Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bayern

Köln/Genf/Leipzig, 28. März 2015 (ADN). Der UNO-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat an den vergangenen beiden Tagen in Genf nachgeprüft, wie die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Das Ergebnis ist enttäuschend, stellten am Sonnabend Teilnehmer einer Rundfunkdiskussion in einer ersten Auswertung fest. In Sachsen ist überhaupt nichts passiert, erklärte die Gründerin der Organisation mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms. Dort sei es beispielweise sogar verboten, behinderte Kinder in weiterführende Schulen zu übernehmen. In Bayern werde jeder Winkelzug genutzt, um die internationalen und nationalen Regeln zu umgehen. Der bundesdeutsche Bildungsföderalismus erweise sich als großer Hemmschuh. Das bestätigte Prof. Ulrich Heimlich von der Ludwig-Maximilian-Universität München (LMU). Zwischen den einzelnen Bundesländern gebe es gewaltige Unterschiede. Auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer seien zwischen den Kommunen enorme Differenzen zu verzeichnen. Als größte deutsche Baustelle zur Verwirklichung der vor rund sechs Jahren in Kraft getretenen Konvention ist der Wille zur Inklusion, lautet das Fazit.

Als mustergültig wurde während der Sendung der Umgang mit behinderten Kindern und Jugendlichen in Italien bewertet. Vorbildliche staatliche Inklusionsprogramme sorgten dort seit den 70er Jahren dafür, dass alle behinderten jungen Leute normale Schulen besuchen und nicht in separaten Förderschulen oder Sonderanstalten unterrichtet werden. Allerdings gebe es seit der Regierungszeit von Premier Mario Monti Bestrebungen zu finanziellen Kürzungen.  

Dass sich die in Genf von dem UNO-Gremium erteilte Note „mangelhaft“ nicht nur auf den Bildungssektor bezieht, belegt ein Beispiel aus Leipzig. Dort bemüht sich die Chefin eines Behindertensportvereins Edith Tust um gleichberechtigte Bedingungen für ihre Behinderten-Sportgruppe. Allerdings werden der Gruppe die ihnen zustehenden finanziellen Fördermittel gekürzt, vorenthalten oder für andere Zwecke eingesetzt. Auch mehrfache Beschwerden bei Verantwortlichen, Behörden und Sportverbänden brachten keine Besserung.

Über den weiteren Verfahrensverlauf informierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention beim Deutschen Institut für Menschrechte (DIMR), der an der UN-Ausschussitzung in Genf in dieser Woche teilgenommen hatte. Das Gremium berate jetzt über den absolvierten Dialog mit der deutschen Delegation, bevor es ein Abschlussdokument mit entsprechenden Empfehlungen der UNO erstellt. Es sei mit 30 derartigen Hinweisen und Handlungsanweisungen zu rechnen. Eine davon dürfte sein, dass die Regelschule inklusiv werden muss. ++ (vk/mgn/28.03.15 – 77)

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Leipzig/Potsdam, 24. März 2015 (ADN). Nach drei ergebnislosen Tarifrunden in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam zeigen sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik erzürnt und empört über die Arbeitgeber. Mit einer Aktionswoche und einer Serie von Warnstreiks, die am Dienstag in Leipzig mit einer Kundgebung von Gewerkschaftsmitglieder aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen begann, soll der Druck auf die Arbeitsgeber wesentlich erhöht werden. Willi Russ vom Deutschen Beamtenbund (dbb) forderte ein „Wegkommen von einer Bezahlung nach Gutsherrenart“. Zudem stehe die Altersvorsorge auf dem Spiel. Hinter dem Verhandlungstrio der Gegenseite stünden die Staatskanzleien der Länder, die sogar die Vereinbarungen über die Zusatzversorgung kündigen wollen. Er kritisierte die durch die  Arbeitgeberseite bislang mut- und ergebnislos gebliebenen Gespräche scharf.

