Leipzig, 21. März 2015 (ADN). Die „unbeabsichtigte Schussabgabe“ beispielweise in eine Munitionskiste ist spätestens 30 Minuten später im parlamentarischen Raum bekannt und damit sofort öffentlich. Mit diesem Satz skizzierte der für die Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständige Pressesprecher, Oberstleutnant Boris Schneller, bei einer Konferenz der Organisation investigativer Journalisten „Netzwerk Recherche“ in Leipzig seine Tätigkeit. Als Informationsarbeiter wisse er, was Krisen-Berichterstattung ist und spreche deshalb Probleme lieber eher an, bevor es andere tun. Schwierigkeiten in der Berichterstattung aus den 15 Einsatzgebieten der Bundeswehr und über andere Auslandsaktivitäten sehe er insofern nicht, als dass die Zuständigkeiten zwischen Bundesverteidigungsministerium und Auswärtigem Amt (AA) klar geregelt sind. Beispielsweise seien die Militärattaches an den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dem Außenministerium zugeordnet, nicht dem Verteidigungsressort. „Den deutschen Soldaten ist es letztlich egal, ob es eine Antonow oder ein Airbus ist, Hauptsache die Maschine steht flugbereit da“, so Schneller.
Der Offizier, der seine Position als Staatsbürger in Uniform und im parlamentarischen Auftrag mehrfach unterstrich, reagierte damit auf Vorwürfe von Markus Frenzel vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), dass der Bundeswehr Stellungnahmen zu bestimmten Fragen sehr schwer fallen und diese häufig dem Außenministerium zugeschoben werden. So hatte der Fernsehreporter scharfe Kritik an Praktiken in der Führungsakademie der Bundeswehr geübt. Es sei niemandem zu vermitteln, wenn diese Ausbildungsstätte von einem Diktator aus Guinea oder einem Veranwortlichen für den Völkermord in Ruanda frequentiert wird. Ähnliches gelte für die umfassende militärische Nutzung des Flughafens Halle-Leipzig zur Passage von 400.000 US-Soldaten nach Nahost, Afghanistan und in andere Krisenherde der Welt. Diese Information sei erst durch bürgerbewegte Menschen bekannt geworden, die sich vor Ort hinsetzten und diese Vorgänge registrierten. Dass solche enormen Truppenbewegungen von zuständiger Stelle nicht öffentlich gemacht werden und zudem für Bundeswehrsoldaten bestimmte Flugblätter über Flora und Fauna in Afghanistan zur Verschluss-Sache erklärt werden, zeuge von einem völlig überzogenen Sicherheitsbedürfnis. Zu derartigen Auswüchsen an Geheimniskrämerei stellte Rechtsanwalt Christoph Partsch klar, dass die pauschale Begründung „Gefährdung sicherheitspolitischer Belange“ für eine Auskunftsverweigerung nicht ausreicht. Immerhin habe eine hartnäckige Gruppe von Journalisten es erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Streitfall den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Herausgabe von rund 7.000 Dokumenten verpflichtet hat. ++ (mi/mgn/21.03.15 – 71)
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