Archive für Beiträge mit Schlagwort: Behörden

Düsseldorf, 7. März 2015 (ADN). „In unserem Kulturkreis werden Geschäfte erst mit der Unterschrift unter einen Vertrag gültig. Das ist im internationalen Business nicht anders.“ Das stellte die März-Ausgabe der „Genossenschaftlichen Nachrichten“ klar, nachdem sie einen Test des Carl Duisberg Zentrums zur interkulturellen Kompetenz ausgewertet hatte. Jedoch sei der Umgang mit Regeln und Strukturen nicht überall gleich. Die deutsche Rechtstradition der Vertragstreue habe ihren Ursprung im römischen Recht, welches „in Indien natürlich keine Verbreitung gefunden“ hat. „Wir sollten daher Vertragspartnern aus solchen Kulturkreisen erläutern, dass  Verträge sowie deren Unterzeichnung für uns besonders wichtig sind,“ wird weiter erläutert.

Daraus folgt: Mitten in Deutschland herrschen indische Verhältnisse, denn in diesem europäischen Kernland ist es Usus geworden, wichtige Schriftstücke und Dokumente gar nicht mehr zu unterschreiben, sondern den Adressaten und Bürgern nur noch maschinell erstellte Texte zuzusenden. Das gilt sowohl für eine Mehrzahl von Behördenschreiben als auch für Urteile und Beschlüsse bundesdeutscher Gerichte sämtlicher Instanzen. Sie sind demzufolge schlicht ungültig und rechtsunwirksam. ++ (ju/mgn/07.03.15 – 58)

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Berlin, 5. März 2015 (ADN). „Die deutsche Justiz muss selbstständig, sie muss endlich unabhängig werden.“ Diesen Notruf setzt Christian Bommarius am Donnerstag in der „Berliner Zeitung“ ab. Seinen Hilfeschrei begründet und erläutert er ausführlich. Zunächst stellt er die Vertrauensfrage. Einer Umfrage vom Herbst vergangenen Jahres vertrauen der Justiz 30 Prozent der Befragten „eher nicht“.  Diesen Vertrauensverlust habe die Justiz sogar selbst zu verantworten. Spektakuläre Fehlurteile wie die im Falle von Gustl Mollath, der wegen eines Kettenversagens von Gutachtern und Gerichten für Jahre in der geschlossenenen Psychiatrie verschwand, krönen die berechtigte Negativeinschätzung. Das erschütternde Verwechseln von Judikative und Exekutive – wie dies jüngst Gerichtspräsidenten in Schleswig-Holstein unter Beweis stellten – verstärken das offene Misstrauen. Bezogen auf das dort Geschehene stellt der Autor fest: „Richter haben Recht zu sprechen und keine Solidaritätsadressen an Vertreter der Exekutive zu schicken. Das Agieren der Richter verrät wenig Verständnis für den Sinn der Gewaltenteilung und den Wert richterlicher Unabhängigkeit.“ Das grundsätzliche Problem bestehe darin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht Herren ihrer selbst sind. In den Organigrammen der Ministerien und in den Haushaltsplänen tauchten die Gerichte als nachgeordnete Behörden auf. „Über die Einstellung von Proberichtern entscheiden nicht die Gerichte, sondern Ministerialbeamte, auch die Auswahl der Vorsitzenden Richter und der Gerichtspräsidenten treffen nicht die, die sie angeht,sondern die, die im Zweifel  unsachliche, häufig parteipolitische Interessen verfolgen, nämlich die Justizminister.“ Das widerspreche sowohl dem Gebot der Gewaltenteilung als auch dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit.“  Was die Staatsanwälte betreffe, so gehörten sie in Deutschland – anders als in vielen europäischen Ländern – ohnehin nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive. Sie sind also den Weisungen der Justizminister unterworfen. ++ (ju/mgn/05.03.15 – 56)