Nach den Worten des Verhandlungsführers der Gewerkschaft Erziehung und Ausbildung (GEW), Andreas Gehrke, ist ein vorgelegtes 60-Seiten-Paket kein Angebot, sondern ein Diktat. Er vermisse einen ernsthaften Dialog. Seine besonderen Verbalangriffe waren gegen den Arbeitgeber-Verhandlungsführer und Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, gerichtet. Dessen Gegenargumente wie niedrige Inflationsrate und Schuldenbremse seien unsinnig.

Die Hauptforderung der Demonstranten, trug ein Lehrer vom Cotta-Gymnasium Brand-Erbisdorf auf einem selbstgemalten Transparent spazieren: „Ländertarif-Runde 2015 – 5,5 Prozent.“ Oder mindesten 175 Euro mehr pro Monat. Die Lehrer verlangten zudem nach 25 Jahren Wiedervereinigung eine in Deutschland einheitliche Vergütung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) drohte auf einem Riesen-Schriftband ihre Mutation „Vom Sparschwein zum Stachelschwein“ an. Angestellte der Justiz versuchten ihre Brötchengeber mit dem schlichten und phantasielosen Satz „Wer Recht gut gepflegt will, pflegt seine Rechtspfleger gut“ zu beeindrucken und aus der Reserve zu locken.

  Die Warnstreiks, über deren Lärmpegel sich in der nahen Universität Prüfungarbeiten schreibende Studenten ausdrücklich beschwerten, werden in den nächsten Tagen andernorts fortgesetzt. Am Mittwoch sollen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und das Saarland auf dem Programm stehen. In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin-Brandenburg  und Schleswig-Holstein wird am Donnerstag protestiert. Am kommenden Wochenende folgt die vierte Tarif-Verhandlungsrunde, auf der nach Ankündigung der Gewerkschaft ihrerseits keinerlei Kapitulationserklärung unterschrieben wird. ++ (so/mgn/24.03.15 – 73)

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Passau/Leipzig, 20. März 2015 (ADN). Mit dem Perfekt-Partizip „abgeblitzt“ hat der Journalist und Blogger Hubert Denk aus Passau eine „Eindruckserweckung“ beim Durchschnittsleser ausgelöst. So lautet der skurrile Vorwurf des Landgerichts Köln gegenüber dem Verursacher aus der Drei-Flüsse-Stadt, der dort für das regelmäßige Erscheinen einer Print- und einer Online-Ausgabe des Stadtmagazins „Bürgerblick“ sorgt. Über Einzelheiten des juristischen Schildbürgerstreichs und seine Entstehungsgeschichte berichtete der Autor, Herausgeber und Chefredakteur der Publikation am Freitag in Leipzig auf einer presserechtlichen Fachkonferenz der Journalistenorganisation „Netzwerk Recherche“. Es gebe einen sehr ernsten Hintergrund für den seit rund fünf Jahren gegen ihn inszenierten Gerichtsmarathon, der ihn bereits über diverse juristische Instanzen in Bayern und Nordrhein-Westfalen geführt hat. Sein Magazin habe nämlich ausführlich über eine Skandalgeschichte um Parteispenden und Korruption berichtet.

Ganz im Gegensatz dazu hatten sich die Münchner Medien in diesem Fall auffällig in der diesbezüglichen Berichterstattung zurückgehalten oder ganz geschwiegen. Die Offenlegung der parteipolitischen Verflechtungen mit einem wohlbetuchten Augsburger Laborarzt und Heilpraktiker durch den Passauer Journalisten löste so große Turbulenzen aus, dass sogar das bayrische Landeskriminalamt aktiv wurde und den wackeren Aufklärer mit kaum vorstellbaren Mitteln einzuschüchtern versuchte. Das journalistische „U-Boot aus der bayrischen Provinz“ jagte zudem namhaften Granden der CSU einen gehörigen Schrecken ein und aktivierte deren prominente Rechtsanwaltskanzleien. Denk wurde mit Abmahnungen traktiert und sollte offensichtlich mit finanziellen Kostennoten von juristischer Gegenwehr abgehalten werden. Aber der standhafte und couragierte Medienmacher ließ und lässt sich nicht beirren. ++ (me/mgn/20.03.15 – 71)

