Archive für Beiträge mit Schlagwort: Artikel 146

Zürich/Karlsruhe/Radevormwald, 23. August 2012 (ADN).Die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing will per Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen, ob der Europäische Stabilitätsdmechanismus (ESM) und der sogenannte Fiskalpakt mit den Grundwerten des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) vereinbar ist. Felix Staratschek aus Radevormweald (Nordrhein-Westfalen) weist in einem Beitrag der jüngsten Ausgabe der in Zürich herausgegebenen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ auf die auffallende Merkwürdigkeit hin, dass die Klage in dem Kompendium der inzwischen im Zusammenhang beim höchsten bundesdeutschen Gericht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereichten Klage und Beschwerden generell links liegen gelassen wird. Die Klage werde nicht einmal erwähnt, obwohl die Autorin ein ordentliches Aktenzeichen für das von ihr eingesandte Dokument bekommen hat und das Anliegen des Schriftstücks nicht abgewiesen wurde.

Ganz anders und ebenso erstaunlich ist nach den Worten von Staratschek der Umgang mit der Verfassunghsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“. Nachdem darin auf mehr als 100 Seiten dargelegt werde, warum ESM und Fiskalpakt abzulehnen sind, wird unter dem Punkt V des langatmigen Papiers, in dem es um das Verfahren geht, plötzlich das Gegenteil gefordert. Staratschek zitiert die entscheidende Formulierung aus der Klageschrift: „Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und den Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden.“

Dieser Schlüsselsatz beweist nach Auffassung von Staratschek, dass entgegen der Ursprungsbehauptung in den Werbetexten der Initiative „Mehr Demokratie“ contra ESM und Fiskalpakt letztendlich ein Pro befürwortet und beantragt wird. Als Mittel zum Zweck fordere der Verein die Abstimmung über eine neue Verfassung gemäß Artikel 146 GG. Das sei Betrug an den rund 37.000 Mitklägern, die sich der Beschwerde per Unterschrift angeschlossen haben.

Wenn dieser Trick mit der demokratischen Legitimation gelingt, werden Menschenrechte, Solidarität, Personalität, Subsidiarität und Gemeinwohl den Interessen des Großkapitals untergeordnet, macht Staratschek deutlich. Er bezweifelt, auf diesem Weg noch eine Gesellschaft nach den Ideen der christlichen Soziallehre verwirklichen zu können. Er ermuntert deshalb zum Ausstieg aus der Unterstützung der Klage von „Mehr Demokratie“. Diese Bitte richtet Staratschek insbesondere an Mitglieder der Freien Wähler, der ÖDP und der Piratenpartei. Sein Wunsch besteht darin, möglichst viele Demokraten und Christen mögen sich mit der Reusing-Klage solidarisieren. ++ (dk/mgn//23.08.12 – 240)

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Magdeburg, 12. August 2012 (ADN). Mit dem Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz wird die Steuerhinterziehung legalisiert. Das erklärte am heutigen Sonntag der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei (SPD), Sigmar Gabriel, in einem Interview im Deutschlandfunk. Jeder normale Arbeitnehmer werde gar nicht gefragt. Ihm nehme das Finanzamt das Geld, das er gar nicht zu Gesicht bekommt, sofort ab und kassiere es. Demgegenüber pflege man mit Schweizer Banken Formen der organisierten Kriminalität. Hier sei – juristisch gesehen – eine Bande am Werk, was mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden könne. Deswegen sei es erforderlich, eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zu gründen und diese auf diese Miss-Stände anzusetzen. Eine solche Sonderbehörde solle in Frankfurt am Main ihren Standort haben. So könne das Beispiel USA kopiert werden, die „schlicht und ergreifend Schweizer Banken mit Strafverfolgung bedrohen.“ Als weitere Möglichkeit schlug Gabriel vor, die Generalbundesanwaltschaft ermitteln zu lassen.