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München/Frankfurt am Main, 10. Februar 2015 (ADN). Das Material ist politischer Sprengstoff. Es zeigt auf, dass über Jahre die Kapitalflucht verniedlicht wurde. Dieses Urteil fällt am Dienstag der ehemalige Steuerfahnder Rudolf Schmenger in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Er bezieht sich dabei auf die jüngsten Rechercheergebnisse  eines Teams investigativer Journalisten von WDR, NDR und SZ über die Methoden von Steuerhinterziehung und das Bunkern illegalen Geldes durch die Schweizer Bank HSBC. In Deutschland hätte man zwingend eine Steuerfahndungsstelle oder eine Staatsanwaltschaft federführend mit den Ermittlungen beauftragen müssen. Das sei nicht geschehen und eines von vielen diesbezüglichen Problemen. „Wir brauchen in Deutschland eine Bundessteuerfahndung und darüber hinaus eine EU-Fahndung. Nur so können wir im Rahmen einer Vernetzung auch mit Amerika und mit weiteren Drittstaaten sicherstellen, dass wir dieser globalen Steuerflucht und dem Führen von Konten, die sehr fragwürdig sind, Herr werden,“ so Schmenger. Neben Steuerhinterziehung seien weitere Gründe für die Kapitalflucht in der Veruntreuung oder durch Betrug angeeignetes Geld. Weiterhin seien Korruption und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz als Ursachen denkbar.

Jetzt erlangt eine Bank nach den Worten des Ex-Steuerfahnders nur noch dann Glaubwürdigkeit, wenn sie die zweifelhaften Gelder einfriert und mit den betroffenen Staaten einvernehmliche Regelungen findet. Im vorliegenden Fall der HSBC waren in Frankreich von knapp 3.000 überprüften Konten nur sechs korrekt angemeldet. Von einem ähnlichen Missverhältnis sei auch für Deutschland auszugehen. Bisher waren 1.136 deutsche Namen durch französische Behörden bekannt gewesen. Durch die aktuelle Untersuchung der 140 Journalisten aus 45 Ländern unter Leitung des Internationalen Konsortiums für Investigative Journalisten (ICIJ), sind nochmals rund 1.000 deutsche Namen aufgelistet worden. Schmenger, der aufgrund seiner kritischen und aufklärerischen Grundhaltung als Steuerfahnder von den deutschen Steuerbehörden zwangspensioniert wurde, fordert nun ernsthafte Ermittlungen auch auf deutscher Seite. In Belgien und Frankreich wurden inzwischen gegen die HSBC Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eröffnet. ++ (kr/mgn/10.02.15 – 39)

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München, 26. September 2014 (ADN). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten registriert. Sie lauten beispielsweise „Fixer“, „Sexualtäter“ oder „geisteskrank“. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Um einen solchen Eintrag ohne eigenes Wissen zu erhalten, genüge eine harmlose Begegnung mit der Polizei. „Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil“, teilt die Zeitung mit. Die Etikettenliste, auf der auch die Einstufungen „Freitodgefahr“, „Rocker“ und „Land/Stadtstreicher“ stehen, umfasse 18 Schubladen in einem großen virtuellen Schrank. Das alles sei erlaubt, um einerseits Beamte zu schützen und andererseits Menschen, mit denen die Polizisten Umgang haben.

Die durch eine Anfrage eines Abgeordneten der Partei „Die Linke“ bekannt gewordene Enthüllung wäre vor wenigen Jahren wohl unter den Tisch gefallen, vermutet das Blatt. Doch die Ereignisse um den US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden haben offenbart, dass staatliche Datensammlungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. In der Behörden-Fachsprache tragen diese Beurteilungen den Namen „personenbezogene Hinweise“. Das BKA habe darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe eines Etiketts stets der Einzelfall geprüft werden muss. In die Kategorie „Betäubungsmittelkonsument“ werde nur der eingeordnet, dem das Risiko einer „erheblichen Gesundheitsgefahr für sich selbst oder etwa Polizeibedienste“ innewohnt.

Über weitere Details will das BKA dem Bericht zufolge keine Angaben machen. Unklar bleibe demnach, nach welchen Kriterien, die Stichworte vergeben werden, ob weitere Datenbanken mit ähnlichen Methoden arbeiten, und zu welchem Anlass die Beamten die Etiketten verwenden. Daraus ergeben sich aus Sicht des Autors Johannes Boie wesentliche Problemkomplexe: „Die Debatten um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in den vergangenen Jahren zeigen, wie schnell die Grenze zwischen dem ursprünglichen Zweck einer Datenspeicherung und neuen Ideen verschwimmt. Was bedeutet es für einen Menschen, wenn der Staat ihn in internen Datenbanken für ‚geisteskrank‘ erklärt hat ?“++ (in/mgn/26.09.14 – 269)

