Archive für Beiträge mit Schlagwort: BKA

Leipzig, 11. Mai 2015 (ADN). Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelte gegen einen Studenten der Leipziger Hochschule für Grafik und Buchdruck (HGB). Wie die jüngste Ausgabe der unabhängigen Leipziger Hochschulzeitung „student !“ weiter berichtet, sah sich diese mit der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität befasste Abteilung des Bundeskriminalamtes veranlasst, eine Aktion des Künstlers Martin Schwarze während einer Ausstellung in der betreffenden Hochschule zu untersuchen. Gegenstand war ein unangekündigt auf ein Bild gesprayter Schriftzug. Eine Besucherin fühlte sich davon so schockiert, dass sie das Ereignis dem CDU-Europa-Abgeordneten Hermann Winkler meldete. Dieser reagierte, indem er der HGB einen Fragebogen zusandte, um das Ausmaß der Kunstfreiheit zu rechtfertigen zu lassen. Der Politiker wollte weiterhin wissen, ob eine staatliche Hochschule regierungskritische Kunst unterstützen darf. Er leitete den Vorgang an die Polizei weiter, die offiziell wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt ermittelt.

Inzwischen ist die Akte geschlossen. Es war der Vorwurf der Gewaltverherrlichung erhoben worden. „Die Zeitung schreibt: „Während der Kunststudent in dem Glauben gelassen wurde, als Zeuge einer Sachbeschädigung in das Verfahren eingebunden zu sein, richtete sich dieses tatsächlich auch gegen ihn  selbst.“ ++ (hg/mgn/11.05.15 – 106)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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München, 26. September 2014 (ADN). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten registriert. Sie lauten beispielsweise „Fixer“, „Sexualtäter“ oder „geisteskrank“. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Um einen solchen Eintrag ohne eigenes Wissen zu erhalten, genüge eine harmlose Begegnung mit der Polizei. „Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil“, teilt die Zeitung mit. Die Etikettenliste, auf der auch die Einstufungen „Freitodgefahr“, „Rocker“ und „Land/Stadtstreicher“ stehen, umfasse 18 Schubladen in einem großen virtuellen Schrank. Das alles sei erlaubt, um einerseits Beamte zu schützen und andererseits Menschen, mit denen die Polizisten Umgang haben.

Die durch eine Anfrage eines Abgeordneten der Partei „Die Linke“ bekannt gewordene Enthüllung wäre vor wenigen Jahren wohl unter den Tisch gefallen, vermutet das Blatt. Doch die Ereignisse um den US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden haben offenbart, dass staatliche Datensammlungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. In der Behörden-Fachsprache tragen diese Beurteilungen den Namen „personenbezogene Hinweise“. Das BKA habe darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe eines Etiketts stets der Einzelfall geprüft werden muss. In die Kategorie „Betäubungsmittelkonsument“ werde nur der eingeordnet, dem das Risiko einer „erheblichen Gesundheitsgefahr für sich selbst oder etwa Polizeibedienste“ innewohnt.

Über weitere Details will das BKA dem Bericht zufolge keine Angaben machen. Unklar bleibe demnach, nach welchen Kriterien, die Stichworte vergeben werden, ob weitere Datenbanken mit ähnlichen Methoden arbeiten, und zu welchem Anlass die Beamten die Etiketten verwenden. Daraus ergeben sich aus Sicht des Autors Johannes Boie wesentliche Problemkomplexe: „Die Debatten um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in den vergangenen Jahren zeigen, wie schnell die Grenze zwischen dem ursprünglichen Zweck einer Datenspeicherung und neuen Ideen verschwimmt. Was bedeutet es für einen Menschen, wenn der Staat ihn in internen Datenbanken für ‚geisteskrank‘ erklärt hat ?“++ (in/mgn/26.09.14 – 269)

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Köln/Hamburg, 23. Februar 2014 (ADN). Das Handeln der Staatsanwaltschaft Hannover im Verdachtsfall Sebastian Edathy ist nicht nur nicht rechtens, sondern skandalös. Das erklärte der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel von der Universität Hamburg am Sonntag im Rundfunk. Angesichts der Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigten im Beisein der Presse wurde das Prinzp der Unschuldsvermutung missachtet. Edathy in dieser Situation derart an den Pranger zu stellen, sei lebensvernichtend. Um versuchte Anstiftung zum Geheimnisverrat handele es sich bei dem derzeit vieldiskutierten Telefonat zwischen dem Chef des Bundeskriminnalamtes (BKA), Jörg Ziercke, und dem Fraktionsgeschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann. Letzterem, der sich Volljurist nennt und bereits als Richter tätig war, nehme er dessen zur parteipolitischen Kumpanei tendierende Haltung nicht ab. „Das Vorbeigehen an juristschen Verbotsschildern ist befremdlich“, sagte der Hamburger Rechtsphilosoph, der auch an der Universität Greifswald tätig ist. Er stufte den Verrat von Dienstgeheimnissen als Amtsträger durch den seinerzeitigen Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich als Notstand ein und bewertet ihn als Kollision geschützter kollektiver Interessen mit dem Interesse des Schutzes des Dienstgeheimnisses.

Solche Phänomene sind nach Auffassung von Merkel weit verbreitet. Sie seien eher auf Fahrlässigkeit als auf Vorsatz zurückzuführen. Politiker nähmen sich mehr heraus als für die normale Bevölkerung gilt. Dazu komme die Unkenntnis der labyrinthischen Verworrenheit rechtlicher Regelungen, die zudem von den Politikern nicht beherrscht wird.