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Leipzig, 17. März 2015 (ADN). Rund 50 Prozent der gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Asyslbewerber kommen aus Kriegsgebieten wie Syrien, Afghanisan und Irak. Angesichts der in den ersten beiden Monaten rapide angeschwollenen Asylbewerberzahlen ist in diesem Jahr aufgrund von Zahlen aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit einer Gesamtzahl von etwa 300.000 Flüchtlingen zu rechnen, schätzt Dr. Udo Metzinger am Dienstagabend bei einem Seminar in der Volkshochschule Leipzig zur aktuellen politischen Lage in Deutschland, Sachsen und Leipzig. Allerdings sei diese scheinbar hohe Zahl aus Sicht auf die jüngere Vergangenheit zu relativieren. Denn Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts habe die Zahl  der Anträge auf Asyl in Deutschland  ein Jahres-Rekordniveau von 438.000 erreicht. Ursache dieser Menschen-Flut sei eindeutig der seinerzeit tobende Krieg in Jugoslawien gewesen. Rund 85 Prozent dieser Kriegsflüchtlinge seien nach dem Ende der militärischen Auseinandersetzungen wieder in ihre Heimat auf den Balkan zurückgekehrt. Mit ähnlichen Entwicklungen könne auch angesichts der gegenwärtigen hohen Fluchtwellen nach Deutschland gerechnet werden. Das veranlasse ihn zu Zuversicht und Optimismus, dass der Zustrom an hilfsbedürftigen Menschen einerseits dünner wird und andererseits der Druck auf die Kommunen, menschenwürdige Unterkünfte und die notwendigen Grundversorgungsgüter bereitzustellen, wieder nachlässt.

Nach den Worten des Politikwissenschaftlers werden im Übrigen die Asylbewerber nach dem sogenannten Königsberger Schlüssel einigermaßen vernünftig auf die Flächenländer und Stadtstaaten verteilt. Berücksichtigung finden zu zwei Dritteln die Höhe der jeweiligen Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl des betreffenden Verwaltungsgebiets. Der größte Anteil fällt mit 21 Prozent auf Nordrhein-Westfalen und – dem folgend – Bayern mit 15 Prozent. Den geringsten Teil hat mit 0,9 Prozent Bremen zu übernehmen. Sachsen liegt bei fünf Prozent und das machte im vergangenen Jahr rund 9.000 Asylbewerber aus, wovon die Stadt Leipzig etwa 1.000 unterzubringen hatte. Jeder vierte Flüchtling kam aus Syrien.

In die teilweise von den Teilnehmern sehr heftig geführte Debatte musste Seminarleiter Metzinger mehrfach schlichtend eingreifen. Nur für einen Moment stand die Veranstaltung angesichts besonders brennender Themen auf Messers Schneide und vor einem jähen Ende. Eines davon ist der Wahrheitsgehalt der zahlreich vorgelegten Statistiken. Das betrifft beispielsweise die der in diesem Jahr vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemachten Prognose der 2015 erwarteten Asylbewerber. Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt hält nämlich diese 300.000 für wesentlich zu niedrig und errechnete seinerseits eine Zahl zwischen 500.000 und 550.000 Asylanträgen. Da diese gewiss brisante Information im Forum nicht bekannt war, gelang es dem routinierten Dozenten Metzinger mit Umsicht und seinem permanent heiteren Blick, so manch verbohrten, einseitigen und unversöhnlichen Standpunkt aufzuweichen, Zweifel zu zerstreuen und Einsicht zu bewirken. So konnten weitere emotionsgeladene Gesprächsstoffe wie ein praktikabler Umgang mit dem Islam und den Muslimen letztlich angenehm sachlich und mit dem nötigen Erkenntnisgewinn erörtert werden. Dennoch ist auch in den geplanten Folgeveranstaltungen jederzeit mit unverhofft auftauchendem verbalen Sprengstoff zu rechnen. Gewiss auch deshalb bat Metzinger darum, möglichst jede inhaltliche Angabe und Zahl nochmals zu Hause genau auf ihren Hintergrund  präzise, sorgfältig und in aller Ruhe zwischen ihrem Status als Gerücht, Mutmaßung oder unumstößlich belegbar abzuklopfen. Es gibt also tatsächlich Hausaufgaben zu erledigen bis zum nächsten Seminar. ++ (pr/mgn/17.03.15 – 68)

