Karlsruhe/Garzweiler, 17. Dezember 2013 (ADN). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es in einem wegweisenden Urteil abgelehnt, einem von Haus und Grund Enteigneteten und Vertriebenen ein Recht auf Heimat zuzubilligen. Das Allgemeinwohl, dem der Abbau und die Gewinnung von Braunkohle in Nordrhein-Westfalen diene, stehe höher und rechtfertige den Eigentumsentzug und die Umsiedlung des Beschwerdeführers. Nach dem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil darf der Energiekonzern RWE weiterhin Dörfer planieren, um die rund 200 tief in der Erde liegende Kohle zu fördern. Der freie Ortswechsel eines Bürgers finde seine Grenzen an den Regelungen der Bodenutzung, die dem Gemeinwohl diene. Diese Eigenschaft wohne der Energierzeugung mit Kohle inne. Der Rahmenbetriebsplan für den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II sei deshalb rechtens.
Der im Jahr 2006 in Betrieb genommene Tagebau hat eine Flächenausdehnung von 48 Quadratkilometern. Bis ins Jahr 2045 sollen dort rund 12 Milliarden Tonnen Braunkohle gewonnen werden. Dafür müssen zwölf Dörfer weichen und verschwinden. Insgesamt haben 7.600 Bürger ihre Häuser für immer zu verlassen und werden umgesiedelt.
Der politisch und juristisch umkämpfte Braunkohletagebau in Garzweiler ist nicht nur fragwürdig wegen seines immensen „Landschaftsverbrauchs“, sondern auch wegen der besonders hohen klimaschädlichen Wirkungen der Elektrizitätsproduktion aus Kohle. ++ (uw/mgn/ – 345)
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