Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bundesarbeitsministerium

Bonn, 8. Februar 2015 (ADN). Menschen dürfen nicht den Arbeitsplätzen hinterherwandern müssen wie die Zugvögel. Sie haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Heimatregion. Das erklärte der ehemalige Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm am Sonntag im Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“. Ein Dasein als Tagelöhner und in Fernbeziehungen bestehende familiäre Bande seien die erschreckenden Phänomene der heutigen Arbeits- und Sozialwelt. Das zerstöre Ehe und Familie, die die letzte antikapitalistische Bastion verkörpere, als einzig verbliebene Insel von Individualität und Intimität. „Wir steigen aus der Ehe aus wie aus der Straßenbahn“, illustriert Blüm die erschütternden Verhältnisse. Permanent werde suggeriert, dass das ganze menschliche Glück in der Erwerbstätigkeit und in der Karriere besteht. Das sei nicht nur borniert, sondern verwerflich. Der allerorten proklamierte Trend, Mutter und Vater vom Staat zu ersetzen, sei verhängnisvoll. „Eltern zu Trotteln zu erklären und die Kinder so früh wie möglich den ‚Erziehungsexperten‘ zu übergeben, ist falsch“, so der langjährige CDU-Sozialpolitiker.

Ausgangspunkt des Gesprächs war Blüms neues Buch unter dem Titel „Einspruch ! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Darin geißelt er die verhehrenden Zustände in der bundesdeutschen Justiz. In einer Passage seiner ernüchternden und bitteren Abrechnung mit der Rechtspraxis ist zu lesen: „Meine Zweifel an der dritten Gewalt sind im Laufe meiner Recherchen gewachsen. Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden. Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. Ich bezweifle nicht die unverzichtbare Funktion der Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Aber ich beklage ihre Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkleit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. Sie sind wie Brahmanen, die in einem westlichen Exil ihr Kastensystem aufrichten und damit den demokratischen Rechtsstaat unterwandern.“ ++ (so/mgn/08.02.15 – 38)

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München, 7. Januar 2014 (ADN). Der risikobewusste 007-Mann der Christlich-Sozialen Union (CSU), Peter Gauweiler, hat am siebenten Tag des neuen Jahres in einem 7.17 Uhr gegebenen Rundfunkinterview eine sehr präzise und treffende Definition für den Begriff „Job“ abgeliefert. Nach seinen Worten handelt es sich dabei um den „amerikanischen Ausdruck für die Ausführung irgendwelcher Wegwerftätigkeiten“. Da die zielsichere Formulierung aus dem Munde eines erfahrenen Bundes- und Landespolitikers stammt, der zugleich stellvertretender Vorsitzender einer „staatstragenden“, in der Bundesregierung vertretenen politischen Partei ist, dürfte die Vokabel damit nunmehr zum offiziellen Sprach- und Wortschatz des bundesdeutschen Machtapparates gehören. Gleichzeitig wurde damit mehr als zehn Jahre nach Beschluss der unseligen Agenda 2010 ein entscheidender Schritt in Richtung Wahrheit und Wahrhaftigkeit getan. „Arbeit“ als sinnstiftende Betätigung des Menschen ist demnach historisch überholt und auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet. Das aus dem anglo-amerikanischen Bereich kommende Drei-Buchstaben-Gebilde „Job“, das im Duden unter dem Punkt 1 a als vorübergehende Beschäftigung definiert wird, hat nun auch diese Stufe noch einigermaßen sachlicher Beschreibung verlassen und ist zur beliebigen Gossenvokabel degradiert worden.

Inzwischen schmücken 424 bundesdeutsche Organisationen ihre bürokratischen Apparate mit dem Namen „Job-Center“ und bestätigen damit das miserable Image eines besudelten Begriffs, der in einer humanen Gesellschaft Arbeit heißt und als zentral für den Sinn des Lebens gehalten wird. „Job-Center“ bieten arbeitslosen Menschen in der Regel tatsächlich das an, was von dem politischen Rauhbein Gauweiler „irgendwelche Wegwerftätigkeiten“ genannt wird. Und wenn die Betroffenen diese, sehr oft diskriminierenden Offerten nicht freiwillig akzeptieren, so werden sie unter Androhung des Entzugs wichtigster Existenzmittel zur Annahme gezwungen. All das passt damit auch viel besser in einen kaum eine Gemeinschaft verkörpernden Verbund, dessen Hauptziel in dem auf kurzfristigen Profit orientierten Wirtschaften besteht und der sich – auch verbal – längst als Wegwerfgesellschaft versteht. Menschenverachtung wäre ein geeignetes Synonym für derlei Tun. Dies auch demnächst so zu formulieren, ist das stilistische Sprachtalent Gauweiler am ehesten in der Lage.

Wie auf die ernüchternde Offenbarung aus Bayern die der deutschen Arbeiterbewegung verpflichtete sozialdemokratische Arbeitsministerin, Andrea Nahles, reagiert, ist gegenwärtig noch völlig unklar. Zumindest wichtige Gremien des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ müssten umgehend in eine Grundsatzdebatte darüber eintreten, ob die jetzige Bezeichnung ihrer Institution noch zeitgemäß ist. Sprachsemantische Aufklärung ist also dringend geboten. ++ (so/mgn/07.01.14 – 007)

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Hamburg, 18. April 2013 (ADN). „Seit sieben Jahren findet in Deutschland eine stille Revolution statt. Ihr Ziel ist es, die Geheimniskrämerei zu beenden, die in der öffentlichen Verwaltung herrscht. Sie soll den Staat für seine Bürger öffnen und zum Beispel zeigen, wofür er ihre Steuern ausgibt. Die Revolution heißt Informationsfreiheitsgesetz (IFG).“.
Mit diesen Sätzen leitet die Wochenzeitung „Die Zeit“ in ihrer jüngsten Ausgabe einen Pressebeitrag ein, der eine Zwischenbilanz zu einem nur sehr zähflüssig, letztlich mit tatkräftiger Beihilfe investigativer Journalisten zustande gekommenen Gesetz zieht. Zitiert wird Manfred Redelfs vom Journalistenverein netzwerk recherche. Nach seinen Worten fällt es Beamten schwer zu verstehen, dass die Akten ihnen nicht selbst gehören, sondern dass sie diese für die Öffentlichkeit verwalten. Der Kulturwandel ist in den Köpfen oft noch nicht vollzogen.“

Eine Flut von Anträgen zur Akteneinsicht ist zu verzeichnen. Waren es dem Bericht zufolge im Jahr 2006 präzise 2.278 Anträge, so ist ihre Zahl im Jahr 2012 auf 6.318 gestiegen. Um die Neugierde einzudämmen und die Auskunft suchenden Bürger einzuschüchtern, schwingen die Administrationen die Kostenkeule. Zunehmend versuchen Ämter, Antragsteller mit hohen Kosten abzuschrecken. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erheben die Behörden inzwischen bei einem Viertel der Anfragen Geld. Das Bundearbeitsministerium berechnet sogar bei jeder zweiten Anfrage mehr als 100 Euro., so der Pressebeitrag. ++ (tr/mgn/18.04.13 – 103)

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