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Berlin, 23. Februar 2015 (ADN). Nach Schätzungen lassen vier Millionen deutsche Haushalte schwarzarbeiten. Darüber berichtet die „Berliner Morgenpost“ am Montag und verweist auf eine der Zeitungsredaktion vorliegende Studie des Instituts deutschen Wirtschaft (IW) zu Minijobbern. Danach erwirtschaften 276.000 offiziell gemeldete Haushaltshilfen jährlich 664 Millionen Euro. Der größte Teil davon – nämlich 600 Millionen Euro – wird von Frauen erarbeitet.

Die Studie offenbart enorme regionale Unterschiede. Überdurchschnittlich verdienen Haushaltshilfen in Bayern und Hamburg mit 202 Euro pro Monat. Das ist ein dtrittel mehr als in Ostdeutschland. In den neuen Bundesländern sind allerdings auch weniger Minijobber angemeldet. So erzielen Putzfrauen, Babysitter und andere Hauhaltshilfen in den beiden Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg eine Wertschöpfung von 213 Millionen Euro – so viel wie in den östlichen Bundesländern und Berlin zusammen. Nach den Worten von Holger Schäfer vom IW werden Minijobs häufig als prekäre Arbeitsverhältnisse diskreditiert. Die vorgelegten Daten widerlegten das.Im Durchschnitt dauere ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit 892 Tagen rund zweieinhalb Jahre. Es handele sich also nicht um „hire and Fire“. Für Familien, in denen beide Partner arbeiten, sei die Haushaltshilfe ein „wertvoller Türöffner zur Vollbeschäftigung“. Viele suchen diese Unterstützung nicht offiziell – beispielsweise bei einer Minijobzentrale – , sondern in der Schattenwirtschaft. „Dadurch entgehen dem Staat jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro – und damit 15-mal so viel wie das, was für die offiziell angemeldeten Haushaltshilfen in die Sozialkassen gezahlt wird,“ schreibt die Tageszeitung. ++ (so/mgn/23.02.15 – 50)

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Berlin/Leipzig, 7. Februar 2015 (ADN). Knapp 150.000 Wohnungseinbrüche wurden in Deutschland im Jahr 2013 registriert.  Das ist der höchste Wert in den vergangenen 15 Jahren. Seit acht Jahren steigt die Einbruchsquote. Die Polizei ist offensichtlich ohnmächtig, denn die Aufklärungsquote liegt bei beschämenden 15 Prozent. Bei Tötungsverbrechen beträgt sie 95 Prozent. Zu verhindern sind die Einbrüche nur, wenn alle zu jeder Zeit zu Hause bleiben, erklärte Polizeihauptkommissar Horst Busch aus dem Kölner Kommissariat 63 am Sonnabend im Rundfunk. Diese Kapitulationserklärung der Staatsmacht ist um so peinlicher, als dass die Selbsthilfe der Bürger behindert, blockiert und sogar verboten wird. Das Sächsische Innenministerium lässt dazu offiziell verbreiten: „Von Seiten des Ministeriums besteht kein Verständnis für Personen, die in amtsanmaßender Weise gegenüber Mitbürgern Selbstjustiz verüben. Bürgerwehren agieren ohne rechtliche Grundlagen und verstoßen gegen den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols“. Vom Sächsischen ins Deutsche übersetzt heißt das: die Bürger sollen sich nicht wehren und tatenlos zusehen, wie sie beraubt werden. Erst jüngst hatten sich Leipziger Kleingärtner in der Schreberanlage „Gartenfreunde Südost“ entschlossen, wegen der hohen Einbruchszahl auf nächtliche Streife zu gehen.  Allein in den ersten Januarwochen des neuen Jahres schlugen Diebe 29 Mal zu. In den Jahren 2007 bis 2012 hatten die Kleingärtner schon einmal Streifengänge organisiert, woraufhin die Einbruchsquote gesunken war. Wie der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hagen Husgen, sagte, werden gerade in Grenznähe verstärkt Bürgerwehren gegründet. „Die Menschen fühlen sich nicht mehr genügend vom Staat geschützt. Deshalb sind sie der Meinung, selbst etwas unternehmen zu müssen,“ sagte er der „Leipziger Volkszeitung“. Insofern könne er den Bürgern den Selbstschutz nicht verübeln. Dennoch solle es nicht Sache der Bürger sein, etwas gegen Einbrecher zu tun. Wissenschaftler wie der Kriminologe Christian Pfeiffer hatten die Zunahme der Bürgerwehren schon vorausgesagt. Vor allem in ländlichen Regionen wie in Ostsachsen drohe Gefahr für die Zivilisation.

