Archive für Beiträge mit Schlagwort: Befangenheit

Zürich/San Jose de Costa Rica, 9. März 2015 (ADN). Der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman wurde zweifelsfrei ermordet. Zu diesem Schluss kommen einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) vom Montag zufolge Experten. Sie hatten im Auftrag der Mutter und der Töchter des im Januar Gestorbenen einen entsprechenden Bericht erstellt. Er beruht auf den offiziellen Untersuchungsergebnissen der Leiche und des Tatorts sowie auf eigenen Ermittlungen. „Die Familie hat damit, wohl in Sorge um eine Vertuschung des Sachverhalts, der offiziellen Untersuchung vorgegriffen“, schreibt die Tageszeitung. Die zuständige Staatsanwältin Viviana Fein habe bisher offengelassen, ob es sich bei Nismans gewaltsamen Tod um Mord oder Suizid handelt. Die offizielle Autopsie habe zu unvollständigen, übereilten und fehlerhaften Schlüssen geführt.

Nisman hatte vier Tage vor seinem Tod das Fazit jahrelanger Untersuchungen über die Hintergründe eines Attentats in Buenos Aires im Juli 1994 veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner, Außenminister Hector Timerman und weitere Personen in den Fall verstrickt sind.  Nismans Schlussfolgerungen tat die argentinische Regierung als Einflüsterungen entlassener Geheimdienst-Angehöriger ab. Richter und Staatsanwälte in Argentinien werden je nach politischer Farbenlehre oft als befangen erklärt, verunglimpft oder unter Druck gesetzt. Einige sehen sich tatsächlich als Vertreter von Parteiinteressen. Unabhängige und seriöse juristische Arbeit ist unter solchen Umständen fast unmöglich, meint die NZZ. ++ (kr/mgn/09.03.15 – 60)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig, 7. Januar 2015 (ADN). „Dummlöffel, Judensau und Nazidummsau“ waren Titulierungen die der Leipziger Obergerichtsvollzieher Michael Kratz in seinem Büro einem Leipziger Bürger angedeihen ließ, der dort persönlich ein Schreiben gegen Empfangsbestätigung abgegeben hatte. Allein die Übergabe des noch ungeöffneten Schriftstücks hatte Kratz offenbar so in Rage versetzt, dass er sich dieser und anderer Fäkalverbalien bediente. Letztlich konnte sich der vorgeladene Kratz des Vorgangs im September vorigen Jahres nicht mehr so recht erinnern. Dass die beleidigenden Äußerungen dennoch in brüllendendem Ton dem Munde des Ausgerasteten mangels Sachargumenten entfahren waren, hatte der Betroffene und nun plötzlich selbst einer falschen Verdächtigung Angeklagte in einer Erklärung an Eides statt schriftlich versichert und am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig ausführlich geschildert. Dennoch beharrte  Richterin Heike Gunter-Gröne darauf, dass Gerichtsvollzieher Kratz „als integre Person im Bezirk bekannt“ sei.  Insofern war in der Prozessführung auch in dem Fortsetzungsverfahren frühzeitig und deutlich der Trend zur Befangenheit erkennbar. Ein entsprechender Befangenheitsantrag hatte bereits im ersten Teil der Hauptverhandlung zu einer Unterbrechung und Vertagung geführt, wurde jedoch von der Einzelrichterin abgelehnt. Staatsanwalt Thomas Ranft, der mit umständlichen und verschnörkelten Formulierungen das Verhalten des Gerichtsvollziehers zu rechtfertigen suchte, beantragte nach einer äußerst lückenhaften und unvollendeten Beweisaufnahme die Bestrafung des vom Opfer zum Täter Gestempelten mit 90 Tagessätzen von jeweil 10 Euro.  So geschah es denn auch.

Eine von mehreren Kernfragen wurde seltsamerweise weder erörtert noch beantwortet. Es geht darum, ob ein Gerichtsvollzieher eine Amtsperson mit Beamtenstatus und entsprechenden Vollmachten oder ein mit Gewinnerzielungsabsicht tätiger Geschäftsmann ist. Dass Letzteres zutrifft und sich die Frage eigentlich gar nicht stellt, blieb völlig im Dunkeln und unerwähnt. Gerichtsvollzieher sind nach aktueller Rechtslage keine Amtsträger und haben demzufolge auch nicht deren Befugnisse. ++ (ju/mgn/07.01.15 – 7)

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München, 2. September 2012 (ADN). Es geht doch wirklich nicht an, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) und diverse Verfassungsrichter durch die Lande ziehen und in Vorträgen und Interviews verkünden, dass das Grundgesetz mehr Europa nicht zulasse. Mit dieser Bemerkung übt der ehemalige außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Lamers, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) scharfe Kritik am höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Angesichts der Tatsache, dass das Karlsruher Gericht darüber erst entscheiden müsste, würde jeder Amtsrichter bei so einem Verhalten wegen Befangenheit abgelehnt, erklärte der langjährige Außenpolitiker in der SZ-Ausgabe dieses Wochenendes. Es gehe nicht an, dass der Präsident des Gerichts einen solchen Unsinn erzählt wie den, das Europäische Parlament sei undemokratisch, weil das Stimmengewicht der verschiedenen EU-Staaten in diesem Parlament so unterschiedlich ist.  Karlsruhe sei sämtlichen EU-Verträgen oft mit unguten Auflagen und mit einem nationalen Unterton begegnet. Es habe die Skepsis der Deutschen gegenüber Europa nicht nur verstärkt, sondern sie sogar salonfähig gemacht.

Der 76jährige forderte zunächst einen lohnenden Abstimmungsgegenstand, um endgültig über Europa in einer Volksabstimmung zu entscheiden. Ein neuer Verfassungsvertrag käme dafür in Frage. Über ihn könne in etwa drei bis fünf Jahren abgestimmt werden. In dieser Zeit sei eine Perspektive für Europa zu entwickeln und es müsse dargelegt werden, wie ein vorläufiger Endpunkt aussehen kann. Gegenwärtig befinde man sich  jedoch erst in einer institutionellen Neuordnung, die nur bruchstückhaft ist. Der Fiskalpakt sei ein solches Bruchstück.

Energisch forderte Lamers ein europäisches Grundgesetz. Dazu seien allerdings die Abstimmungsmodalitäten in Europa zu ändern. Das Einstimmigkeitsgebot habe keine Zukunft. Nötig sei, eine qualifizierte doppelte Mehrheit der Staaten und der Bürger zustimmen lassen. Dann könne eine gemeinsame Politik betrieben werden.  Der Minderheit bleibe es so erspart, entweder mitzumachen oder auszuscheiden. 

Angesprochen auf das vom Interviewpartner gemeinsam mit Wolfgang Schäuble im Jahr 1994 vorgelegte Kerneuropa-Papier und dessen Hintergerund-Idee antwortete Lamers, dass Deutschland damit sämtlichen hegemonialen Bestrebungen auf ewig entsagen und die ruhige Mitte Europas bilden solle. Allerdings gehe das nur im Verbund mit Frankreich.  ++ (dk/mgn/02.09.12 – 250)

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