Archive für Beiträge mit Schlagwort: BGH

Leipzig, 20. Dezember 2014 (ADN). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat noch am Tag der Urteilsverkündung gegen den Freispruch der vier Angeklagten in dem unter dem Schlagwort „Herrenlose Häuser“ rangierenden Leipziger Immobilienskandal Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird eingeschaltet.  Das teilt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage gegenüber dem MGN-Nachrichtenbüro zum Wochenende mit. Der entsprechende Schriftsatz sei beim Landgericht Leipzig eingereicht worden. Das wiederum habe nun knapp sieben Wochen Zeit, um das vor drei Tagen mündlich verkündete Urteil schriftlich zu begründen. Im Anschluss daran werde die Staatsanwaltschaft binnen Monatsfrist ihre schriftliche Stellungnahme abgeben. „Danach werden die Akten dem Generalbundesanwalt (GBA) bei dem BGH übersandt und durch den GBA dem 5. Strafsenat in Leipzig vorgelegt“, so Schulz. In der Revision werde das Urteil nur auf Rechtsfehler und Verfahrensfehler überprüft. Eine erneute Beweisaufnahme finde vor dem BGH nicht statt.

Eine besonders pikante Nuance politischer Tragweite hat das Urteil des Landgerichts Leipzig inzwischen zusätzlich erhalten, als das zum Richtertrio der 8. Strafkammer eine Juristin gehört, die – ebenfalls in dieser Woche – in die neue Ratsversammlung als CDU-Stadträtin eingezogen ist. Sie ist also jetzt Teil des Stadtparlaments, das seinerseits an höchstmöglicher Transparenz und Aufklärung der ominösen Vorgänge interessiert sein müsste. Drei der Angeklagten waren im Tatzeitraum  Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das sich während der acht Verhandlungstage als ein Hort der juristischen Inkompetenz, des organisatorischen Chaos und unglaublicher Verantwortungslosigkeit erwiesen hat. Opfer waren Bürger, denen zum Teil mit heimtückischen und sittenwidrigen Methoden hundertfach Grundeigentum weggenommen wurde. Das Verfahren hat andeutungsweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle illegitimer Eigentumsverschiebungen  bei Häusern und Grundstücken in vermutlich erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern noch im Verborgenen schlummern.  Eine Zeugin hatte während ihrer Vernehmung bestätigt, dass die Praxis in weiteren zehn ostdeutschen Städten ähnlich gelagert war. Einfachste Methoden der Eigentümer- und Erbenermittlung wurden ignoriert. Manchmal korrespondierten die städtischen Angestellten mit den bekannten und tatsächlichen Hauseigentümern, während gleichzeitig hinter deren Rücken ihre Liegenschaften von sogenannten gesetzlichen Vertretern verkauft wurden. Es ist in den neuen Bundesländern mit einer enormen Dunkelziffer derartiger Enteignungen zu rechnen, die unter dem Vorwand des Investionsvorrangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten systematisch betrieben wurden. ++ (ju/mgn/20.12.14 – 353)

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Berlin, 5. Mai 2014 (ADN). Das Auftreten von Angela Merkel in den USA war schon sehr kläglich; sie traute sich nicht einmal anzusprechen, warum auf die vielen Schreiben von bundesdeutscher Seite zu der massenhaften Überwachung der Deutschen durch die National Security Agency (NSA) von der USA-Regierung noch nicht einmal geantwortet wurde. Das erklärte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele am Montag im Rundfunk bei einer Diskussion über die Total-Spionage der Amerikaner in der Bundesrepublik Deutschland.  Das gesamte Parlament in Berlin habe darüber Aufklärung verlangt. Zudem erwarte das die deutsche Bevölkerung  vom Deutschen Bundestag. Gemäß einem an die Bundesregierung gesandten Rechtsgutachten aus einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei mache sich sogar jeder Bundestagsabgeordnete obendrein noch strafbar, der auf einer direkten Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden auf dem bundesdeutschen Territorium besteht. Inzwischen bekomme er selbst bereits Anfragen von Bürger, die sich danach erkundigen, wann sein – Ströbeles – Auslieferungstermin an die USA stattfinde. Sie wollten in einem solchen Fall rechtzeitig protestieren. Weitere besorgte Hörer, die per Telefon der Diskussionsrunde zugeschaltet sind, machen keinen Hehl aus ihrer Überzeugung, dass Snowden unverzüglich bei Betreten deutschen Bodens an die USA ausgeliefert wird.  Ein Diskutant fühlt sich „nach Strich und Faden “ belogen und betrogen von der Bundesregierung.