Inzwischen wird alle dreieinhalb Minuten in Deutschland eine Wohnung oder ein Haus aufgebrochen. Dass zunehmend auch tagsüber Wohnungsüberfälle stattfinden, beweist die Unverfrorenheit der Räuber. Städte sind bevorzugte Ziele. Auf Platz Eins steht Bonn mit 563 Einbrüchen auf 100.000 Einwohner. Es folgen Aachen (517) und Köln (493). Am sichersten ist Augsburg (53).  Das gilt auch in der Rangliste der Bundesländer für Bayern (51) und Thüringen (54). Am beliebstesten bei den Diebesbanden sind die Stadtstaaten Bremen (525), Hamburg (399) und Berlin (343). „Unsere Beamten können die Taten oft nur noch aufnehmen und dann als Alltagskriminalität verwalten,“ lautet der bittere Kommentar des Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Andre Schulz, über den beklagenswerten Zustand. ++ (kr/mgn/07.0215 – 37)

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Wiesbaden, 18. Januar 2015 (ADN). Sie sprechen ein 13- oder 15-Punkte Programm an. Wenn man das liest, dann klingt das auf den ersten Blick nicht schlecht. Dieses nebulöse Urteil gibt der sonst so ausgebufft erscheinende hessische Ministerpräsident, Volker Bouffier, in einem Deutschlandfunk-Interview am Sonntag über das Dresdener Pegida-Programm ab. Der Moderator, der – so glaube er – die Punkte des betreffenden Positionspapier richtigerweise auf 19 korrigierte, hatte den als hartgesotten geltenden Landespoltiker nach dem Bekenntnis der Pegida-Bewegung zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen gefragt. Zudem konfrontierte er Bouffier von der Christlich-Demokratischen Union (CDU) mit Schlagworten aus deren schwesterlichen Parteikreisen in Bayern wie „Wer betrügt der fliegt“ und „Zuwanderer sollen zu Hause Deutsch lernen.“

Die Unkenntnis des vor vier Monaten von den Organisatoren bekannt gemachten 19-Punkte-Papiers von Pegida sogar bei maßgeblichen Politikern spricht für die einseitige und tendenziöse Berichterstattung großer Medien. So hat die „Leipziger Volkszeitung“ erst vor wenigen Tagen auf Druck ihrer Leserschaft einen sichtbaren Schwenk gemacht und als erste deutsche Zeitung das vollständige Pegida-Programm publiziert. Neben anderen war die Zuschrift von Rosi und Dieter Gielke aus Leipzig zu lesen: „Es wird zurzeit viel über die Pegida-Bewegung beziehungsweise -Aktion geredet, namentlich in den Medien und in Politiker-Kreisen und zum Teil in ausdrücklich diffamierender Weise. Wäre es nicht möglich, das angesprochene 19-Punkte-Programm von Pegida im Wortlaut zu veröffentlichen ? Das könnte nicht unwesentlich zur Versachlichung der Diskussion beitragen !“

Die einzelnen Punkte des bislang dem Publikum vorenthalteten Programms beweisen eindeutig, dass das wochen- und monatelang zu hörende und lesende Etikett „Islamfeindlichkeit“ der Pegida eine Mega-Ente ist. Dieses wie Trommelfeuer verbreitete Ammen-Märchen ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die ebenso lange den Begriff „Lügenpresse“ skandieren und den Gescholtenen – diesbezüglich sogar zu Recht – um die Ohren hauen. ++ (de/mgn/18.01.15 – 18)

