Nürnberg/Berlin, 24. April 2012 (ADN). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält Berichte ihrer Innenrevision unter Verschluss. Darüber informierte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, in seinem am heutigen Dienstag in Berlin vorgelegten Tätigkeitsbericht. Dafür könne er keine Rechtsgrundlage erkennen. Eine ähnliche Verweigerunghaltung wie die BA habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) an den Tag gelegt.

Dem Schaar-Rapport zufolge hat die BA einem Antragsteller das Übersenden des jüngsten Berichts der Innenrevision verweigert, weil das andernfalls angeblich die internen Beratungen  von Behörden beeinträchtige. Dabei bezog sich die Bundesbehörde auf eine Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die einen solchen Zugang von außen während der sogenannten verwaltungsinternen Meinungsbildung nicht erlaubt. Bezweckt wird damit, die Unbefangenheit der innerbehördlichen Kommunikation zu schützen. Nach Feststellung des Bundesbeauftragten ist diese Vorschrift jedoch eine Ausnahmeregelung, die nicht permanent oder unendlich lange gilt, sondern zeitlich begrenzt ist. Insofern erlösche nach Abschluss der innerbehördlichen Beratungen die Schutzwürdigkeit der begehrten Informationen und sie seien grundsätzlich zugänglich zu machen.

Zusätzliche Lücken im Konstrukt der Arbeitsagentur markierte Schaar bei den für Arbeitslose zuständigen Jobcentern in den sogenannten Optionskommunen der Bundesländer, die keine separaten Informationsfreiheitsgesetze haben. Das betreffe Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. „Bürgerinnen und Bürger haben in diesen Ländern demnach keinen Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen“, kritisierte der Bundesbeauftragte scharf.

Nach seinen Angaben nehmen immer mehr Menschen ihr Recht auf Informationszugang wahr. Im Jahr 2011 seien es 3.300 Antragsteller gewesen – mehr als doppelt so viele im Vergleich zum Vorjahr. Schaar legte zum dritten Mal einen Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes vor, das im Jahr 2006 in Kraft trat und jedem Bürger Zugang zu relevanten Behördendaten ermöglichen soll. ++ (if/mgn/24.04.12 – 120).