Nach den Worten Ströbeles sagt Snowden selbst, dass Spionage zwar notwendig sei, jedoch nicht massenhaft und verdachtslos. „Aber es wird die gesamte Bevölkerung abgehört“, so Ströbele, der vor einiger Zeit persönlich mit Snowden in Moskau gesprochen hatte. Wenn es umgekehrt wäre und an die Öffentlichkeit käme, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) die Regierung und die Bürger der USA abhört, dann würde „der Kontinent wackeln“. Die Mitteilung der Bundesregierung, das Staatswohl nehme Schaden, wenn der ehemalige NSA-Mitarbeiter Snowden in der Bundesrepublik aussagt, müsse erst noch bewiesen werden. „Da gehen wir notfalls vor den Bundesgerichtshof (BGH) bzw. das Bundesverfassungsgericht (BVG)“, lässt der direkt in den Bundestag gewählte Grünen-Abgeordnete wissen. Im Übrigen habe das Bundesinnenministerium gemäß Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes durchaus die Möglichkeit an Snowden einen Aufenthaltstitel auszusprechen, wenn übergeordnetes Interesse besteht. Und das sei hier der Fall. ++ (gh/mgn/05.05.14 – 124)

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Berlin/Frankfurt am Main 15. Januar 2014 (ADN). Das Vertrauen der Bürger in die bundesdeutsche Gesundheitspolitik und insbesondere in die Transplantationsmedizin hat einen Tiefstpunkt erreicht. Das beweisen die soeben veröffentlichten Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Danach hat es im vergangenen Jahr nur noch 876 Organspender gegeben. im Jahr 2012 waren es 1.046 und im Jahr 2006 noch 1.259. Das Eingeständnis der Bundesärztekammer ist am ehrlichsten und überzeugendsten. Ihr Präsident Frank Ulrich Montgomery erklärte am Mittwoch in einem Statement seiner Vereinigung in Berlin: „Der Transplantationsskandal hat das Vertrauen in die Transplantationsmedizin erschüttert und ist der Hauptgrund für die weiter rückgehende Zahl der Organspende in Deutschland.“ Dennoch dürfe nicht nachgelassen werden, dieses lebenswichtige Thema noch stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken. Es sei richtig und wichtig gewesen, dass in den Medien ausführlich über die Verfehlungen in der Transplantationsmedizin berichtet wurde. Es gehe jetzt darum, in der Öffentlichkeit das Schicksal der auf den Wartelisten stehenden Patienten in der Vordergrund zu rücken. Von den Krankenkassen erwarte er, ihren Informationsverpflichtungen besser nachzukommen. Dass dennoch auch Montgomery nicht ganz den Nagel für die eigentlichen Ursachen des Dilemmas getroffen hat, belegt der Tatbestand, dass ausgerechnet in den reichsten Bundesländern – Bayern und Baden-Württemberg – die Bereitschaft zur Organspende am geringsten ist.