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Leipzig, 17. Dezember 2014 (ADN). Höchst fehlerhafte Sachbearbeitung und grob mangelhafte Organisation im Rechtsamt der Stadtverwaltung Leipzig führten zum Verkauf fremder Häuser und Grundstücke – sogenannter „Herrenloser Häuser“. Das ist jedoch nicht strafbar. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt Richter Rüdiger Harr vom Landgericht Leipzig am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in einem langwierigen Strafprozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Rechtsamtes und eine Rechtsanwältin, die vom Rechtsamt als sogenannte gesetzliche Vertreterin bestellt worden war. Eine Verurteilung hätte es nur bei nachgewiesenem Vorsatz und systematisch strafbarem Vorgehen geben können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht einmal bedingten Vorsatz oder auch billigende Inkaufnahme von Unrecht belegt. Angesichts des hohen Arbeitsanfalls und der knappen Personaldecke im Rechtsamt sei mit Defiziten zu rechnen gewesen. Dass konkrete Arbeitsanordnungen und Dienstanweisungen nicht da waren, habe begünstigend gewirkt. „Die Struktur war wohl sehr hierarchisch geprägt“, so Harr. Zudem sei das Rechtsamt ein Amt mit vielfältigen Aufgaben in „stürmischen Zeiten“ gewesen. Die Fehler dürften zwar nicht bagatellisiert werden, aber für ein Strafurteil reichten sie eben nicht aus. Sie seien eher geeignet, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Keiner der Angeklagten habe sich bereichert. Insoweit fehle auch das Motiv. Auf gar keinen Fall handelt es sich um Korruption, betonte Harr. Die Angeklagten wurden allesamt „in vollumfänglichen Maße“ freigesprochen.

Das Strafverfahren war vor rund drei Jahren in Gang gekommen, nachdem Medien mehrfach über den unrechtmäßigen, von der Stadt Leipzig veranlassten Verkauf von Immobilien berichteten. Danach häuften sich die Verdachtsfälle, in denen das städtische Rechtsamt private Grundstücke verkaufte oder zum Verkauf freigab, indem es für die betreffenden Immobilien gesetzliche Vertreter bestallte. Das geschah sogar dann, wenn die wirklichen Eigentümer bekannt waren. Zudem wurde zumeist keine gründliche Erbenermittlung betrieben. Dass dazu keine Pflicht der Verwaltung besteht, darauf beriefen sich sowohl die Mitarbeiter des Rechtsamtes als auch gesetzliche Vertreter – meist Rechtsanwälte. Seit Bekanntwerden der zwielichtigen Praktiken stieg die Zahl der auf diese Weise von juristischen Dilettanten im Rechtsamt Leipzig in den vergangenen zwei Jahrzehnten verhökerten „Herrenlosen Häuser“ in Leipzig auf  700 bis 800. Nach vorherrschender Meinung der Justiz ist die Mehrzahl dieser Unrechtstaten ohnehin verjährt. Deshalb wurden exemplarisch fünf weitgehend aktuelle Fälle verhandelt.

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) bestätigt, dass es in Sachsen keine gesetzliche Erbenermittlungspflicht gibt. Das betreffe im Übrigen fast alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Bayern. Der Verband, der darin eine erhebliche Verletzung von Artikel 14 Grundgesetz (GG) sieht,  bemängelt das in einem an die Bundesregierung gerichteten Forderungspapier.

Die Anklageseite in dem Leipziger Strafverfahren, namentlich Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärte, dass seine Behörde nummehr prüft, ob Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen ist. Dies müsse innerhalb der Frist von einer Woche geschehen. ++ (kr/mgn/17.12.14 – 350)

