Athen/München, 3. Februar 2015 (ADN). Die erdbebenartigen Wahlergebnisse in Griechenland haben schlagartig einen siebzig Jahre alten Rechtsstreit um die Kriegsreparationen wiederbelebt. Unmittelbar nach seiner Vereidigung hat der neue griechische Premier, Alexis Tsipras, den ehemaligen Schießstand in Kesariani aufgesucht und das Wiederaufleben alter Forderungen bekräftigt. An diesem Ort erschossen die Nazis 600 griechische Widerstandskämpfer. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Dienstag weiter berichtet, will der neue Regierungschef zielstrebig „Entschädigungen für Nazi-Kriegsverbrechen und den Zwangskredit“ ins Werk setzen. Die ungeklärte Begleichung deutscher Kriegsschulden war eines seiner Wahlversprechen.
Bereits die Vorgängerregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Sie errechnete eine Schuld Deutschlands gegenüber Griechenland von elf Milliarden Euro. Ursache ist ein der griechischen Nationalbank abgepresster Zwangskredit, mit dem unter anderem der Feldzug Erwin Rommels in Nordafrika finanziert wurde. Öffentlich werden noch weit höhere Summen diskutiert. Zu der Kommission gehörte anfangs der deutsch-griechische Historiker Hagen Fleischer, dem zufällig in den 70er Jahren im Bundesarchiv Koblenz ein Bündel frisch aus den USA eingetroffener Akten in die Hände gefallen war. Enthalten war eine „Denkschrift“, in der Reichsbankbeamte zu Beginn des Jahres 1945 die „Reichsverschuldung Deutschlands gegenüber Griechenland“ auflisteten. Eine der Positionen ist der Zwangskredit über 476 Millionen Reichsmark von 1942. Nach Einschätzung von Fleischer ist diese Anleihe ein Spezifikum, weil es in keinem anderen von den Nazis besetzten Ländern Ähnliches gegeben habe.
„Hier hat Athen also einen Punkt. Der Historiker widerspricht daher auch dem Argument, der Zwangskredit falle unter die ‚Reparationen‘, die sich 70 Jahre nach Kriegsende „unter Freunden“ erledigt hätten, wie Berlin argumentiert“, schreibt die SZ. Völkerrechtlich habe Griechenland kaum Aussichten auf Zahlungen. Zur ‚Wiedergutmachung‘ für NS-Unrecht habe die Bundesrepublik Ende der 50er Jahre „Globalentschädigungsabkommen“ mit zwölf westlichen Ländern abgeschlossen, mit Griechenland 1960. Die Londoner Schuldenkonferenz habe das Thema deutscher Reparationszahlungen im Jahr 1953 auf die Zeit nach einem Friedensabkommen verschoben. An dessen Stelle sei dann 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung getreten, in dem Reparationen keine Rolle spielten. Deswegen würden sie von der Bundesregierung kategorisch abgelehnt. ++ (vk/mgn/03.02.15 – 33)
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