Der Vertrauensschwund wird vor allem den von Medien aufgedeckten Manipulationen und Skandalen im Umgang mit Organspenden an Kliniken in Göttingen, Münster, München und Leipzig angelastet. Danach hatte eine Prüfungskommission unter Leitung der pensionierten Richterin des Berliner Kammergerichts, Anne-Gret Richter, umfangreiche Untersuchungen in den 46 deutschen Transplantationszentren und deren rund 140 organspezifischer Transplantationsprogramme vorgenommen. So wurden beispielsweise in den 24 Lebertransplantationszentren die Krankenakten von insgesamt 1.180 Empfängern postmortal gespendeter Lebern geprüft. Im November 2012 wurde zudem eine unanhängige Vertrauensstellte für Transplantationsmedizin eingerichtet, an die Auffälligkeiten und Verstöße -ö auch anonym – gemeldet werden können. Deren Leiterin, die ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), Prof. Ruth Rissing-van Saan hatte im September 2013 über den Eingang von 101 Eingaben und Anfragen berichtet. Darunter hätten sich zehn anonyme Anzeigen mit konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Zentren und namentlich benannte Ärzte befunden.

Eine eklatante Fehldiagnose leistete sich demgegenüber der Nationale Ethikrat. In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2007 betrachtet er als die eigentlichen Gründe für die Misere in der Transplantationsmedizin organisatorische Defizite einerseits und Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem andererseits. „Die Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Transplantationsmedizin und der Organspende ist daher nicht der entscheidende Grund dafür, dass es in Deutschland weniger postmortale Organspenden gibt als in europäischen Nachbarländern“, teilte das Gremium mit. ++ (ge/mgn/15.01.14 – 015)

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Frankfurt am Main, 14.Dezember 2013 (ADN). Unter der Überschrift „Richterstaat statt Rechtsstaat“ übt der Leser der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Horst Trieflinger aus Frankfurt am Main in der Sonnabend-Ausgabe heftige Kritik an den Zuständen in der bundesdeutschen Justiz. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Handlungsweise eines Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Leipzig. Er ist gegen die negative Einschätzung seiner Arbeitsleistung durch den zuständigen Gerichtspräsidenten selbst juristisch vorgegangen und hat dabei sämtliche Rechtswege bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz durchlaufen. Dieses Gremium ließ den klagenden Richter unter dem Motto „Kein Anspruch auf Faulheit“ ebenfalls abblitzen. Parallel hatte der Arbeitsrichter in derselben Sache auch beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen eingereicht. Der FAZ-Leser weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Überlastung der Justiz hausgemacht ist.

Er nennt weitere Beispiele, Gründe und Auswüchse der Selbstbeschäftigung in den inneren Zirkeln bundesdeutscher Juristen. So setze sich die Juristenschaft sogar in ihrer Rechtssprechung über den Willen des Gesetzgebers hinweg und erhebe sich zum Ersatzgesetzgeber. Insofern habe man es nicht mit einem Rechtsstaat zu tun, sondern sei mit einem Richterstaat konfrontiert. Er zitiert den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Köln, Egon Schneider, der den Zustand der Dienstaufsicht gegenüber Richtern aufs Korn nimmt und sie ein Experiment nennt. „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Rechtsaufsicht gegenüber Richtern … Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel“. Daraus darf geschlossen werden, dass die Robenträger in diesem kruden System letztlich machen können, was sie wollen. ++ (ju/mgn/14.12.13 – 342)

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München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

