Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bundesanwaltschaft

Wolfenbüttel, 6. Oktober 2014 (ADN). Das Phlegma der bundesdeutschen Justiz, ihre eigene Vergangenheit aus nationalsozialistischer Zeit zu bewältigen, ist unerschütterlich. Gegen die unverfrorene Konstanz dieses Trends geht ein Repräsentant der Juristen-Zunft beharrlich vor. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Dr. Helmut Kramer, macht die Notwendigkeit , den Augiasstall endlich auszumisten, an praktischen Beispielen seiner unmittelbaren Umgebung deutlich. Im niedersächsischen Wolfenbüttel befinde sich eine Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Justiz, deren Aufgabe einzigartig ist. Nach den Worten von Kramer könnte der Ort bundesweite Ausstrahlung  als zentrale Erinnerungsstätte zur NS-Justiz erlangen. Dort kann man mitten in der Innenstadt das ehemalige Hinrichtungsgebäude besichtigen, wo etwa 600 Menschen in der Nazi-Zeit durch den Scharfrichter umgebracht worden sind.

Obgleich die Ausstellungsräume genügend Platz bieten, fehlen viele grundlegende Informationen über die NS-Justiz und ihre Aufarbeitung nach 1945, so Kramer. Es sei der Gedenkstättenleitung in den vergangenen Jahrzehnten nicht gelungen, die ihr von ihm selbst überlassenen reichhaltigen Materialien auszuwerten. „Dabei gehört, neben der Beschäftigung mit der menschenverachtenden Ideologie der Faschisten, die Auseinandersetzung mit den NS-Juristen, jenen Schreibtischtätern par excellance, vielleicht zu dem Lehrreichsten, was die Geschichte des Dritten Reichs zu bieten hat“, erklärte der engagierte Kramer. Wie aktuell die Gefahr ist, dass angeblich allein dem Recht verpflichtete Juristen sich tatsächlich an politischen Vorgaben orientieren, zeige die Entscheidung der Bundesanwaltschaft zu dem Massaker im afghanischen Kundus. ++ (ju/mgn//06.10.14 – 278)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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München/Berlin, 18. Februar 2014 (ADN).  33 Nebenkläger-Anwälte im Münchner Prozess gegen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) üben in einem gemeinsamen Papier scharfe Kritik an der Bundesanwaltschaft. Einer der schwerwiegenden Vorwürfe in dieser wachsenden Konfrontation besteht darin, dass den die Tatopfer vertretenden Nebenkläger-Anwälten keine Einsicht in Akten weiterer Verfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex gewährt wird.

Darüber hinaus kritisieren die Rechtsvertreter der Nebenkläger die unzureichende juristische Aufklärung des NSU-Terrors insgesamt. Es gebe zu wenig politische Diskussionen über den „strukturellen und institutionellen Rassismus“. Er sei eine der Ursachen „für das Versagen der Ermittlungsbehörden, aber auch der Medien und der Gesellschaft“. Sie fordern eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nach dem Vorbild der Macpherson-Kommission in Großbritannien. Dieses Gremium wurde 1997 gebildet, um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners in London zu überprüfen. Es stellte beispielsweise fest, dass die britische Polizei von institutionellem Rassismus durchsetzt ist.

Ausführliches zu den substanziellen Lücken bundesdeutscher Kriminalitätsbekämpfung ist in dem neuen „Jahrbuch des Verbrechens 2014“ von Gerhard Wisneswski zu finden. Darin werden die spektakulärsten Kriminalfälle des Vorjahres analysiert. Dazu zählt ein Kapitel über den NSU-Prozess unter der fragenden Überschrift „Verboten gute Ermittlungen ?“. Darin wird geschlussfolgert: „Der Rechtsstaat,so kann man aus dem Fall NSU lernen, ist jedenfalls nur noch zu einem Teil funktionsfähig und tanzt in anderen Bereichen längst nach Pfeife seines dunklen Bruders, des ‚tiefen Staates'“. Dieser Begriff ist in der Türkei geläufig und beschreibt den gesamten Untergrund, in dem Kriminelle und Geheimdienste agieren. ++ (rs/mgn/18.02.14 – 049)

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München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