Zum Konflikt in der EU und um den Euro sowie dessen Rettung erklärte der SPD-Vorsitzende: „Es ist unfassbar, dass es einige Staaten gibt in Europa, die ganz niedrige oder gar keine Steuern erheben, dann in Schwierigkeiten geraten, und ein Land wie Deutschland dann sozusagen seine Steuergelder da hinschicken muss. Das ist ja eine irre Vorstellung.“ Die Menschen wüssten ganz genau, dass Deutschland bereits heute gigantische Lasten aufgebürdet werden. Allerdings werde das verschwiegen. Frau Merkel betreibe eine merkwürdige Doppelstrategie: einerseits schimpft sie über die Vergemeinschaftung von Schulden, andererseits lasse sie augenzwinkernd die Schmutzarbeit von der Europäischen Zentralbank (EZB) erledigen.

Wer wirklich Souveränitätsrechte übertragen will, für den gibt es nach den Worten von Gabriel kein Vorbeikommen am Artikel 146 des Grundgesetzes (GG). Da reiche keine Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung, sondern es müsse das Volk dazu befragt werden. ++ (dk/mgn/12.08.12 – 231)

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Berlin, 29. Juni 2012 (ADN) . Eine intelligente Schnecke muss beleidigt sein, wenn sie Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse verstehen und ernst nehmen würde.  Er sagt angesichts der atuellen europapolitischen Lage auf die plötzlich aufgetauchte Frage, ob jetzt und sofort eine neue Verfassung nach Artikel 146 Grundgesetz gebraucht werde: „Für eine Änderung des deutschen Grundgesetzes braucht man ein paar Jahre Zeit“. Sie sei nicht so einfach aus dem Ärmel zu schütteln, weil dazu eine breite demokratische Diskussion erforderlich wäre. Er hat damit zwar Recht, jedoch gehört er zu den Blockierern, die seit mehr als zwei Jahrzehnten das Projekt „Verfassung“ verhindern.

Die Notwendigkeit eines solchen Prozesses besteht nämlich spätestens seit den Jahren 1989/1990, als die deutsche Wiedervereinigung weltweit im Rampenlicht gestanden hat und umzusetzen war.  Das Hauptfundament wäre eine vom Volk direkt verabschiedete und in Kraft gesetzte Verfassung gewesen. Es gab sogar bereits Gremien, die sich mit dem Entwurf einer neuen deutschen, vom Volk zu beschließenden Verfassung beschäftigten. Ihre Tätigkeit wurde sabotiert und eingeschläfert. Wer sich nicht morphisisieren ließ, dessen Aktivitäten wurden auf andere Art abgewürgt. Beteiligt war daran auch Wolfgang Thierse, der nun nach rund zwei Dutzend  Jahren und dem kurzen Erwachen der politischen Ratlosigkeit den Dornröschenschlaf einer neuen Verfassung fortsetzen will.

Anlass entsprechender Fragen des Deutschlandfunks an den Bundestags-Vizepräsidenten ist die Anfang dieser Woche geäußerte Idee des Bundesministers Wolfgang Schäuble, dass über die derzeitigen fiskalpolitischen Entscheidungszwänge in Europa wohl sogar eine Volksabstimmung in Frage kommen könnte. Der Zeitpunkt für einen solchen Entscheid ist sogar mit einem Blitzeinschlag vergleichbar. Zumindest kann er nach den Worten von Schäuble schneller eintreten als so mancher glaube.

Ähnlich äußerte sich vor rund einem halben Jahr der griechische Premierminister Georgios Papandreou und versetzte damit die EU-Machteliten in regelrechte Schockstarre, als er unerwartet eine Volksabstimmung der Griechen zu dem Brüsseler Finanzdiktat über Hellas vorschlug. Kurz danach verschwand er selbst von der politischen Bühne. Ein böses Vorzeichen für Wolfgang Schäuble und die bundesdeutsche Führungscrew mit Angela Merkel an der Spitze. Auch sie könnten ebenso schnell von der Bildfläche verschwinden wie ihr griechisches Pendant. Es muss nicht erst mit einer Niederlage im Bundestagswahlkampf im nächsten Jahr passieren. ++ (dk/mgn/29.06.12 – 187)