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Erfurt, 13. Oktober 2012 (ADN). Die Bürger des Staates Freies Deutschland (FD) sprachen am Wochenende in Erfurt ihrer Regierung mit großer Mehrheit das Vertrauen aus. Die aus fast allen Teilen des Landes angereisten Teilnehmer der Bürgerversammlung debattierten diverse Tagesordnungspunkte und trafen wichtige Entscheidungen. Beispielsweise wurde beschlossen, die diplomatischen Kontakte auf bilateraler Ebene zu verstärken. Desweiteren sei der Aufbau der inneren Struktur mit Bürgerämtern weiter voranzutreiben und deren Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Das gilt unter anderem für die juristische Bildungsarbeit zum Internationalen Recht, zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten. Das Wissen über diese bedeutsamen Ressorts ist in den Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) auf den diversen Ebenen höchst mangelhaft oder gar nicht vorhanden, so dass es regelmäßig zu zahlreichen schweren Verstößen kommt.  Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), UN-Resolutionen und andere allgemeingültige internationale Abkommen sind – bis auf wenige Ausnahmen – in den Dienststuben bundesdeutscher Behörden „Böhmische Dörfer“. Das Kenntnis-Defizit in Ordnungs-Administrationen, in der Polizei und in der Justiz führt  beispielsweise massenweise zu illegalen Konten-Pfändungen, gesetzeswidrigen Zwangsenteignungen von Grundstücken und sogar zu willkürlichen Verhaftungen. So wurde kürzlich in Leipzig ein Bürger für fünf Tage inhaftiert, ohne dass das damit im Zusammenhang stehende juristische Verfahren bislang beendet wurde. Während der Bundesgerichtshof (BGH) noch mit der Angelegenheit befasst ist, kam der Betroffene ohne gültigen Haftbefehl hinter Gitter.  Zudem ist in Leipzig vor rund einem Jahr bekannt geworden, dass die Stadtverwaltung in den vergangen beiden Jahrzehnten hunderte Grundstücke ohne das Wissen der wirklichen Eigentümer verkauft hat. Die Zahl dieser Willkürfälle wird bisher auf 750 beziffert. Die Aufklärung des unglaublichen unter dem Slogan „Herrenlose Häuser“ zusammengefassten Dauer-Skandals wird verschleppt. Der mitverantwortliche Oberbürgermeister behauptet, nichts davon gewusst zu haben.

FD-Präsident Peter Frühwald schlug auf der Erfurter Veranstaltung während der Diskussion über seinen Rechenschaftsbericht vor,  die finanziellen Rahmenrichtlinien  auch deshalb stärker auf die Bürgerämter und Basisorganisationen auszurichten, um die direkte Demokratie vor Ort weiter zu stärken und regionalen Initiativen Vorschub zu leisten. Die Neuordnung des Status der Bürgerämter sowie der Finanzstruktur fand die Zustimmung der Mehrheit auf der Bürgerversammlung. Bestätigt wurden auch personelle Veränderungen und damit die Beseitigung kürzlich aufgetretener Leitungschwächen in der Staatsorganisation, die auf der demokratischen Weimarer Verfassung von 1919 fußt. ++ (vk/mgn/13.10.12 – 292)

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Leipzig/Mexiko-Stadt/Peking, 30. August 2012 (ADN). Die trüben politischen und juristischen Verhältnisse in Lateinamerika ließen vor einigen Jahrzehnten den Begriff Bananenrepublik entstehen. In einem solchem Gebiet gehört die Verletzung von Menschenrechten zum Alltag. Einer der schwersten Menschenrechtsverstöße ist das Verschwindenlassen von Personen. Auf einem Kongress im Jahr 1981 in Costa Rica wurde der heutige 30. August zum Internationalen Tag der Verschwundenen erklärt. Das Verschwindenlassen ist im Rahmen des 2002 in Kraft getretenen Rom-Statuts als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert worden. Neben lateinamerikanischen Staaten wie Kolumbien, Honduras und Mexiko, wo beispielsweise die meisten Journalisten vermisst sind, werden häufig weitere sogenannte Entwicklungsländer genannt, in denen es nicht gut bestellt ist um das Einhalten von Menschenrechten. Auch Russland und China, wo im vergangenen Jahr der regimekritische Künstler Ai Weiwei längere Zeit verschwunden war, stehen häufig am Pranger von Menschenrechtsorganisationen.

