Archive für Beiträge mit Schlagwort: Arbeitslosenquote

Delitzsch, 8. April 2014 (ADN). Die Weimarer Reichsverfassung sieht die Errichtung des Volksstaates und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Später brach sich der Obrigkeitsstaat Bahn. Die Abkehr von ihm forderte Karl Jaspers in der Bundesrepublik. Darauf verwies der stellvertretende Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Ralf Leimkühler, am Dienstag in Delitzsch. Dezentralisierung und Kommunalisierung seien heute positive Trends, die den Erwartungen der Bevölkerung nach mehr Bürgerbeteiligung entsprechen. Dem stehe die repräsentative Demokratie gegenüber.  Sachsen befinde sich beim Marsch zur Bürgergesellschaft im Rückstand. Vier Fünftel aller Bürger wünschten sich mehr Mitbestimmung bei Infrastrukturprojekten.  Kommunen und Bürgermeistern komme inzwischen eine Schlüsselrolle zu.

Bei dem 19. Delitzscher Gespräch ging es um „Genossenschaftliche Antworten auf regionale Herausforderungen im ländlichen Raum“.  Eingangs hatte Prof. Markus Hanisch vom Institut für Genossenschaftswesen der Humboldt-Universität Berlin tendenziell zunehmende Disparitäten bei den Lebensverhältnissen  zwischen Stadt und Land, Ost und West  gesprochen. Sie werden bestimmt von den fünf Variablen Bevölkerungsentwicklung, Wanderungssaldo, Arbeitslosenquote, Kaufkraft und Realsteuerkraft.  Aus deren Daten und der Disparitätenforschung von 1971 bis 2012 sei ersichtlich, dass der Gesellschaft erhebliche Schrumpfungsprozesse bevorstehen. Daraus ergebe sich die Frage, ob der Auftrag des Grundgesetzes und dessen Artikel 72, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, noch zeitgemäß ist. 

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft, Dr. Dietmar Berger, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es im Vergleich zu urbanen Siedlungsgebieten auf dem Lande zu 57 Prozent an der Lebensmittelversorgung, zu 50 Prozent an medizinischer Betreuung und zu 37 Prozent an Nahverkehrsleistungen mangelt.  Allerdings könne dies nicht allein dem Staat angelastet werden, sondern obliege auch der Initiative der Bürger. Genossenschaften eigneten sich ganz besonders dazu,  solche Defizite mit Mitteln der Selbsthilfe zu beheben.

Interessante Beispiele, wie die allgemein in der Öffentlichkeit unterbewerteten oder ganz unbeachteten Genossenschaften die Gestaltung gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel erfolgreich bewältigen, erläuterten Dr. Wolfram Oettler aus Görlitz und Andreas Kock aus Essen. Der Mediziner Oettler hat mit sieben weiteren Berufskollegen vor zwei Jahren die Octamed Ärtztegenossenschaft gegründet und berichtete über erste spürbare Synergieeffekte in der medizinischen Behandlung und Gesundheitsvorsorge der Patienten. Noch jünger ist das von Andreas Kock in der NOWEDA Familiengenossenschaft eG geleitete Vorhaben, das der sozialen, sehr individuellen Betreuung von Apothekenmitarbeitern gewidmet ist. Er berichtet von einem ersten Testlauf in zwölf Apotheken in Essen und Umgebung. Sie gehören zu dem genossenschaftlichen Verbund von 8.609 Apotheken, auf die der familienfreundliche Service Schritt für Schritt ausgedehnt werden soll. Im Mittelpunkt steht das Bestreiten diverser Problemlagen wie Kita-Versorgung, plötzlich anfallende Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder bedrohliche familäre Krisen wie Scheidung.  ++ (ge/mgn/08.04.14 – 098)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Readktion: Matthias Günkel (mgn)

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Berlin/Brüssel, 17. November 2013) Trotz der für Mitte 2015 geplanten Einführung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) in der Europäischen Union (EU) bleiben alte Stolpersteine auf dem Weg liegen. Einer der größten ist das „Dublin-Modell“. Zu diesem Schluss kommt eine Forschungsarbeit der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die im November veröffentlicht wurde. Damit nähere sich die EU kaum den ursrünglichen Zielen eines besseren Zugangs zum Asylverfahren, schnellerer Entscheidungen und menschenwürdiger Aufnahme- und Lebensbedingungen. Als Haupthindernis wird der Fortbestand des sogenannten Dublin-Systems aus dem Jahr 1990 identifiziert. Danach bleibt derjenige EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig, in dem der Asylbewerber nachweislich erstmals EU-Boden betreten hat. Für eine ersatzlose Abschaffung der Dublin-Verordnung zugunsten einer freien Wahl des Asyllandes sprechen sich jedoch Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus.

Die Stiftung schlägt als Alternative einen Zuordnungskompromiss vor, der sich aus einer Verrechnung von unterschiedlich stark gewichteten Faktoren ergibt. Die Autoren der Studie nennen dafür vier Kriterien, um faire Aufnahmequoten zu ermitteln. Das sind das Bruttoinlandsprodukt (40 Prozent), die Bevölkerungszahl (40 Prozent), die Fläche des jeweiligen Staatsterritoriums (10 Prozent) und die Arbeitslosenquote (10 Prozent).
Bei rückwirkender Anwendung dieses Modells für den Zeitraum 2008 bis 2012 auf die in der EU gestellten 1,3 Millionen Asylanträge hätten nur acht Mitgliedsstaaten überproportional hohe Aufnahmezahlen zu verzeichnen gehabt. Entlastung sei realistisch gewesen. „So wären auf Schweden im Fünfjahreszeitraum gemäß Quote rund 42.000 Asylanträge entfallen, tatsächlich hat das Land mit 154.000 Asylbewerbern jedoch mehr als dreimal so viele aufgenommen“, teilt SWP-Aktuell mit. Ungefähr das Doppelte hatte sich in der Relation für Belgien, Griechenland und Österreich ergeben. Deutschland, Dänemark und Großbritannien haben danach ihre Quoten knapp untererfüllt. Viele Länder seien nur mit einem Bruchteil der Asylanten konfrontiert worden. Dazu zählen die Staaten der EU-Osterweiterung von 2004 bis 2007 sowie Spanien und Portugal. Nach dem Mehrfaktoren-Muster errechnete SWP für Deutschland eine faire Aufnahmequote von 205.974 statt tatsächlich 201.350 Asylanten. Italien müsste danach 140.580 statt tatsächlich 107.800 Bewerber zulassen. Am äußersten Ende dieser Skalenrichtung liegt Estland, das statt 230 Asylanten 6.537 Asylanträge genehmigen müssen.

Da Griechenland und Italien im Jahr 2014 nacheinander die EU-Präsidentschaft innehaben, ist nach Ansicht der Stiftung mit einer forciert positiven Betrachtungweise dieses vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels zu rechnen. Ausfürliche Begründungen für die Berücksichtung der vier Rechengrößen – Wirtschaftskraft, Bevölkerungszahl, Landesgröße und Arbeitslosenquote – wurden in dem publizierten Beitrag nicht gegeben.++ (dp/mgn/17.11.13 – 315)

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