Archive für Beiträge mit Schlagwort: Berufswahl

Berlin, 20. Februar 2015 (ADN). Für die Wirtschaft ist die Nähe zur Politik profitabel – und völlig rational. Für die Demokratie ist sie zerstörerisch,. Das stellt die Wochenzeitung „der Freitag“ in einem doppelseitigen Beitrag ihrer jüngsten Ausgabe fest. Das Versprechen auf gleich verteilte Chancen, den Entscheidungsprozess zu beeinflussen, verkomme zur leeren Phrase. Wer einen großen Gehaltsscheck ausstellen kann, habe ungleich bessere Möglichkeiten. „Er kauft sich die Politik“, heißt es schlicht und einleuchtend.

Das sei aber kein unabänderliches Gesetz der repräsentativen Demokratie. Der Einfluss der Wirtschaft ließe sich deutlich beschränken, wenn nur der Wille dazu da wäre. „Doch Wirtschaft und Politik profitieren vom jetzigen system und verschanzen sich hinter dem Grundgesetz.Ihr Verweis auf die freie Berufswahl ist aber bloß eine Nebelkerze“, wird festgestellt.

Seit dem skandalösen und Aufsehen erregenden Wechsel des bundesdeutschen EU-Kommissars Martin Bangemann zum spanischen Telefonica-Konzern mache nicht ein ethischer Verhaltenskodex Schule, sondern eben diese intolerablen Seitenwechsel. Die Parteifarben spielten dabei keinerlei Rolle. Aus jeder Bundesregierung – ob Rot-Grün, Schwarz-Rot oder Schwarz-Gelb – flüchteten „Volksvertreter“, Minister und Staatssekretäre von der politischen Macht zu den gut gefüllten Geldtöpfen in der Wirtschaft. Eräuter werden die Fälle Daniel Bahr (FDP), Eckard von Klaeden (CDU), Roland Koch (CDU), Hildegrad Müller (CDU), Dirk Niebel (FDP), Ronald Pofalla (CDU), Katherina Reiche (CDU), Walter Riester (SPD), Gerhard Schröder (SPD) und Rezzo Schlauch (Grüne). 

Um der generellen Demokratie-Misere Herr zu werden, wird in dem Bericht ein unabhängiges , demokratisch legitimiertes Gremium verlangt, das sich mit Nebentätigkeiten und Seitenwechsel von Abgeordneten beschäftigt.  Dazu gebe es nur ein Lösungsmittel: den Druck der Bürger. ++ (kr/mgn/20.02.15 – 47)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Werbung

Tübingen, 8. Juli 2014 (ADN). Ohne Rat, Wissen und Willen darf nichts vom Lande verkauft und verpfändet werden. Das war einer der Hauptpunkte des „Tübinger Vertrags“, der vor 500 Jahren zwischen Herzog Ulrich von Württemberg und den in der Region ansässigen Ständen geschlossen wurde. Der am 8. Juli 1514 unterzeichnete Kontrakt verkörperte ein gelungenes Beispiel praktizierter Gewaltenteilung. Diese Magna Charta Württembergs ist ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Verfassungsgeschichte.

Das Dokument räumte den Landständen erhebliche Mitbestimmungsrechte in der Steuer-, Finanz- und Außenpolitik ein. Das Zustandekommen des Vertrages beruhte darauf, dass der Herzog mit Krieg und Verschwendung ungeheure Schulden angehäuft hatte. Davon übernahm die sogenannte Landschaft die damals ungeheure Summe von 800.000 Gulden und erkaufte sich im Gegenzug damit gravierende Mitbestimmungsbefugnisse. So gewährte der „Tübinger Vertrag“, der über drei Jahrhunderte in Kraft war, den Untertanen Auswanderungsfreiheit, Recht auf Freizügigkeit und freie Berufswahl sowie die Zusicherung, eine Existenz zu gründen. Das sind Errungenschaften, die in anderen deutschen Ländern noch 1848 umkämpft waren. ++ (vg/mgn/08.07.14 – 188)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46