Archive für Beiträge mit Schlagwort: Artikel 20

Leipzig, 30. Januar 2015 (ADN). Mit den Gesang der Nationalhymne endete am Freitagabend in Leipzig die dritte Legida-Demonstration. Die Redner brachten in ihren Vorträgen viel Pathetik ins Spiel. Friedrich Fröbel  zitierte zum Abschluss seiner Ansprache die letzten beiden Zeilen der „Ode an die Freude“ von Friedrich Schiller: „Dem Verdienste seine Kronen, Untergang der Lügenbrut.“ Zuvor hatte er einen weiten chronologischen Bogen von dem Lützow’schen Freikorps der Befreiungskriege gegen Napoleon vor 200 Jahren bis in die Gegenwart der nun neuen Bürgerbewegung geschlagen. Die indirekte Demokratie sei in diesem Zeitraum gescheitert. Bei der Behandlung des Hauptthemas „Direkte Demokratie“ hob er vor allem die Vorteile des Schweizer Modells hervor und benannte als prägnanten Zeichner der aktuellen Situation den Fürsten Hans Adam I. von Liechtenstein. Nach dessen Ansicht gehören die derzeit Regierenden nicht zu den Gebildetsten. Es sei zudem zu fragen, was der Staat für den Bürger tun kann, und nicht umgekehrt. Nur mit Volksentscheiden könne die Ausbeutung der Menschen verhindert werden. Das in der Schweizer Politik gepflegte  Konkordanzprinzip sei der Diktatur knapper Mehrheiten der repräsentativen Demokratie überlegen. Er wies auf den eigentlichen Sinngehalt der Artikel 20 und 21 des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) hin, die den Parteien lediglich gestatten, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, sie aber nicht dem Volke abzunehmen oder vorzuschreiben.

Götz Kubitscheck forderte von den Politikern und den Medien, maßvoll zu sein. Derzeit werde mit der Teilnehmerzahl an den Legida-Demonstrationen ungebührlich umherjongliert. Als ob die Zahl das Wichtigste ist. Der Historiker Hermann August Winkler habe kürzlich im Berliner „Tagesspiegel“ beleidigende Äußerungen über die Demonstranten formuliert. Menschen düften aber nicht zum Kanonenfutter globaler Wirtschafts- und Finanzinteressen gemacht werden. ++ (pl/mgn/30.01.15 – 30)

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Rom/Leipzig, 20. März 2013 (ADN). Zwei Clowns nannte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück die Führungsfiguren der italienischen Parlamentswahlen. Bei Silvio Berlusconi aus Mailand könnte es zutreffen, denn seine politischen, wirtschaftlichen und juristischen Eskapaden sind seit Jahrzehnten nördlich der Alpen hinlänglich bekannt. Über den Genuesen Beppe Grillo, der mit seinem Bündnis M5S der eigentliche Wahlsieger ist, weiß man so gut wie nichts. Sein Programm kennt bis zum heutigen Tag insbesondere in Deutschland kaum jemand, obwohl es an Detailreichtum und Umfang nichts zu wünschen übrig lässt. So bleibt den Deutschen das Wahlverhalten der Italiener rätselhaft und Grillos Plan ein Geheimnis. Es gibt nur wenige Ausnahmen. So zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ vor drei Wochen den Komiker mit den geradezu explosiven Sätzen gegenüber Pressevertretern: „Ihr kapiert immer noch nicht. Wir befinden uns in einem epochalen Kulturwandel der Politik. Die Bürger übernehmen den Staat, sie brauchen keine Repräsentanten. Das bisherige System ist bereits zusammengebrochen.“

Das ist blanke Demokratie und wäre – übertragen auf die Bundesrepublik Deutschland (BRD) – lupenreine Kongruenz mit dem Artikel 20 des Grundgesetzes (GG). „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es darin. Wenn das auch in deutschen Landen gemäß Grundgesetz Schule macht – und zwar angesichts der noch verbleibenden sechs Monate bis zur Bundestagswahl – würde eine Flutwelle den starren bundesdeutschen Parteien- und Machtapparat hinwegschwemmen. Deswegen muss das politische Programm von Beppe Grillo auf deutschem Terrain „Geheime Verschluss-Sache“ bleiben.

Teil dieses italienischen Plans ist es übrigens, das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einzuführen. In Deutschland, wo die Schere zwischen Arm und Reich – wie andernorts in Europa – immer weiter auseinandergeht, wäre das für die politischen und wirtschaftlichen Führungsschichten eine soziale Kriegserklärung und enormer Sprengstoff. Es ist mit der Abschaffung des menschenunwürdigen Hartz-IV-Systems und der anderen diskriminierenden Arbeitsvertragsverhältnisse gleichzusetzen. Dergleichen Regeln gibt es nämlich auch in Italien. Dort heißen diese Gesetze „Legge Biagi“. Dahinter stehen übersetzt die Stichworte Teilzeitarbeit, Projektarbeit, Arbeit auf Abruf und befristete Arbeitsverträge. Das versteht auch jeder Deutsche ohne Fremdsprachen-Kenntnisse. Deswegen darf der Grillo-Plan nicht aus dem Panzerschrank genommen werden. Das tut der deutsche Michel – gehorsam, unterwürfig und vorsichtig, wie er eben ist – auch nicht, egal, ob er zu einer Partei, einer Gewerkschaft, einer Unternehmerorganisation oder einem der Pressefreiheit unterworfenen Medienverlag gehört. ++ (so/mgn/20.03.13 – 074)

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