Weniger wissenschaftlich, aber wesentlich verständlicher und derber über die bundesrepublikanischen Zustände äußern sich „Alte Herren“ und Prominente des politischen Lebens. So kommentiert der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Stefan Aust, in der aktuellen Ausgabe der „Welt am Sonntag“: “ Im Falle Edathys kommt einiges zusammen, was man früher eher Bananenrepubliken zugetraut hätte: serielle Inkompetenz von Behörden, Staatsanwaltschaften und Politikern in Bund und Ländern. Hallo – regiert hier eigentlich noch jemand ?“ Bereits vor wenigen Tagen hatte auch der als klassischer Sozialdemokrat geltende Rudof Dreßler das bundesdeutsche Verwaltungsgebilde in die unmittelbare Nähe einer „Bananenrepublik“ gerückt. Primär werden Staaten als Bananenrepubliken definiert, in denen Korruption bzw. staatliche Willkür vorherrschen oder denen diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Solche Zustände sind nicht zufällig und erst kürzlich eingetreten. Das belegt die Wahl des Begriffs „Bananenrepublik in Deutschland“ zum Wort des Jahres 1984 – also schon vor drei Jahrzehnten. ++ (kr/mgn/23.02.14 -054)

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Köln, 16. Mai 2013 (ADN). Es hat bereits früh eine „verdeckte Integration“ stattgefunden. Das erklärte Constantin Goschler von der Ruhr-Universität Bochum im Deutschlandfunk auf die Frage nach der Nazi-Belastung bundesdeutscher Sicherheitsbehörden nach dem Zweiten Weltkrieg. Er und andere Bochumer Wissenschaftler stellten fest, dass eine Vielzahl von NS-Belasteten an der alliierten Kontrolle und der Amtsspitze vorbeigeschleust und als freie Mitarbeiter engagiert wurden. Als Beispiel wird der ehemalige Kriminalkommissar Josef Baumer angeführt. Er war an Misshandlungen eines am Hitler-Attentat im Juli 1944 Beteiligten verwickelt. Nach dem Krieg arbeitete er für die Nachrichtenstelle des Hamburger Verfassungsschutzamtes.
Constantin Goschler bezeichnete die Spionageabwehr als ein Nest von Alt-Nazis, in dem „eine relativ hohe Konzentration phasenweise existierte. Und durch diese Verdichtung gab es dann eben auch atmosphärische Auswirkungen, also etwa einen extrem autoritären Führungsstil.“
Anders als beim Bundesnachrichtendienst (BND) und beim Bundeskriminalamt (BKA) unterlag der Verfassungsschutz einer starken Kontrolle der Westalliierten , heißt es in dem Rundfunkbeitrag.

Nach den Worten von Geschichtsprofessor Klaus Dietmar Henke von der Technischen Universität (TU) Dresden finden sich bei dem Vorläufer des BND – der Organisation Gehlen – nach Kriegsende zahlreiche personelle Kontinuitäten, weil die USA das im nationalsozialistischen Militär- und Spionageapparat vorhandene Wissen im Kalten Krieg gegen die Sowjetunion nutzen wollten. Er verweist darauf, das es dort noch zu Zehntausenden ehemalige Wehrmachts-Offiziere und Angehörige der Waffen-SS gegeben hat. Der Dienst sei damals nicht nur in völliger Abschirmung von der Öffentlichkeit entstanden, sondern auch in einer Art unkontrolliertem Wildwuchs – anders als beispielsweise in der Bundeswehr und im Auswärtigen Amt.
Ähnliche Zustände schildert der Wissenschaftler Imanuael Baumann über die Verstrickung der Führungskräfte im BKA. Der Historiker wirkte an solchen Forschungen mit und ist Mitautor des Buches „Schatten der Vergangenenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik“. Die NS-Belastung in der Krimininalbehörde sei bis 1969 nur allmählich gesunken. erst in den 70er Jahren verringerte sie sich durch den Eintritt eines großen Teils dieses Personals in den Ruhestand. ++ (vf/mgn/16.05.13 – 103)

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Bonn/Linz, 4. April 2012 (ADN).  Der in Deutschland durch Korruption verursachte Schaden ist kaum realistisch zu bestimmen. Der Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Schneider von der Johannes-Kepler-Universität im österreichischen Linz nennt eine Höchstsumme: 250 Milliarden Euro. Sie werde in diesem Jahr erreicht. Die niedrigste jährliche Schadensumme wird vom Bundeskriminalamt (BKA) mit 176 Millionen Euro veröffentlicht. Dazwischen liegt die Summe von fünf Milliarden Euro, die in dem Buch „Abgeschmiert – Wie Deutschland durch Korruption heruntergewirtschaftet wird“ enthalten ist.  Verfasser ist Frank Überall. In einem Interview mit der kritischen Internet-Seite „Nachdenkseiten“ erklärt er, dass höchsten jeder zehnte Korruptionsfall  überhaupt entdeckt wird. Mancher Experte meine sogar, nur jeder 20.  Offizielle Zahlen wie die vom BKA seien ohnehin sehr problematisch.

Nach den Worten von Überall hat sich Korruptionsethik allgemein etabliert. Käuflichkeit habe sich in nahezu allen Lebensbereichen eingenistet. Die Phänomene seien vielfälig. Die morgendliche Tasse Kaffee, deren Preis durch Kartellabsprachen künstlich überteuert sein könnte, gehört dazu. Ähnliches gilt für den Arzt-Besuch, beim Kauf von Lebensmitteln oder beim Telefonieren.  Ohne selbst zu bestechen, ist der Steuerzahler meist der Geschädigte. Zu solchen Beispielen zählen Schmiergeldern bei Bauprojekten, ergebene Lobby-Hörigkeit der Gesetzesmacher und Spenden-Tricksereien der Parteien, erläuterte Überall. ++ kr/mgn/04.04.12 – 97)