Ausgespart oder gar nicht erst analysiert werden die sogenannten westlichen Industriestaaten, obwohl sich dort immer häufiger Phänomene einer Bananenrepublik registrieren lassen. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland (BRD).  Ein beweiskräftiges Beispiel dafür liefert ein genauer Blick auf die Informationsvitrine des Amtsgerichts Leipzig. Am „Schwarzen Brett“ wird bekanntgegeben, wieviele Leute gegenwärtig nicht mehr auffindbar sind. Gegenwärtig sind es rund 40 Bürger aus Leipzig oder der Umgebung der Stadt. Unter den verwaltungstechnischen Fachtermini „Letzte bekannte Anschrift“ oder „Benachrichtigung über öffentliche Zustellung“ gibt die Justiz zu, dass die ortsansässsigen Bürokratien und Behörden die Verbindung zu diesen Menschen verloren, sie sogar zielgerichtet abgebrochen oder die Betroffenen gezwungen haben, ihren angestammten Wohnort zu verlassen. Dabei wird das Verb Vertreiben tunlichst vermieden. In vielen Fällen werden die Bewohner „von Amts wegen“ ohne eigenes Zutun abgemeldet.

Wie Menschen auf deutschem Territoriorium ohne Aufsehen und ohne Öffentlichkeit schnell und geräuschlos verschwinden, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Stadt der friedlichen Revolution Leipzig. Von der örtlichen Staatsanwaltschaft wurde kurzerhand – unter Umgehung sämtlicher Rechtsvorschriften – ein Haftbefehl ausgestellt, von einem gar nicht unterschriftsberechtigten Justizangestellten per Häkchen versehen und der Polizei zur Vollstreckung übergeben. Dabei machte die Anklagebehörde mehr als kurzen Prozess – nämlich gar keinen – und ignorierte das Amtsgericht einfach. Der betroffene Bürger und Journalist verschwand hinter Gittern. Seinen Rechtsbeistand, Familienangehörige und enge Freunde zu informieren, wurde ihm verwehrt.  Für den eigentlichen Anlass, ein noch nicht abgeschlossenes Ordungswidrigkeitsverfahren, das sich auf dem Weg der Rechtsinstanzen gerade beim Bundesgerichtshof (BGH) befindet – interessierte sich kein einziger der Polizei- und Justizmitarbeiter. Genauso wenig dafür, dass es sich bei dem Prozedere um eine schwere Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) handelt.

Hochgerechnet auf die 656 bundesdeutschen Amtsgerichte dürften die rund drei Dutzend Betroffenen von der Leipziger Gerichtstafel eine Zahl zwischen 20.000 und 30.000 inzwischen spurlos von der Bildfläche Verschwundener erreichen. Das verdeutlicht die Misere in Sachen Menschenrechte in der Bundesrepublik nur in schwachen Konturen, denn die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen. Genaueres ist aber nicht festzustellen, weil die ansonsten akribisch tätigen bundesdeutschen Statistik-Ämter sich mit humanitär-ethischen Kennzahlen sehr schwer tun. 

Wesentlich gründlicher dagegen werden Menschenrechts-Statistiken , die sich auf das Ausland beziehen, vom bundesdeutschen Politik-Personal mit Argus-Augen gesucht, erfasst und interpretiert. Das tut gerade auch Angela Merkel und die Mitglieder ihrer Regierungsdelegation in China, wo das Thema Menschenrechte obligatorisch auf der Tagesordnung steht. Ob es tatsächlich dann ernsthaft debattiert wird, steht jedoch in den Sternen, denn allein zum Auftakt wurden 18 Akommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und sonstige Kooperation geschlossen. Allein das der Luftfahrtindustrie wiegt 3,5 Milliarden Dollar. Sanktionen wegen verletzter Menschenrechte sind dem kaum entgegenzusetzen. Deshalb werden sie zwar formell auf das Gesprächsprogramm gesetzt, bleiben jedoch lediglich  Beruhigungspillen mit Placebo-Effekt.

