Archive für Beiträge mit Schlagwort: Ausbildung

Berlin, 3. Juni 2014 (ADN). Das Gleichnis, dass 65 Jahre Grundgesetz identisch sind mit 65 Jahre Pressefreiheit, stand am Dienstag in Berlin vor seiner Evaluation.  Nicht selten entstand erhebliche Beweisnot, als die gegenwärtigen Existenzbedingungen der Pressefreiheit in vielerlei Facetten zur Sprache kamen. Die Gilde der Journalisten war weitgehend unter sich, hatte lediglich einen ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts – Prof. Hans-Jürgen Papier – und einige wenige Politiker eingeladen, um  der Ausgangsthese von der „DNA der Demokratie“ auf den Grund zu gehen. Überraschenderweise waren es nicht Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert oder Bundesjustizminister Heiko Maas, die mit überzeugenden Aussagen brillierten, sondern Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Er packte die nackte, ernüchternde Wahrheit aus der Praxis auf den Tisch. Das Leib- und Magenblatt seiner 85-000-Einwohner- Stadt und der Region – „Schwäbisches Tagblatt“ –  sei langweilig, biete keine Neuigkeiten und  blende brisante, manchmal ein halbes Jahr in den Behördenschubladen liegende  Sachverhalte einfach aus. Die Redakteure schreiben offensichtlich die ihm – Palmer – bestens bekannten Pressemitteilungen der Stadtverwaltung einfach ab, um die Seiten zu füllen. Von eigener Meinung oder Bewertung von Ereignissen und Vorgängen, geschweige gründlicher Recherche, sei nichts zu erkennen. Kommentare, die früher seine Mitarbeiter und ihn selbst auch auf Trab gebracht haben, nehme er gar nicht mehr zur  Kenntnis, weil sie aus leichtsüffiger Bellestristik bestünden oder zu Wald-und-Wiesen-Texten verkommen seien.  Einen Grund für den Niedergang der Regionalpresse mit abgestorbenen Lokalteilen sieht Palmer darin, dass gute Altredakteure mit fundierter Berufspraxis die Redaktionsstuben in Scharen verlassen müssen und durch weniger,  junge und kaum qualifizierte Kräfte ersetzt werden.  Bildungs- und Ausbildungsnotstand vereinten sich zu einem unglückseligen Paar, das die innere Pressefreiheit des Landes ins Wanken bringt. Die Zeitung in ihrer Wächterfunktion als Bewahrerin von Meinungsfreiheit und als  Säule der Demokratie schwebe in höchster Gefahr. Als negatives Beispiel führte er die Partnerstadt von Tübingen in den USA an. Dort lebten rund 150.000 Menschen und eine Printausgabe der Tageszeitung gebe es gar nicht mehr.

Weitere wesentliche Dilemmata wie die schlechte wirtschaftliche Lage der Verlage und die interessengeleitete Beeinflussung von Journalisten schaden der Pressefreiheit zusätzlich.  Eine Studie unter dem Titel „Journalisten am Gängelband ?“  aus dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) lieferte eindrucksvolle Belege. so berichtete IfD-Leiterin, Prof. Renate Köcher, dass 60 Prozent der Zeitungsjournalisten bereits persönlich Behinderungen und Beeinflussungen ihrer Arbeit erlebt und als Eingriff in die Pressefreiheit empfunden haben. Nach ihren Worten würden 54 Prozent der befragten Journalisten einschätzen, dass Einschränkungen und Behinderungen der Pressefreiheit in Zukunft eher zunehmen. ++ (md/mgn/03.06.14 – 153)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Eisenach/Halle, 25. März 2014 (ADN). Thüringens Gerichtsvollzieher fordern vom Erfurter Landesjustizministerium, sich mit Pfefferspray bewaffnen zu dürfen. Darüber berichtet die in Halle an der Saale herausgegebene „Mitteldeutsche Zeitung“ am Dienstag.  Unter Berufung auf eine dpa-Meldung wird der Landesvorsitzende der 112 thüringischen  Gerichtsvollzieher, Andreas Zedel, zitiert. Er hat in einem Schreiben an die Landesbehörde insbesondere mehr Sicherheit für seine Mitglieder verlangt, die in ihrer Mehrheit weiblich ist. Zunehmend seien sie „bei ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung“ nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Attacken ausgesetzt.  Ähnliches ereigne sich gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.  Es gebe ideologische Hintergründe.  Weil sogenannte Reichsdeutsche die Existenz der Bundesrepublik nicht anerkennen würden,  werde mit der Irrelevanz von Behörden- und Gerichtsentscheidungen argumentiert. 