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Leipzig, 11. September 2014 (ADN). Die Mitarbeiter des Leipziger Finanzamtes Henry Schutta und Rita Lindner durchsuchten am Donnerstag in Leipzig Wohnung und Redaktionsräume eines freien Journalisten. Angeblich habe er auf mehrere Schreiben der Behörde nicht reagiert. Die von den „Vollstreckern“ vorgelegte Durchsuchungsanordnung trug keine richterliche Unterschrift und war somit rechtsunwirksam. Schutta und Lindner ignorierten dabei vollständig, dass in der Angelegenheit ein juristisches Verfahren im Gang ist und noch keinerlei rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Derzeit befindet sich der  strittige Fall beim Bundesfinanzhof (BFH), der bislang auf den Inhalt der Sache noch nicht eingegangen ist. Für die als Beweis dafür zur Verfügung gestellten BFH-Unterlagen nebst Aktenzeichen interessierten sich die Behördenvertreter nicht, wollten diese nicht einmal an- oder einsehen.   

Einige Tage zuvor hatten die beiden Finanzbeamten in derselben Angelegenheit eine andere Wohnung in dem Mehrfamilienhaus durchsucht. Es handelte sich um das Quartier des Vermieters, der in die Angelegenheit überhaupt nicht involviert ist. Da der Hauseigentümer nicht anwesend war, haben die Finanzangestellten im Zusammenwirken mit der Polizei und einem Schlüsseldienst diese Wohnung gewaltsam geöffnet. Diesen Vorgang in die Kategorie „Einbruch“ einzustufen, wollten die Verursacher dennoch nicht gelten lassen. Neben dem entstandenen hohen Sachschaden, dem großen Personal- und Bürokratieaufwand war das „Ergebnis“ der beiden rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchungen mehr als mager. Das auf Sozialhilfeniveau lebende Opfer konnte den beiden Vollstreckern lediglich die spärliche Zusage abringen, dass sie ihm das Mittagessen und anderes täglich Brot nicht wegzunehmen gedenken.

Eine statistische Erfassung von Wohnungsdurchsuchungen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht. Nach Expertenschätzungen sind es pro Jahr mehr als 100.000. In einem taz-Interview beurteilte der ehemalige Bundesverfassungsrichter und jetzige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff die hohe Zahl verfassungswidriger Durchsuchungen als sehr bedenklich. In dem Zeitraum 2005 bis 2008 bezogen sich immerhin 20 Prozent aller erfolgreichen Verfassungsbeschwerden auf Wohnungsdurchsuchungen. Das waren, so Mellinghoff, 20 bis 30 Beanstandungen. Viele Durchsuchungen verstoßen nach seiner Aussage gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Dass diese Miss-Stände kaum öffentliche Beachtung finden, wundere ihn. Er halte das nicht für angemessen. „Die Wohnung ist geschützt als Ort der Privatheit und des Rückzugs. Die grundsätzliche Unverletzbarkeit der Wohnung ist für den Schutz der Privatsphäre von zentraler Bedeutung“, erklärte der Jurist. ++ (fi/mgn/11.09.14 – 254)

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Berlin, 19. August 2014 (ADN). Die Sowjetunion ist eine der Siegermächte des von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieges. Damit haben wir ein Stück ihrer Geschichte geerbt. Das erklärte der Franktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, der Zeitung „Der Tagesspiegel“ auf Anfrage nach der zu DDR-Zeiten auf dem Platz der Vereinten Nationen errichteten Lenin-Statue, die 1991 abgeräumt und im Köpenicker Stadtforst vergraben worden ist. Gysi schlussfolgert in der Dienstagausgabe der Zeitung weiter: „Lenin darf man nicht verbuddeln. Man muss ihn zeigen und darf sich mit ihm auseinandersetzen.“ Der Linkspolitiker will nun diesbezüglich gegenüber dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, initiativ werden.

Die Frage ist im Zusammenhang mit dem Aufbau  einer Ausstellung unter dem Titel „Enthüllt. Berlin und seine Denkmäler“ neu aufgerollt worden. Die Idee, Lenin auszugraben und auf der geplanten Dauerexposition wieder der Öffentlichkeit zu präsentieren, stammt von Ausstellungsleiterin Andrea Theissen. Das Vorhaben wird jedoch von den Berliner Behörden abgelehnt. Es herrscht offenbar panische Angst vor dem in Stein gehauenen Revolutionär und Gründer der Sowjetunion. Unausgesprochen wird zwischen guten und bösen Denkmalen unterschieden. Die Stadtentwicklungsverwaltung, zu der auch das Landesdenkmalamt gehört, will dazu keine Nachfragen beantworten. Es gebe sowohl technische und finanzielle Gründe als auch denkmalschützerische Erwägungen. Die offizielle Begründung des Landeskonservators Jörg Haspel lautet, die genaue Lage von Lenins Kopf und der tatsächliche Aufwand für die Bergung seien ungewiss.