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Leipzig/Berlin, 15. September 2012 (ADN). Ein plötzlich gefundenes Geheimdokument zur rechtsextremen Szene im Raum Johanngeorgenstadt aus dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz lässt erneut Fragen und Rätsel aufkeimen, die erst gestern die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) in Dresden zu entschärfen versuchte. Wie die Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) dieses Wochenendes berichtet, liegt ihr das Papier vor. Darin ist der Klarname eines V-Mannes aus der Neo-Nazi-Szene nur unvollständig geschwärzt. Es spreche einiges dafür, dass es sich dabei um genau jenen Thomas S. aus Chemnitz handelt, der auch für das Berliner Landeskriminalamt unterwegs war. 

In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass die gegenwärtig bundesweit heiß diskutierte Akte des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) aus dem Jahr 1995 ursprünglich 28 Seiten umfasste. Davon sind nur noch 3 Seiten übrig. Nach Ansicht der sächsischen Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz fehle damit der „eigentliche Inhalt“. Die nicht mehr vorhandenen 25 Seiten haben nach Angaben der PKK in Sachsen zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Wer die amtliche Aktenfledderei zu verantworten hat, ist bisher unbekannt. Nun ist die vollständige Version in Magdeburg zufällig aufgetaucht und kostete prompt dem Verfassungsschutz-Präsidenten Sachsen-Anhalts den Führungsposten. Sein Rücktritt ist der vierte derartige aus einem der zahlreichen Geheimdienstapparate der Bundesrepublik Deutschland (BRD) binnen kürzester Frist.

Das nächste Köpfe-Rollen in den klandestinen bundesdeutschen Kreisen und Gremien dürfte in Berlin stattfinden, denn in der Hauptstadt zieht sich derzeit die Aufklärungs-Schlinge am sichtbarsten zusammen. Das gilt sowohl für das Land Berlin als auch für die Bundesregierung, die nun auch vom dem sich immer schneller drehenden Geheimdienst-Skandalrad erfasst wurde. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maiziere war inzwischen vor Mitgliedern des Bundestagsuntersuchungsausschusses geständig und beichtete erhebliche Versäumnisse. Vergangenen Donnerstag war dem Bundestags-Untersuchungsausschuss „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU)  zudem zu Ohren gekommen, dass das Land Berlin in den Jahren 2000 bis 2005 Hinweise auf den Aufenthaltsort der NSU-Terroristen erhalten hat und diese nicht an die Behörden weiterleitete. Erst über die Bundesanwaltschaft bekamen die Gremienmitglieder im Juli dieses Jahres Informationen zur V-Mann-Tätigkeit von Thomas S. für das Berliner Landeskrimininalamt bis in das Jahr 2011 hinein.  Es hat auch Kontakte zwischen Thomas S. und den Sicherheitsbehörden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg gegeben. Dabei handelten diese geheim operierenden Administrationen völlig isoliert voneinander. Darüber informiert die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) in dieses Wochenendausgabe.

Die bundesdeutsche Medien-Landschaft empört sich inzwischen fast unisono. Der LVZ-Kommentator konstatiert willkürliches Treiben diverser Geheimdienste. Als Kartenhaus falle zusammen, was sich kürzlich noch hochtrabend Sicherheitsarchitektur nannte. Die SZ schlussfolgert in einem Kommentar systematisches Versagen der Behörden, wofür sich bei der Aufklärung der NSU-Morde in immer kürzeren Abständen immer mehr Beweise finden. „Jede dieser Geheimdienst- und Polizeibehörden hockt auf ihren Informationen, kocht ihr eigenes Süppchen, jede vertuscht oder löscht Daten“, ist zu lesen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) wagt es sogar, den vollen Namen des mysteriösen Neonazis aus Sachsen zu nennen – Thomas Starke, 44 Jahre alt.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ aus Halle an der Saale stellt fest: „Das sind keine Pannen mehr. Hier wird manipuliert und gelogen. Mehr als eine Dekade waren die Sicherheitsbehörden unfähig, den Tätern auf die Spur zu kommen. Nun verwenden sie alle Energie darauf, Spuren zu verwischen. Wie will man das den Hinterbliebenen noch erklären ? Nein, es gibt nichts mehr zu erklären.“ ++ (kr/mgn/15.09.12 – 263)

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