Das Thüringer Justizministerium hält sich dem Bericht zufolge der Forderung des Gerichtsvollzieher-Landesverbandes gegenüber bedeckt. Es begründe seine reservierte Haltung damit, dass auch Justizwachtmeister an den Gerichten nicht mit Pfefferspray ausgerüstet sind. Sie verfügten „nur“ über Schlagstöcke und Handfesseln – sprich Handschellen.  Außerdem verweise die Behörde auf die Aus- und Weiterbildung, zu der Deeskalationstraining gehört.

Wie das Verhältnis zwischen Gerichtsvollziehern und den von ihnen aufgesuchten bzw. einbestellten Bürgern tatsächlich aussieht, beweisen Beispiele aus Sachsen. Dabei stellt sich heraus, dass den Gerichtsvollziehern wesentliche Rechtskenntnisse fehlen.  Beispielsweise vermochte der Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel aus Leipzig nicht ein Minimum an verbal und schriftlich gestellten Fragen zu seinen tatsächlichen Befugnissen, Konpetenzen und Vollmachten zu beantworten.  Dennoch bedrohte er einen betroffenen Bürger mit Zwangsmaßnahmen wie Verhaftung und halbjährigem Gefängnisaufenthalt.  Der Betroffene hatte sich daraufhin mit Hinweis auf die gravierenden Wissensdefizite des Gerichtsvollziehers und die von ihm aufgebaute Drohkulisse schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt. Er bekam nur ausweichende Antworten. Das Problem sei Ländersache, war eine der Ausflüchte.   ++ (ju/mgn/25.03.14 – 084)

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Berlin/Genf, 11. November 2012 (ADN).  Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) stellt keine ausreichende Umsetzung der von den Vereinten Nationen gesetzten Ziele und Ansprüche dar.  Das ist eine von zahlreichen essenziellen Feststellungen des 16seitigen Kurzberichts, der von dem deutschen Bündnis „BRK-Allianz“ verfasst und in diesem Monat fristgerecht dem Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf zugeleitet wurde.  Der Aktionsplan enttäusche nicht nur inhaltlich, sondern auch unter zahlreichen weiteren Aspekten. Er liste zwar mehr als 200 Maßnahmen auf. Diese seien jedoch wenig ambitioniert, berücksichtigten teilweise nicht die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung oder seien nicht explizit mit Blick auf die Konvention entwickelt worden. Beispielhaft werden dazu in dem Rapport der altersgerechte Umbau von Wohnungen und Bauwerken, das Patientenrechtegesetz sowie die Modellvorhaben zur Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit Werkstätten im Zeitraum 2008 bis 2011 genannt. Nicht zuletzt fehle es an verbindlichen, überprüfbaren Zielen, die mit dem Aktionsplan erreicht werden sollen.  So zeuge es von wenig Entschlossenheit, wenn die Bundesregierung – trotz erheblich steigender Arbeitslosigkeit – die Arbeitgeber nur „sensibilisieren“ möchte und deren Bereitschaft für das Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen lediglich „gefördert werden soll“.

„Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, erklärten die Sprecher der BRK-Allianz Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef  Eckert. Der Bogen der Kritik reiche vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit  über Betreungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf  dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.  Sogar fehlerhafte sprachliche Übersetzungen wichtiger Völkerrechtstexte zählen zu den registrierten Mängeln.

Die BRK-Allianz, in der 78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft zusammengeschlossen sind, fordert die Bundesregierung unter anderem auf, umgehend konkret gesetzgeberisch tätig zu werden, um die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht umzusetzen und Sanktionen für dessen Nichteinhaltung festzulegen.

Das Bündnis ist zu Beginn dieses Jahres insbesondere zu dem Zweck gegründet worden, die sogenannte Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-BRK zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen. Das Spektrum der Mitgliedsorganisationen umfasst Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Weiterhin sind Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychatrie vertreten.  Außerdem arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule, Elternverbände und Gewerkschaften mit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eines dazu gehörigen Fakultativprotokolls.  Sie wurden 2007 unterzeichnet, 2008 ratifiziert und am 26. März 2009 in Kraft gesetzt. Darauf wird eingangs des Berichts hingewiesen. Der Nationale Aktionsplan wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet. Der erste Staatenbericht wurde im August 2011 publiziert und dem zuständigen Ausschuss zugeleitet.  ++ (mr/mgn/11.11.12 – 221)

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