Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bundesrat

Bern, 14. Juli 2015 (ADN). Die Schweizer Vollgeld-Initiatitive nähert sich mit schnellen Schritten ihrem Ziel. Bis zur ersten Julidekade dieses Jahres wurden 81.925 gesammelte Unterschriften gemeldet. Die Aktion begann im Jahr 2014 und endet am 3. Dezember dieses Jahres. Bis dahin müssen mindestens 100.000 gesammelte und beglaubigte Unterschriften eingereicht werden. Die Initiatoren wollen jedoch die Minimalschwelle von 105.000 Signaturen erreichen. Diese Marke liegt nunmehr im Bereich hoher Wahrscheinlichkeit. Dann werden die Unterschriften mitsamt dem Wortlaut der Initiative dem Schweizer Bundesrat und dem Parlament vorgelegt, die sich damit auseinandesetzen müssen. Diese Gremien können in Reaktion darauf auch separate Geld-Stabilitätskonzepte als Alternative zum Vollgeld ausarbeiten. Letztlich wird eine Volksabstimmung stattfinden, in der über die Inkraftsetzung des grundsätzlich neuen Geldsystems entschieden wird.

Die Vollgeld-Initiative will damit ein krisenfestes Geldsystem in der Schweiz etablieren. Eine der Hauptursachen der Finanzkrise sei den meisten Menschen gar nicht bewusst. Es handele sich um die eigenmächtige Herstellung von elektronischen Geld auf den Konten durch die Banken. Die Vollgeld-Initiative wolle erreichen, dass nur die Nationalbank Geld herstellt. Das sehe die Schweizer Bundesverfassung auch eigentlich so vor. Vollgeld hat nach Ansicht der Initiatoren große Vorteile. Auf diese Weise werde der ohnehin bereits international stark akzeptierte Schweizer Franken das sicherste Geld der Welt werden. Finanzblasen und Inflation würden verhindert, die Geldschöpfung komme wieder den Bürgern zugute. ++ (fi/mgn/14.07.15 – 153)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-nR. 101 v. 10.10.46

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Hamburg, 11. September 2013 (ADN). „Wenn man wirklich davon überzeugt ist, dass man da raus muss und sich wünschen würde, dass auch die anderen Staaten dem folgen, dann ist doch das letzte, dass man die mit Brennstoff versogt.“ Das sagte Atomexperte Sebastian Pflugbeil am Mittwoch zum Abschluss eines Fernsehbeitrags des ARD-Wirtschaftsmagazins „Plusminus“ über die trotz verkündeter Energiewende weiter florierende Herstellung nuklearer Produkte und deren Handel. Die Sendung bringt dafür zahlreiche gewichtige Beweise. So werden auch nach Abschalten des letzten Atomkraftwerks weiterhin Brennelemente für den Export hergestellt. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau und die Brennelementefabrik Lingen (Niedersachsen) haben unbefristete Betriebsgenehmigungen erhalten. Das zu ändern, ist die Politik nicht gewillt. So hat die Bundesregierung auf Anfrage des Bundesrates mitgeteilt: „Eine generelle Stilllegung aller kerntechnischen Anlagen in Deutschland ist nicht angezeigt.“

Das bedeutet nach Aussage der Autoren des Beitrags: Die Bundesregierung lässt nach dem deutschen Atomausstieg die deutsche Urananreicherungsanlage weiterproduzieren. 365 Mal im Jahr erreiche derzeit das gefährliche Uranhexafluorid (UF6) per LKW die Anlage in Gronau. Dort werde das spaltbare Material in seiner Konzentration erhöht und an 50 Kunden in 17 Ländern geliefert. Das dabei anfallende abgereicherte Uran lagert – derzeit rund 9.000 Tonnen – unter freiem Himmel. Gemäß Genehmigung dürfen es sogar 38.100 Tonnen sein.

Vor den Gefahren warnt Pflugbeil. Uranhexafluorid sei eine leicht flüssige, äußerst giftige, radioaktive und korrosive Verbindung. Daraus könne eine der gefährlichsten Säuren entstehen. Bei einer Temperatur von 56, 5 Grad werde es gasförmig. Käme es in die Umwelt und gelange in Kontakt mit Flüssigkeit in den menschlichen Körper, verwandle es sich in die gefürchtete Fluss-Säure, die sogar Glas zersetzt.

Uranhexafluorid wird auch in die rund 60 Kilometer entfernte Brennelementefabrik Lingen gebracht. Dort werden daraus Tabletten gepresst, in Röhren gefüllt und als Brennelemente zum Versand fertiggemacht. 70 Mal pro jahr gehen Transporte mit solch gefährlicher Ladung auf Reisen – nach Frankreich, Spanien, Schweden, Finnland, Belgien, Niederlande, Schweiz und China. Diese Transporte bringen zusätzliche Risiken und Gefahren auf Straßen, Schienen und Wasserwegen.