Inzwischen kommt die Administration immer stärker in Erklärungsnot, da die Stadtentwicklungssenatsverwaltung der Ausstellungsleiterin bereits 2009 eine Zusage gegeben und ihr Lenins Denkmal reserviert hatte. Theissen hofft nun auf den Erfolg von Gysis Intervention bei Wowereit, der im Frühjahr den Grundstein für die Exposition legte.

Der Umgang der Berliner Behörden mit den Denkmälern aus der DDR-Zeit  ist äußerst fragwürdig. Die Palette der Vorbehalte reicht von Ignoranz über Ideologiebefangenheit bis hin zu direkter Feindseligkeit. Manches wird ohne jede Überlegung liquidiert. So verschwand 1991 in einer Art Nacht-und-Nebel-Aktion der Lenin aus ukrainischem Marmor, später wurde unter äußerst bedenklichen Umständen der Palast der Republik Stück für Stück abgetragen und erst Anfang dieses Jahres fiel ein architektonisches Kleinod im Bezirk Marzahn-Hellersdorf – die Galerie M als einmalige Kultur- Kunst- und Kommunikationsstätte – ohne ersichtlichen Grund, aus angeblich rein wirtschaftlichen Motiven, die gar nicht zutrafen, dem Vernichtungswahn zum Opfer. Das Bauwerk, das wegen seiner hervorragenden Akustik auch eine beliebte Konzerthalle war, wurde binnen vier Wochen abgerissen. Proteste blieben ungehört. Juristische Widersprüche durchliefen den gesamten Instanzenweg. Vor wenigen Tagen wurde gegen die blinde Zerstörungswut der Behörden und der Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO Verfassungsbeschwerde eingelegt. ++ (ku/mgn/19.08.14 – 230)

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Berlin, 3. Juni 2014 (ADN). Das Gleichnis, dass 65 Jahre Grundgesetz identisch sind mit 65 Jahre Pressefreiheit, stand am Dienstag in Berlin vor seiner Evaluation.  Nicht selten entstand erhebliche Beweisnot, als die gegenwärtigen Existenzbedingungen der Pressefreiheit in vielerlei Facetten zur Sprache kamen. Die Gilde der Journalisten war weitgehend unter sich, hatte lediglich einen ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts – Prof. Hans-Jürgen Papier – und einige wenige Politiker eingeladen, um  der Ausgangsthese von der „DNA der Demokratie“ auf den Grund zu gehen. Überraschenderweise waren es nicht Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert oder Bundesjustizminister Heiko Maas, die mit überzeugenden Aussagen brillierten, sondern Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Er packte die nackte, ernüchternde Wahrheit aus der Praxis auf den Tisch. Das Leib- und Magenblatt seiner 85-000-Einwohner- Stadt und der Region – „Schwäbisches Tagblatt“ –  sei langweilig, biete keine Neuigkeiten und  blende brisante, manchmal ein halbes Jahr in den Behördenschubladen liegende  Sachverhalte einfach aus. Die Redakteure schreiben offensichtlich die ihm – Palmer – bestens bekannten Pressemitteilungen der Stadtverwaltung einfach ab, um die Seiten zu füllen. Von eigener Meinung oder Bewertung von Ereignissen und Vorgängen, geschweige gründlicher Recherche, sei nichts zu erkennen. Kommentare, die früher seine Mitarbeiter und ihn selbst auch auf Trab gebracht haben, nehme er gar nicht mehr zur  Kenntnis, weil sie aus leichtsüffiger Bellestristik bestünden oder zu Wald-und-Wiesen-Texten verkommen seien.  Einen Grund für den Niedergang der Regionalpresse mit abgestorbenen Lokalteilen sieht Palmer darin, dass gute Altredakteure mit fundierter Berufspraxis die Redaktionsstuben in Scharen verlassen müssen und durch weniger,  junge und kaum qualifizierte Kräfte ersetzt werden.  Bildungs- und Ausbildungsnotstand vereinten sich zu einem unglückseligen Paar, das die innere Pressefreiheit des Landes ins Wanken bringt. Die Zeitung in ihrer Wächterfunktion als Bewahrerin von Meinungsfreiheit und als  Säule der Demokratie schwebe in höchster Gefahr. Als negatives Beispiel führte er die Partnerstadt von Tübingen in den USA an. Dort lebten rund 150.000 Menschen und eine Printausgabe der Tageszeitung gebe es gar nicht mehr.

