Leipzig/Köln, 1. Februar 2012 (ADN). Überwachen oder Beobachten, Verfassung oder Grundgesetz, Vögel oder Menschen. Diese Fragen wirbeln derzeit regellos durch die Tagesdisdussionen, bei der es sich um den Blick der „Ämter für Verfassungschutz“ auf die Linkspartei einerseits und die Sicht eben dieser Behörden auf rechtsradikale Aktivitäten geht. Weil sie sich der Linkspartei schon seit Jahren auf diese Weise widmen – und zwar auf Beschluss der Bundesregierung – , kann Heinz Fromm, der Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz die plötzlich heftige Kritik nicht verstehen. Damals habe sich keiner darüber aufgeregt, lässt der Geheimdienstchef in einer Diskussion am heutigen Mittwochabend im Kölner Funkhaus wissen. Er schlussfolgert, wenn es an einem bestimmten Maß an öffentlicher Erregung fehlt, dann ergebe sich die Legitimität unrechtmäßiger Aktionen automatisch. Dass solche infantilen Positionen von einem so mächtigen Organisationschef zu hören sind, ist mehr als besorgnisererregend.
Ähnlich demaskierend wirkt die Wortklaubererei dieser hohen Geheimdienstbeamten, wenn sie ihre zwielichtigen Tätigkeiten streng in Überwachen und Beobachten einteilen. Ersteres schließe nachrichtendienstliche Mittel ein, während das bei Letzterem nicht der Fall sei. Das praktiziere man im Umgang mit der Linkspartei, so Fromm. Dem haben inzwischen die Leiter einiger der 16 Landesverfassungsschutzämter widersprochen.
Ein lingustischer Unterschied zwischen Überwachen und Beobachten existiert indes kaum, bestenfalls auf dem Niveau des Synonyms. Das definiert sich dadurch, dass es sich um zwei Begriffe oder Wörter ein- und desselben Tatbestandes handelt.
Der besseren Illustration der illustren Vorgänge in der Geheimdienstwelt der Bundesrepublik Deutschland könnte ein Blick auf die britischen Inseln dienen. Dort ist es ein alter traditionsreicher Volkssport, im Haus- und Vorgarten wild lebendes Geflügel systematisch zu beobachten. Dabei wird nichts übersehen. Jede Bewegung der Vögel – ob von Kohlmeise, Grünling oder Rotkehlchen – wird registriert und protokolliert. Nicht einmal Spatzen oder Raben bleiben unberücksichtigt. Die gesammelten Informationen werden zwischen den Alltags-Spionen massenweise ausgetauscht und zwar über die gesamte Fläche des Vereinigten Königreiches hinweg. Nichts bleibt wie in Deutschland im regionalen Netz eines von 16 Landesämtern für Verfassungsschutz – beispielsweise innerhalb Thüringens, Sachsens oder Niedersachsens – stecken. Eventuell ist das ornithologische Nachrichtennetz der Briten sogar global organisiert und zwar innerhalb des royalen Commonwealth-Systems. Nur weiß das wohl keiner genau, außer dem britischen Geheimdienst, weil es eben geheim ist und bleiben soll. Immerhin gibt es diesen Secret Intelligence Service (SIS) oder MI6 und MI5 seit rund 500 Jahren. Er ist effizient, ausgeklügelt und erfolgreich – die Klandestität in Hochpotenz.
Weil das bei den Angelsachsen so beliebte Beobachten von Vögeln in Deutschland noch nie Breitensport war, sondern nur von Wissenschaftlern und anderen Experten betrieben wird, stehen hier die Menschen im Zenit der Beobachter und Überwacher. Sie führen stets und ständig das Wort „Verfassung“ auf den Lippen, so wie Bundesinnenminister Friedrich in einem seiner jüngsten Interviews. Darin verwendete er „Verfassung“ in 17 von 28 Sätzen regelrecht wie im Vollrausch. Dennoch bleibt genau dies das größte Geheimnis der Deutschen. Es gibt lediglich ein Grundgesetz, aber keine Verfassung. Keiner kennt sie, keiner weiß, wo sie zu bekommen und ihr Text nachzulesen ist. Wenn darüber überhaupt etwas bekannt ist, mutiert es zum Amtsgeheimnis. Das wiederum kennt nur ein kleiner Personenkreis, dessen Mitglieder der Schweigepflicht unterliegen.
Nötig ist also ein großer nationaler publikumswirksamer Wettbewerb unter dem Motto „Wo ist unsere Verfassung ?“. Solcherart Quiz verspricht echte Spannung. Wer das Rätsel löst, gewinnt – vielleicht die demnächst vakant werdende Präsidentschaft. ++ (dk/mgn/01.02.12 – 32)