Archive für Beiträge mit Schlagwort: Barrierefreiheit

Berlin/Leipzig, 5. Mai 2013 (ADN). 550 Aktionen fanden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zum Europäischen Protestag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an diesem Wochenende statt. In 19 Großstädten wurde das Anliegen auf Großflächenplakaten von der Kampagne „Ich bin entscheidend“ öffentlichkeitswirksam präsentiert. Es wurde auf zahlreiche und schwerwiegende Defizite aufmerksam gemacht, denen geistig und körperlich behinderte Menschen gegenüberstehen. Viele können nicht selbst entscheiden, wo sie wohnen möchten oder wie sie ihre Freizeit gestalten. In diesem Jahr der Bundestagswahl stehen Fragen der politischen Teilhabe behinderter Menschen am demokratischen Mitwirken in der Gesellschaft im Vordergrund. Beispielsweise geht es um den barrierefreien Zugang zu Wahllokalen, praktikable Wahlunterlagen und Assistenz vor Ort beim Wahlvorgang selbst. Zu den Hauptkonfrontationen gehören Auseinandersetzungen mit Behörden, Verwaltungsinstanzen und Organisationsgremien. Während die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene behauptet, Behinderte seien ausrechend und umfassend in die Gesellschaft einbezogen und vernetzt, stellen die Interessenverbände dieser Bevölkerungsgruppen erhebliche Verstöße gegen Rechtsgrundsätze und die Menschenrechte fest.

So hat der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ (ABiD) festgestellt,dass der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung und die darin enthaltenen Vorhaben zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) erhebliche Mängel und Strukturdefizite enthält. Bereits in den Vorbemerkungen einer 15seitigen Stellungnahme benennt der ABiD-Vorstand drei wesentliche Schwächen, die allein schon während des langwierigen BRK-Ratifizierungsprozesses zugelassen wurden. Als erster genereller Schwachpunkt wird die fehlerhafte Transskription des UNO-Dokuments kritisiert. So heißt es wörtlich: „Die von der Bundesregierung vorgelegte amtliche Übersetzung entspricht an mehreren Stellen nicht dem Geist der BRK. Dies wird u. a. an den Begriffen ‚Integration‘ an Stelle von ‚Inklusion‘, ‚Zugänglichkeit‘ an Stelle von ‚Barrierefreiheit‘ oder ‚Unabhängigkeit‘ an Stelle von ‚Selbstbestimmung‘ deutlich.“ Zudem weist der Verband darauf hin, dass Vorschläge und Forderungen aus der Behindertenbewegung und den Reihen des Bundestages nach Aktionsplänen wegen angeblich fehlender Notwendigkeit abgelehnt wurden. Außerdem hatte die Bundesregierung in einer „Denkschrift“ fixiert, dass durch das Inkrafttreten der BRK Recht und Praxis in der Behindertenpolitik nicht verändert werden müssten.

Wie sich diese eklatanten Defizite in politischen Grundsatzpapieren auf den praktischen Umgang mit den Betroffenen vor Ort auswirkt, zeigt das Beispiel Leipzig. An der Wahl des Oberbürgermeisters der Messestadt konnte nur ein Bruchteil der Behinderten teilnehmen, weil teilweise einfachste Voraussetzungen nicht gegeben waren. Die selbst behinderte Leipzigerin Edith Tust hat diese elementaren Verstöße mehrfach gegenüber der Stadtverwaltung Leipzig und dem Sächsischen Innenmisterium gebrandmarkt. Jedoch lässt die sächsische Politbürokratie die handfesten Vorwürfe der engagierten Behindertensportlerin ins Leere laufen, indem schwere Rechtsverstöße mit eleganter Verbalakrobatik ungeprüft Paragraphenwerken zugeordnet und so nicht nur ignoriert, sondern noch beschönigt werden. ++ (so/mgn/05.05.13 -119)

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Berlin/Genf, 11. November 2012 (ADN).  Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) stellt keine ausreichende Umsetzung der von den Vereinten Nationen gesetzten Ziele und Ansprüche dar.  Das ist eine von zahlreichen essenziellen Feststellungen des 16seitigen Kurzberichts, der von dem deutschen Bündnis „BRK-Allianz“ verfasst und in diesem Monat fristgerecht dem Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf zugeleitet wurde.  Der Aktionsplan enttäusche nicht nur inhaltlich, sondern auch unter zahlreichen weiteren Aspekten. Er liste zwar mehr als 200 Maßnahmen auf. Diese seien jedoch wenig ambitioniert, berücksichtigten teilweise nicht die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung oder seien nicht explizit mit Blick auf die Konvention entwickelt worden. Beispielhaft werden dazu in dem Rapport der altersgerechte Umbau von Wohnungen und Bauwerken, das Patientenrechtegesetz sowie die Modellvorhaben zur Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit Werkstätten im Zeitraum 2008 bis 2011 genannt. Nicht zuletzt fehle es an verbindlichen, überprüfbaren Zielen, die mit dem Aktionsplan erreicht werden sollen.  So zeuge es von wenig Entschlossenheit, wenn die Bundesregierung – trotz erheblich steigender Arbeitslosigkeit – die Arbeitgeber nur „sensibilisieren“ möchte und deren Bereitschaft für das Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen lediglich „gefördert werden soll“.

„Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, erklärten die Sprecher der BRK-Allianz Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef  Eckert. Der Bogen der Kritik reiche vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit  über Betreungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf  dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.  Sogar fehlerhafte sprachliche Übersetzungen wichtiger Völkerrechtstexte zählen zu den registrierten Mängeln.

Die BRK-Allianz, in der 78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft zusammengeschlossen sind, fordert die Bundesregierung unter anderem auf, umgehend konkret gesetzgeberisch tätig zu werden, um die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht umzusetzen und Sanktionen für dessen Nichteinhaltung festzulegen.

Das Bündnis ist zu Beginn dieses Jahres insbesondere zu dem Zweck gegründet worden, die sogenannte Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-BRK zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen. Das Spektrum der Mitgliedsorganisationen umfasst Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Weiterhin sind Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychatrie vertreten.  Außerdem arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule, Elternverbände und Gewerkschaften mit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eines dazu gehörigen Fakultativprotokolls.  Sie wurden 2007 unterzeichnet, 2008 ratifiziert und am 26. März 2009 in Kraft gesetzt. Darauf wird eingangs des Berichts hingewiesen. Der Nationale Aktionsplan wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet. Der erste Staatenbericht wurde im August 2011 publiziert und dem zuständigen Ausschuss zugeleitet.  ++ (mr/mgn/11.11.12 – 221)

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