Weitere wesentliche Dilemmata wie die schlechte wirtschaftliche Lage der Verlage und die interessengeleitete Beeinflussung von Journalisten schaden der Pressefreiheit zusätzlich.  Eine Studie unter dem Titel „Journalisten am Gängelband ?“  aus dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) lieferte eindrucksvolle Belege. so berichtete IfD-Leiterin, Prof. Renate Köcher, dass 60 Prozent der Zeitungsjournalisten bereits persönlich Behinderungen und Beeinflussungen ihrer Arbeit erlebt und als Eingriff in die Pressefreiheit empfunden haben. Nach ihren Worten würden 54 Prozent der befragten Journalisten einschätzen, dass Einschränkungen und Behinderungen der Pressefreiheit in Zukunft eher zunehmen. ++ (md/mgn/03.06.14 – 153)

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Zürich, 3. April 2014 (ADN). Erfolgreiche politische Systeme mussten eine alternative unsichtbare Hand erschaffen. Sie führt dazu, Probleme zu benennen, Lösungen vorzuschlagen und die Umsetzung zu überwachen. Das ist dezentral zu vollziehen, um so viel wie möglich Informationen in die Entscheidung einfließen zu lassen. Das schreibt am Mittwoch der gebürtige Venezolaner Ricardo Hausmann, der an der Havard -Universität Ökonomie lehrt,  in der Zeitung „Finanz und Wirtschaft“.  Deshalb seien alle reichen Länder Demokratien und deshalb würden andere Länder wie sein Heimatland ärmer.  „Obschon solche Staaten Wahlen durchführen, neigen sie zum Versagen selbst bei einfachsten Koordinationsproblemen. Schlange stehen dürfen vor dem Wahllokal garantiert nicht, dass die Bürger nicht auch werden Schlange stehen müssen für Klopapier.

Hausmann plädiert energisch für die Schaffung und Existenz eines dezentralen Informationssystems und schreibt dabei der Lehre des klassischen Ökonomen Adam Smith aus England  brandaktuelle Bedeutung zu.  Als Smith vor rund 250 Jahren die Schrift „Wohlstand der Nationen“ veröffentlichte, sei er zum ersten Erforscher von Konplexität geworden. Er habe verstanden, dass die Wirtschaft ein komplexes System ist, das die Arbeit Tausender koordinieren muss, um nur so einfache Dinge wie ein Brot oder ein Kleidungssstück hervorzubringen. Hausmann setzt dies in ein Verhältnis zu Staat und öffentlichem Sektor.  Dabei stellt er die Fragen: „Wer kontrolliert das Angebot an von der öffentlichen Hand erstellten Inputs ? Der Regierungschef ? Das Parlament ? In welchem Land haben die obersten Richter die Millionen Seiten an Gesetzestexten gelesen oder darüber nachgedacht, wie die Gesetze einander entsprechen oder widersprechen ?“ Selbst eine präsidiale Exekutive könne sich nicht restlos über alles im Klaren sein, was die Tausenden Regierungsstellen tun oder nicht tun und wie all das jeden Teil der Gesellschaft berührt. Das sei ein Problem des Informationsreichtums, der nur durch freie Presse als Teil der Struktur erreichbar ist. Sie liest und überwacht Millionen Seiten an Gesetzestexten und das, was Behörden tun und lassen. ++ (03.04.14 – 093)

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Köln/Hamburg, 23. Februar 2014 (ADN). Das Handeln der Staatsanwaltschaft Hannover im Verdachtsfall Sebastian Edathy ist nicht nur nicht rechtens, sondern skandalös. Das erklärte der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel von der Universität Hamburg am Sonntag im Rundfunk. Angesichts der Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigten im Beisein der Presse wurde das Prinzp der Unschuldsvermutung missachtet. Edathy in dieser Situation derart an den Pranger zu stellen, sei lebensvernichtend. Um versuchte Anstiftung zum Geheimnisverrat handele es sich bei dem derzeit vieldiskutierten Telefonat zwischen dem Chef des Bundeskriminnalamtes (BKA), Jörg Ziercke, und dem Fraktionsgeschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann. Letzterem, der sich Volljurist nennt und bereits als Richter tätig war, nehme er dessen zur parteipolitischen Kumpanei tendierende Haltung nicht ab. „Das Vorbeigehen an juristschen Verbotsschildern ist befremdlich“, sagte der Hamburger Rechtsphilosoph, der auch an der Universität Greifswald tätig ist. Er stufte den Verrat von Dienstgeheimnissen als Amtsträger durch den seinerzeitigen Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich als Notstand ein und bewertet ihn als Kollision geschützter kollektiver Interessen mit dem Interesse des Schutzes des Dienstgeheimnisses.