  Die Notwendigkeit einmes solchen

Köln/Paris, 3. Mai 2012 (ADN). Der französische Präsident Francois Mitterand drängte darauf, die D-Mark möglichst in einer europäischen Währung aufgehen zu lassen, damit das wiedervereinigte Deutschland nicht zu der großen europäischen Hegemonialmacht werden sollte. Das stellte der Historiker Heinrich August Winkler am heutigen Donnerstag im Rundfunk fest. Resultat dessen sei die Währungsunion. Die Fiskalunion und die politische Union habe man zwar beschworen, aber nicht realisiert. Dieser fundamentale Geburtsfehler des Euro verursacht nach Meinung des Wissenschaftlers die gegenwärtige vehemente Diskussion in den Mitgliedsstaaten der Währungsunion. Viele haderten mit dem Ergebnis der bisherigen Bemühungen, eine Fiskalunion zu bilden.

Dieses Manko ist nach den Worten von Winkler dafür verantwortlich, dass in Europa die Gefahr der populistischen Bewegung mitnichten gebannt ist. „Diese Bewegungen haben in den Niederlanden ihre Stärke bewiesen, auch in den skandinavischen Ländern. Auch der Erfolg, der relative Erfolg der französischen Bewegung um Marine Le Pen mit einem geradezu triumphalen Ergebnis von über 17 Prozent beim ersten Wahlgang der Präsidentenwahl zeigt, wie stark diese Opposition der Globalisierungsverlierer gegen Europa ist“, erklärte der Historiker.

Der Fiskalpakt ist nach Meinung des Buchautors bisher nur ein Abkommen zwischen den Staaten, die zu einer Art engeren Zusammenarbeit, zu einer engeren Union bereit sind. Ob daraus jemals europäisches Recht wird, sei ungewiss. Es komme darauf an, dass keine neuen Parallelstrukturen entstehen. Das erfordere Änderungen der Verträge. „Möglicherweise müssen wir uns in der Bundesrepublik darauf vorbereiten, dass sogar die Frage einer Verfassungsrevision sich stellen wird und einer Abstimmung nach Artikel 146“, erklärte Winkler abschließend im Deutschlandfunk.

Der Grundgesetz-Artikel 146 lautet: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in Freiheit beschlossen worden ist. ++ (dk/mgn/03.05.12 – 130)

Berlin, 17. April 2012 (ADN). Die Vorschlagsphase des von Bundeskanzlerin Angela Merkel initiierten Zukunftsdialogs endete am vorgestrigen Sonntag um die Mitternachtsstunde. Das Redaktionsteam des im Internet unter http://www.dialog-ueber-deutschland.de erreichbaren Forums meldete einen Tag vor Einsendeschluss rund 1,6 Millionen Besuche. Damit hätten sich täglich mehr als 20.000 Besucher zugeschaltet und informiert. Mehr als 11.000 Vorschläge und etwa 70.000 Kommentare seien bis zu diesem Zeitpunkt in den Bürgerdialog eingeflossen. Eine der am gestrigen Schlusstag eingegangenen Anmerkungen lautete: „Glaubt hier tatsächlich jemand ernsthaft, dass es durch diesen Dialog große Veränderungen geben wird ? Die oberen „10.000“ – Politiker, Manager, Konzerne – werden bestimmt nichts von ihrer Macht oder ihrem zusammengerafften Geld abgeben und sich auch weiterhin ordentlich die Taschen auf Kosten des Volkes vollstopfen, was sich dafür krank gearbeitet hat und sich selbst nichts leisten kann.“