Viel wichtiger als Menschenrechtsfragen und Pressefreiheit sind die Wirtschaftsbeziehungen, brachte heute der Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe, Johannes Pflug, im Rundfunk zum Ausdruck. Es gehe vor allem darum, dass Investitions- und Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft in China erreicht wird. Zudem sollen die Chinesen in Deutschland investieren. ++ (mr/mgn/30.08.12 – 247) 

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Leipzig, 26. Juli 2012 (ADN). Behörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie Angestellte des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig haben unter Missachtung der Grund-, Bürger- und Menschenrechte die journalistische Arbeit der Nachrichtenagentur ADN abrupt abgebrochen und über mehrere Tage hinweg unterbunden. Die Redaktion wurde von der Polizei zu Unrecht verhaftet, in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig gebracht und dort mehrere Tage festgehalten.  Stichhaltige Gründe für die Festnahme, die bei Weigerung mit Gewalt – unter Anlegen von „Handfesseln“ – sprich Handschellen – vorgenommen worden wäre,  konnten die involvierten Polizeikommissare Bernd Herrmann und Michael Müller nicht nennen.  Es fehlte sogar an einem schriftlichen und rechtswirksamen richterlichen Haftbefehl.

Opfer der ungwöhnlichen Repressalien war nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit. Damit wurden sogar die Gesetze der BRD,  die diese sich selbst verordnet hat, gebrochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig griff damit willkürlich und  brutal in ein laufendes bislang nicht abgeschlossenes juristisches Bußgeldverfahren um die Zahlung von 100 Euro ein, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist und in dem die Rückäußerung einer beteiligten Partei bis in die erste August-Dekade dieses Jahres im 2. BGH-Strafsenat erwartet wird.

Damit diese skandalösen Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen, haben die sächsischen Sicherheitsorgane de facto eine Informationssperre verhängt. Sogar enge Angehörige eines betroffenen Journalisten wussten tagelang nichts über dessen Schicksal. Er konnte bei der Verhaftung und während des Gefängnisaufenthalts weder mit seinen Verwandten telefonieren noch einen Rechtsanwalt informieren, damit dieser dem Willkürakt entgegentreten konnte. Selbst die sofortige Konfrontation mit Dokumenten, mit der die Unrechtmäßigkeit der Aktion zu belegen war,  ließ bei den Polizisten, Justizangestellten und anderen beteiligten Personen, keinen Sinneswandel eintreten.  Sie argumentierten, lediglich die ihnen obliegenden, eng begrenzten Aufgaben zu erfüllen und verweigerten jeden Blick in die Unterlagen. Dazu gehörten neben den Papieren, die den konkreten Fall betrafen, auch der Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen direkt vor Ort die Illegalität des Geschehens nachweisbar war.  Der menschenverachtende und pressefeindliche Spuk endete vor zwei Tagen mit Ablauf der in einem Schreiben der Leipziger Staatsanwaltschaft genannten Frist.  Eine unvollständige Kopie des Schriftstücks wurde dem Gefangenen erst rund zwei Tage nach der Inhaftierung ausgehändigt. Mit dem Willkürakt wurde bei der Agentur eine Nachrichtenblockade von fast zwei Wochen verursacht. ++ (pf/mgn/26.07.12 – 214)

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Berlin/Leipzig, 13. Dezember 2011 (ADN). Eine politische Pest-Beule platzte in Rekordzeit – nicht nur in Berlin. Nach elf Tagen gab der gerade zum Justiz- und Verbraucherschutzsenator gekrönte Notar Michael Braun den Posten schon wieder auf. Er war und ist nur ein winziger Mosaikstein, ein kleines Rädchen einer gigantischen Immobilien-Enteignungsmaschinerie, die seit dem Jahr 1990 Deutschland flächendeckend überzogen hat. Sie wurde in der ehemaligen DDR und in Berlin von Spekulanten, Betrügern und Banken auf Hochtouren gebracht. Nach Angaben der Bundesverbraucherzentrale sind in den 90er Jahren rund 300.000 Fälle bekannt geworden, in deren Zentrum Schrottimmobilien stehen. Das dürfte lediglich die Spitze des Eisberges sein. Die Dunkelziffer liegt viel höher. Dazu gesellten sich später rund 700.000 Wohnungen, die von angelsächsischen Finanzinvestoren aufgekauft und mit ähnlich fragwürdigen Methoden veräußert wurden.  Deutschland ist übersät mit derartigen juristischen Zeitbomben.