Solche Phänomene sind nach Auffassung von Merkel weit verbreitet. Sie seien eher auf Fahrlässigkeit als auf Vorsatz zurückzuführen. Politiker nähmen sich mehr heraus als für die normale Bevölkerung gilt. Dazu komme die Unkenntnis der labyrinthischen Verworrenheit rechtlicher Regelungen, die zudem von den Politikern nicht beherrscht wird.

Weniger wissenschaftlich, aber wesentlich verständlicher und derber über die bundesrepublikanischen Zustände äußern sich „Alte Herren“ und Prominente des politischen Lebens. So kommentiert der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Stefan Aust, in der aktuellen Ausgabe der „Welt am Sonntag“: “ Im Falle Edathys kommt einiges zusammen, was man früher eher Bananenrepubliken zugetraut hätte: serielle Inkompetenz von Behörden, Staatsanwaltschaften und Politikern in Bund und Ländern. Hallo – regiert hier eigentlich noch jemand ?“ Bereits vor wenigen Tagen hatte auch der als klassischer Sozialdemokrat geltende Rudof Dreßler das bundesdeutsche Verwaltungsgebilde in die unmittelbare Nähe einer „Bananenrepublik“ gerückt. Primär werden Staaten als Bananenrepubliken definiert, in denen Korruption bzw. staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Solche Zustände sind nicht zufällig und erst kürzlich eingetreten. Das belegt die Wahl des Begriffs „Bananenrepublik in Deutschland“ zum Wort des Jahres 1984 – also schon vor drei Jahrzehnten. ++ (kr/mgn/23.02.14 -054)

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Berlin, 14. Januar 2014 (ADN). Das „No-Spy-Abkommen“ der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) rückt in unerreichbare Ferne. Das ist der Tenor der neuesten am Dienstag bekannt gewordenen Nachrichten, die von der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) verbreitet wurden. Empörung ist eine der ersten Reaktionen der bundesdeutschen Führungsspitze. „Wir sind nicht Nordkorea !“, schreit der SPD-Politiker Michael Hartmann regelrecht verzweifelt ins Mikrofon des Deutschlandfunk hinein. Dass es letztlich doch so oder ähnlich ist, beweisen seine darauf folgenden An- und Bemerkungen. Die USA zeigten zwar tätige Reue, aber zu einem Abkommen über das Nicht-Ausspähen der bundesdeutschen Politikergarde seien die Bündnis-Partner nie und nimnmer bereit. Jetzt sei zu fragen, ob „wir noch auf einem gemeinsamen Wertefundament stehen“. Dass das jemals überhaupt der Fall war, ist der wachsende, zur Gewissheit werdende Verdacht.

Heribert Prantl bestätigt das per SZ-Kommentar in bewährter Manier und unverblümter Deutlichkeit. Er nennt drei nicht zu widerlegende Punkte: Mit dem gemeinsamen Bündnis Recht und Rechtsstaat verteidigen zu wollen, war und ist ein Irrtum. Die US-Ablehnung einer Vereinbarung bestätigt, dass der Terrorismus nur ein Vorwand ist. Die Rund-um-Weigerung der USA beweist ihre anmaßende Haltung, über dem Gesetz zu stehen. „Es war offenbar auch eine Illusion zu glauben, es handle sich bei der im Sommer vergangenen Jahres bekannt gewordenen Ausforschung von Bürgern, Behörden, Unternehmen und Organisationen um eine Verirrung, um einen Exzess nur des US-Geheimdienstes, und nicht der US-Politik in toto“, so der Kommenator.
Dass diese Entzauberung so spät eintritt, „liegt an der etwas komplexeren Historie“, lässt USA-Korrespondent Falk Steiner im Deutzschlanfunk wissen. Warum diese Komplexität nicht längst in ihre Einzelheiten aufgelöst worden ist, darüber verliert der Repoprter des Deutschlandfunk-Korrespondent in New York kein Wort. ++ (sp/mgn/14.01.14 – 014)

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