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Berlin, 25. November 2014 (ADN). Die Bild-Zeitung will den Bundesnachrichtendienst (BND) gerichtlich dazu verpflichten lassen, sämtliche Akten über den Springer-Verlag herauszugeben. Darüber berichtet die „Berliner Zeitung“ am Dienstag. Eine diesbezügliche Klage habe das Boulevardblatt bereits Anfang November beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Die juristische Auseinandersetzung ist ein neues Kapitel in dem bereits Jahrzehnte währenden Zusammenwirken beider Organisationen. Unter zahlreichen Beispielen für die Verquickung des bundesdeutschen Geheimdienstes mit den Leitmedien der Bundesrepublik wird eine Liste mit 230 Namen angeführt, die sich im Jahre 1970 Kanzleramtsminister Horst Emke zusammenstellen ließ. Dieses Register von „Pressesonderverbindungen“ des Geheimdienstes enthält die Namen von Journalisten, die seinerzeit vom BND Geld bekamen. Nach Angaben des Geheimdienst-Rechercheurs Erich Schmidt-Eenboom sind darunter Medienvertreter „von Rang und Namen sowie etliche, die zur allerersten Garnitur der bundesrepublikanischen Publizistik zählen.“  Dazu gehören mindestens 15 teils hochrangige Medienleute aus dem Springer-Verlag. Darunter ist der ehemalige Intendant des Deutschlandfunk und spätere Chefredakteur der Springer-Zeitung „Die Welt“, Gerhard Starke. Weiterhin wird Horst Mahnke namentlich genannt. Im Krieg war er SS-Hauptsturmführer im Reichssicherheitshauptamt und Adjudant des später als Kriegsverbrecher verurteilten SS-Stadartenführers Franz Alfred Six. Mahnke war als Ressortleiter beim Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, bevor er 1960 zu Springer wechselte. Fünf Jahre später avancierte er zum Chef des Politischen Büros des Springer-Verlages in Bonn. Als solcher hatte er den Vorsitz der wöchentlichen Konferenz der wichtigsten Chefredakteure und Berater des Konzerns inne. Einen Decknamen beim BND hatte auch Horst Fuhst, der spätere Bild-Chefredakteur und Leiter der verlagsinternen Recherchegruppe, die sich mit den Untersuchungen von Günter Wallraff bei der Bild-Zeitung beschäftigte. Fuhsts BND-Betreuer Kurt Weiß war ein Vertrauter des bayrischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß.

Die „Berliner Zeitung“ weist auf die in einem Buch von Schmidt-Eenboom erläuterten Nachweise hin, dass „viele der von den ‚Pressesonderverbindungen’des BND verfassten Artikel zum einen auf teils exklusiven Informationen aus dem Geheimdienstbereich basierten. Das Blatt schreibt weiter: „Zum anderen wurden darin auch Positionen und Sichtweisen des Pullacher Dienstes vertreten. Insofern dienten die ‚Vertrauensjournalisten‘ als eine Art Einflussagenten, die über die Springer-Medien die öffentliche Meinung im Sinne Pullachs beeinflussen sollten.“ ++ (ge/mgn/25.11.14 – 328)

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Leipzig, 5. November 2014 (ADN). „Die Verfassungen der Länder sind in den vergangenen Jahren unterschiedlich häufig und in unterschiedlicher Reichweite verändert worden.“ Das sagte der Politikwissenschaftler Werner Reutter von der Universität Leipzig. Während in Sachsen seit Anfang 1992 nur einmal die Verfassung geändert wurde, geschah dies in Berlin 43 Mal und in Rheinland-Pfalz 37 Mal, allerdings seit 1950 bzw. 1947.  Grund für die Unterschiede seien u. a. die politischen Verhältnisse. In Brandenburg seien von Beginn an viele Staatsziele wie zum Tier- und Umweltschutz und soziale Grundrechte wie das Recht auf eine Wohnung in die Verfassung aufgenommen worden. Jedoch begründen alle diese Klauseln nach Aussage von Reutter keinen einklagbaren Rechtsanspruch, sondern sind eher als politische Bekenntnisse zu betrachten. Deswegen sähen Staatsrechtler diese Thematik auch als sehr kritisch.

Im Rahmen seines Projekts, das zunächst bis März 2016 läuft, will Reutter u. a. die Verfassungen Bayerns, Baden-Württembergs und des Saarlandes untersuchen. Für seine Analysen wertet der Politikwissenschaftler beispielsweise Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Zeitungsdokumente aus.  ++ (dk/mgn/05.11.14 – 308)

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