Der Zweifel sitzt offenbar tief, denn es ist nicht der einzige derartige Kommentar. Außerdem wird bemängelt, dass dieser „Dialog“ kaum von den Medien verbreitet oder auch nur erwähnt wurde. Viele bedauern, erst zu spät davon erfahren zu haben. Einer tut das nicht. Er äußert: „Ich glaube, niemand, der es versäumt hat, hier Vorschläge einzugeben, muß darüber besonders traurig sein. War es etwas, was die Regierung nicht ohnehin im Sinn hatte, so wird es ignoriert werden. Entspricht es der gängigen Linie, so dient es der Rechtfertigung. Wir leben in einem Land ohne Verfassung. Das Grundgesetz wird immer wieder als solche bezeichnet, aber das ist es nicht, wie wir eigentlich alle wissen. Diesen Mangel abzustellen, sollte zuerst unser Anliegen sein. Und wenn die Politik wirklich bereit wäre, dem Volke zuzuhören, dann könnte sie das ja gerne im Rahmen einer verfassunggebenden Versammlung tun. Ich persönlich habe keine Lust, mich vor den Karren spannen zu lassen, der dann dorthin fährt, wo Lobbies und machthungrige Politiker es wollten.“ Das schreibt der Teilnehmer am 16. April um 18.08 Uhr. Sein Vorschlag kommt etwas mehr als 18 Stunden zu spät und landet wegen Verfristung ohnehin – aus formaljuristischen Gründen – im Paperkorb.

Allerdings darf dieser Gedanke nicht vollends unberücksichtigt bleiben, denn ein anderer Dialog-Teilnehmer zitiert noch in der vorgegebenen Karenzzeit am 15. April um 17.41 Uhr den Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Der Autor, dessen Meinung sich zwei weitere Büerger anschließen, erwartet nicht von der Politik, erst recht nicht vom momentanen Verwaltungsapparat, dass dieser sich selbst entmachtet. Jedoch hoffe er, dass politisch bewanderte und interessierte Menschen die Sache selbst in die Hand nehmen, weil „wir der Souverän, das Volk sind.“

Eine Expertenrunde wird nun die eingesandten Vorschläge und Kommentare prüfen und auswerten. Das soll bis zum 28. August d. J. geschehen. Dann wird ein Abschlussbericht an Angela Merkel übergeben. Es ist der 263. Geburtstag von Johann Wolfgang Goethe. Vielleicht ziert ein geflügeltes Wort des Nationaldichters das Experten-Elaborat. Überlegenswert wäre dieser: „Doch liegt mir Deutschland warm am Herzen. Ich habe oft einen bitteren Schmerz empfunden bei dem Gedanken an das deutsche Volk, das so achtbar im einzelnen und so miserabel im ganzen ist.“ (dk/mgn/17.04.12 – 112)

Hamburg/Berlin, 24. November 2011 (ADN). Vermutlich wird die Situation, dass das deutsche Volk nach Artikel 146 in freier Entscheidung eine Verfassung beschließt, sehr viel früher eintreten, als „die Politik“  bisher angenommen hat. Diese bemerkenswerte Feststellung traf der namhafte Berliner Historiker Heinrich August Winkler in einem Essay für die jüngste Ausgabe des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“.

Die greifbare Nähe eines solchen epochalen Vorgangs liegt nach Ansicht von Winkler darin begründet, dass eine unmittelbare Legitimation der Völker notwendig wird – auch die des deutschen. Kern dessen sei der Druck der Verhältnisse.  Er erzwinge in Europa den Übergang vom Staatenbund zur Föderation.

Eine Ursache dafür sieht Winkler in dem mittlerweile unerträglich gewordenen Monopol der Parteien, die den Artikel 21 des Grundgesetzes permanent missbrauchen. Er besagt, dass die Parteien lediglich an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken dürfen.  In der Wirklichkeit haben sie sich diese und damit die politische Macht uneingeschränkt an sich gerissen.

Diese monströsen Phänomene im deutschen Politikbetrieb, die mit Demokratie gar nichts mehr zu tun haben, nennt der amerikanische investigative Journalist Mathew D. Rose in seinem jüngsten Buch unter dem Titel „Korrupt“ Parteikonzerne. Sie funktionieren genauso wie profitorientierte Wirtschaftsunternehmen bar jeder bürger- und wählerorientierten Ausrichtung. ++ (dk/mgn/24.11.11 – 23)