokratie. Sie brauche lediglich geeignete Staatlichkeit, die ihr auch ein kluges autoritäres Regime bieten kann. Als ausgeprägte Beispiele dafür nennt er China und Singapur. „In den meisten Demokratien werden nun die fünf Wohlstandsbedingungen durch das Wachstum des Staatssektors, explodierende Regulierung , hohe Steuern, erodierende Eigentumsrechte und rigide Arbeitsmärkte zunehmend verletzt“, urteilt der Autor. Mit dem System Weltwirtschaft habe der Territorialstaat sein Politikmonopol verloren und müsse seine Macht mit raumübergreifenden Akteuren teilen. Mit diesem Machtverlust des Nationalstaates werde das Volumen an politischer Substanz kleiner, das noch demokratisch bewirtschaftet werden kann. Damit werde die Einflussmöglichkeit der Bürger reduziert. Zudem stelle sich die Frage, was angesichts solcher Verflechtung der Begriff Souveränität noch für eine Bedeutung haben kann. Selbstverständlich dürfe Demokratie nicht nur wirtschaftlich beurteilt werden. Sie habe auch mit der Würde des Menschen zu tun. ++ (dk/mgn/24.02.15 – 51)

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Frankfurt am Main, 14.Dezember 2013 (ADN). Unter der Überschrift „Richterstaat statt Rechtsstaat“ übt der Leser der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Horst Trieflinger aus Frankfurt am Main in der Sonnabend-Ausgabe heftige Kritik an den Zuständen in der bundesdeutschen Justiz. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Handlungsweise eines Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Leipzig. Er ist gegen die negative Einschätzung seiner Arbeitsleistung durch den zuständigen Gerichtspräsidenten selbst juristisch vorgegangen und hat dabei sämtliche Rechtswege bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz durchlaufen. Dieses Gremium ließ den klagenden Richter unter dem Motto „Kein Anspruch auf Faulheit“ ebenfalls abblitzen. Parallel hatte der Arbeitsrichter in derselben Sache auch beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen eingereicht. Der FAZ-Leser weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Überlastung der Justiz hausgemacht ist.

Er nennt weitere Beispiele, Gründe und Auswüchse der Selbstbeschäftigung in den inneren Zirkeln bundesdeutscher Juristen. So setze sich die Juristenschaft sogar in ihrer Rechtssprechung über den Willen des Gesetzgebers hinweg und erhebe sich zum Ersatzgesetzgeber. Insofern habe man es nicht mit einem Rechtsstaat zu tun, sondern sei mit einem Richterstaat konfrontiert. Er zitiert den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Köln, Egon Schneider, der den Zustand der Dienstaufsicht gegenüber Richtern aufs Korn nimmt und sie ein Experiment nennt. „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Rechtsaufsicht gegenüber Richtern … Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel“. Daraus darf geschlossen werden, dass die Robenträger in diesem kruden System letztlich machen können, was sie wollen. ++ (ju/mgn/14.12.13 – 342)

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