Unter maßgeblicher Beteiligung der Justiz aller Ebenen – Rechtsanwälte, Notare und Richter – wurde die massenhafte Verschiebung von Grundstücken vorangetrieben. Nachdem sich die schlüpfrigen Finanzierungs- und Raubmodelle für die Kreditinstitute als außerordentlich profitabel bewährten, dehnten sie sich vom Experimentierfeld „Ostdeutschland“ auf das gesamte „wiedervereinigte “ Territorium aus. Es wurden sogar unter aktiver Teilnahme von Richtern des Bundesgerichtshofes (BGH) Weiterbildungsseminare für Rechtsanwälte, Notare und andere Juristen organisiert, um beispielsweise das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Schuldrechtsanpassungsgesetz für diese kriminellen Zwecke zu instrumentalisieren und mit dem Schein der Legalität zu übertünchen. Solche Veranstaltungen gab es unter anderem regelmäßig in einem Luxushotel nahe dem Berliner Kurfürstendamm.

Die Hybris des sogenannten Rechtsstaates erreichte weitere Höhepunkte, indem diese und andere Grundstücksrechts-Verfahren als die einzig wahren Investitionsgaranten für das Ausland angepriesen wurden. Russland und andere osteuropäische Staaten sollten auf diese Weise am bundesdeutschen Rechtswesen genesen und so ihren Anreiz für potentielle Investoren steigern.

Dass sich die praktizierten Methoden bundesweit lediglich in Nuancen unterscheiden und modifiziert zum Einsatz kommen, zeigt ein jüngst in der Großstadt Leipzig bekannt gewordenes Phänomen. Dort wurden Anfang der 90er Jahre von der Stadtverwaltung Rechtsanwälte als „gesetzliche Vertreter“ ernannt und bevollmächtigt., die in Windeseile mehr als 750 im Privateigentum stehende Grundstücke kaperten, als herrenlos abstempelten und unter hoher Profitabilität für alle Beteiligten unter Ausschluss der wirklichen Eigentümer verkauften. Über diese Willkür-Akte seiner Verwaltung zeigt sich nun Oberbürgermeister Burkhard Jung außerordentlich überrascht und bestürzt, obwohl er selbst federführend seit 1999 in dieser Administration tätig ist. Das Nicht-Gewusst-Haben und Nicht-Wissen-Wollen beweist eine weitere verlogene und arglistige Facette über die Fäulnis dieses Systems, dem die Bürger ohnehin längst die innere Kündigung ausgesprochen haben.

Aufgrund des offensichtlich wachsenden Aufklärungsbedarfs im Raum Leipzig hat kürzlich der in Sachen Kapitalanlagebetrug tätige Jurist Jürgen Resch aus Berlin in der Sachsen-Metropole eine Filiale eröffnet. Mit ersten Erfolgen wartet er auf: Anfang dieses Monats wurde die JUS AG, die sich jetzt TAG nennt, vom Landgericht Hamburg zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages und zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Die JUS AG bzw. TAG ist auf den Verkauf und die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien in Leipzig spezialisiert, die in den 1920er und 1930er Jahren errichtet worden sind.

Angesichts all dessen ist es nicht allzu verwunderlich, wenn Rechtsradikalismus ungestört aufblüht. Nach einem Bericht vom heutigen Dienstag im Deutschlandfunk von Alexandra Gerlach aus Sachsen gibt es keine Autoritäten mehr, um gegen undemokratisches, braunes Gedankengut wirksam vorgehen zu können. Welche zerbröselnden „Autoritäten“ gemeint sind, lässt sich an dem Negativ-Beispiel Michael Braun mehr als ahnen.  ++ (kr/mgn/13.12.11 – 31)