Archive für Beiträge mit Schlagwort: Behörde

Berlin/Meiningen/Frankfurt am Main, 14. September 2014 (ADN). Der Denkmalschutz ist ein Schatten seiner selbst und Spielball von Profitinteressen. Das wird den Deutschen ausgerechnet am Sonntag – dem „Tag des offenen Denkmals“ – eindrucksvoll vor Augen geführt. In allen Teilen des Landes ist zu besichtigen,  mit welchen rabiaten und hinterhältigen Methoden die bauliche Vergangenheit vernichtet wird. Erst zu Beginn dieses Jahres wurde in Berlin die einzigartige Kunst- und Tonhalle „Galerie M“, die national wie international große Resonanz gefunden hatte, von der Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO  trotz Bürgerprotesten rücksichtslos abgerissen worden ist. Als Grund wurde genannt, dass das Gebäude sich nicht wirtschaftlich betreiben lassen. Jetzt wächst auf der Fläche Gras.

Im mittelalterlichen unter Denkmalschutz stehenden Kern der Ackerbürgerstadt Wasungen in Südthüringen wurde einem Hauseigentümer v0n den Behörden untersagt, die Balken seines Fachwerkhauses in den historisch nachweisbaren Farben Blau und Grün zu streichen. Es wurde von den städtischen und regionalen Administrationen Braun angeordnet, was zu Zeiten des Nationalsozialismus von den Machthabern als Empfehlung und Richtlinie vorgegeben war. Da sich der Hauseigentümer der Weisung der Unteren Denkmalbehörde und der Stadtregierung widersetzte, wurden ihm sämtliche Baugenehmigungen verweigert, seine wirtschaftliche Existenz vernichtet und er unrechtmäßig enteignet. Danach riss sich die Stadtverwaltung den Gebäudekomplex unter den Nagel und färbte die Gebäude – wie fast das gesamte innerstädtische Bauensemble – einheitlich in sattem Braun ein.

Wie eine ganze Großstadt ihre Denkmale schleift und liqudiert zugunsten kurzfristiger Kapitalinteressen, schildert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) anlässlich des Denkmaltages an diesem Wochenende unter dem treffenden Titel „Profite kennen keine Geschichte“. Auf einer ganzen Seite ist zu erfahren, unter welchen Umständen die Metropole Frankfurt am Main die letzten Reste ihrer Altstadt dem Bau von Luxuswohnungen opfert. „Für modische Effekte werden Geschichte und Atmosphäre ausgemerzt“, heißt es in dem Beitrag. Am „Tag des offenen Denkmals“ könne der Skandal besichtigt werden. Die wenigen kostbaren Bauten wurden und werden als „Schandflecke“ desavouiert, diskreditiert und schließlich unwiederbringlich ausgelöscht. „Die wahren Schandflecke sind in unseren Tagen jene Luxus-Wohnanlagen, die nicht nur in Frankfurts Zentrum, sondern auch in München und Stuttgart, in Berlin, Hamburg und Lübeck wie Pilze aus dem Boden schießen. Die Denkmalpflege schweigt.“ So schließt Autor Dieter Baretzko seinen Bericht über die jämmerlichen Zustände, unter denen in ganz Deutschland baugeschichtliche Juwele massenweise in die Tonne getreten werden. Er zitiert dazu einen geschichtsbewussten und kenntnisreichen Stadtführer durch den dem Tod geweihten Frankfurter Holzgraben: „Gegen das große Geld kommt niemand an !“ ++ (ba/mgn/14.09.14 – 257)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Köln/Berlbei welchem in, 22. April 2014 (ADN). Wenn eine Führungskraft im medialen Bereich laut artikuliert „Weg von der Behörde, weg vom Kästchen !“, dann muss das betreffende  Medienunternehmen wohl sehr tief im Schlamassel stecken. Eine solche Losung hat nämlich die neue Chefredakteurin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Sonia Michic, in einem Gespräch mit der Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Dienstag an ihre Mitarbeiter ausgegeben.  Fast beschwörend teilt sie mit, dass „wir nicht nur Angestellte eines Unternehmens , sondern Journalisten sind“. Allerdings geht aus dem Appell nicht hervor, an welcher Stelle die Firmendisziplin endet und wo der journalistische Gestaltungs- und Formulierungsfreiraum anfängt. Das bleibt offenbar jedem Einzelnen, seiner mehr oder minder großen Zivilcourage, seinem Wagemut und Hartnäckigkeit überlassen. Auch wird nicht zum Ausdruck gebracht, bei welchem Grad journalistischen Recherche-Willens die Schwelle zur Kündigung oder zum Rausschmiss aus der von Parteien gesteuerten öffentlich-rechtlichen Anstalt erreicht ist. Insofern dürfte auch in Zukunft  mit einem erhöhten Anteil an persönlicher Selbstzensur und an kreativer Einsicht in die obrigkeitsgesteuerte Notwendigkeit zu rechnen sein.  ++ (me/mgn/22.04.14 – 111)

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Berlin, 10. Dezember 2012 (ADN).  Das Kanzleramt mauert. Es fehlt am politischen Willen,  Akten zur NS-Vergangenheit nach 50, 60 Jahren freizugeben. Das erklärte der Politikwissenschaftler Jan Korte am Montag in der „Berliner Zeitung“. Bis heute werde das mit Ausreden und vorgeschobenen Gründen vereitelt. „Wenn es um das Ansehen Deutschlands im Ausland geht, wäre es inzwischen an der Kanzlerin, klarzustellen, dass man diese Akten offenlegen will“, so der 35jährige Wissenschaftler und Linkspolitiker in dem Interview. Es gehe um die Aufarbeitung das von dem Publizisten Ralph Giordano als  „zweite Schuld“ bezeichnete historische Kapitel, um die Geschichte der jungen und der späteren Bundesrepublik sowie um die Aufarbeitung der Aufarbeitung. Es gebe noch sehr viele Leerstellen. In der Wissenschaft sei das angekommen, in der Politik nicht. Korte wies daraus hin, dass noch in den Jahren 1996 und 2007 Akten zum Fall des SS-Hauptsturmführers und Eichmann-Mitarbeiters Alois Brunner vom Bundesnachrichtendienst (BND) geschreddert wurden. Offensichtlich ist es eine altbewährte bundesdeutsche Technik,  Dokumente über alte und neue Nazis – wie der gegenwärtige Skandal um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zeigt – durch den Reißwolf wandern zu lassen, damit der öffentlichen Transparenz zu entziehen und für immer geheim zu halten.

In einem ganzseitigen Beitrag mit den Überschriften „Im Giftschrank“ und „Fünfzig Jahre Rätselraten“ berichtet die Berliner Tageszeitung über Archivmaterial des  BND u. a. zu den Verbrechern des Naziregimes Klaus Barbie und Adolf Eichmann, das im Bundeskanzleramt unter Verschluss gehalten wird. Als Gründe für die Geheimhaltung nennt die Behörde Informantenschutz, Schutz nachrichtendienstlicher und außenpolitischer Belange sowie den Schutz personenbezogener Daten Dritter. Inzwischen dennoch durchgesickerte Informationen lassen darauf schließen, dass der westdeutsche Geheimdienst bereits im Jahr 1953 den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann kannte. ++ (pl/mgn/10.12.12 – 350)

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