Was passieren kann, zeigt ein – wohl eher zufällig – bekannt gewordenenes Beispiel. Am 1. Mai 2013 brannte im Hamburger Hafen das mit Uranhexafluorid beladene Schiff „Atlantic Cartier“. Nur 500 Meter weiter wurde gerade der Kirchentag mit Zehntausenden Teilnehmern eröffnet. Gerade noch rechtzeitig konnte die gefährliche Fracht per Kran von dem brennenden Schiff genommen werden. ++ (at/mgn/11.09.13 – 249)

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Münster/Hamburg, 25. Mai 2013 (ADN) Einer aktuellen Übersicht zufolge gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nur 82 Mediatoren mit Zertifikat oder mit Anerkennung. Der von Arthur Trossen in Altenkirchen angeführten und mit Jürgen Bartsch in Überlingen abgeschlossenen Liste ist zu entnehmen, dass die Großstadt Hamburg mit zehn sowie die Metropolen Berlin und Köln mit jeweils sechs Mediatoren über die „höchste“ Dichte dieser außergerichtlich tätigen Kommunikatoren verfügen. Dünn gesät sind sie in München mit zwei und Leipzig mit einem. Die Stadt Stuttgart hat gar keinen. Die Blamage dieser Statistik für das jüngsten Ergebnissen zufolge rund 81 Millionen Einwohner zählende Volk, das seine Streitlust offenbar ungebremst lieber vor Gericht auslebt, erscheint im Vergleich zu den Niederlanden um so größer. Dort wurden vor zwei Jahren 4.710 Mediatoren gezählt, die jährlich 51.700 Mediationen umgesetzt haben – und das bei einer Bevölkerungszahl von nur knapp 17 Millionen Einwohnern. Wie das Niederländische Mediationsinstitut weiter mitteilt, entfallen 43 Prozent der ohne juristische Instanzen gelösten Streitfälle auf den Bereich Familie/Ehe, 25 Prozent auf den Sektor Arbeit und 16 Prozent auf die Wirtschaft.

Nach dem vor knapp einem Jahr von Deutschen Bundestag und Bundesrat in Kraft gesetzten Mediationsgesetz, in dem die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ festgelegt ist, dürfen sich die Streitschlichter dieser Art allerdings nicht als solche bezeichnen. Grund ist, dass die dazu erforderliche Rechtsverordnung noch nicht existiert. Der schweren Geburt des Mediationsgesetzes gingen langwierige und tiefsitzende Meinungsverschiedenheiten in diversen Gremien voraus. Vor allem fürchteten die Juristen die Bedrohung ihrer monopolartigen Kompetenz-Position und gewiss auch Pfründe. So forderte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages der ehemalige Vorsitzende Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Wilfried H. Hausmanns, als Experte bei einer Anhörung vor genau zwei Jahren, dass Mediatoren nicht „frei wie Gesangslehrer“ ihre Tätigkeit ohne Zulassungsverfahren und Zertifizierung ausführen dürfen. Aus- und Weiterbildung der Eigenverantwortung zu überlassen, sei „ungeeignet“. Offenbar sind solche Vorbehalte auf die unerwünschte Konkurrenz von „Laien“ zurückzuführen, die um den Alleinvertretungsanspruch sogenannter Volljuristen und das hohe Preisniveau bangen lassen. Hausmanns selbst gehört nämlich dem Verein Mediation M-V e. V. an, der das Mediations-Geschäft in Meckenburg-Vorpommern dominiert.
Das Stunden-Honorar bei Mediationen beträgt schätzungsweise zwischen 80 und 500 Euro. Rechtsschutzversicherungen beziffern es auf 180 Euro und die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte gibt es zwischen 150 und 350 Euro an. Ein Tageshonorar kostet den Hamburger Angaben nach zwischen 1.200 und 2.800 Euro.

Mediation ist ein Jahrtausende alte Art der Streitbeilegung, die schon von den Stammesgesellschaften in Afrika und Amerika praktiziert wurde. In den modernen USA wurden die ersten Mediationszentren von chinesischen Einwanderern gegründet. Europas Sternstunde der Mediation schlug 1648 in Münster und Osnabrück am Ende des Dreißigjährigen Krieges. Hauptakteur und Geburtshelfer der Mediation war damals der venezianische Diplomat und Ritter Alvise Contarini. In über tausend Treffen – meist Einzelgespräche – vermittelte er fünf Jahre lang zwischen den diversen Kriegsparteien, um schließlich den Westfälischen Frieden zu schließen. Sein erfolgreiches Gesprächskonzept war, jedes Gemeinwesen, das souverän war oder sich für souverän hielt, gleichberechtigt zu behandeln. ++ (ju/mgn/25.05.13 – 139)

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Berlin/Addis Abeba, 3. Mai 2013 (ADN). Ein neues Überwachungsgesetz ausgerechnet am Internationalen Tag der Pressefreiheit absegnen lassen zu wollen, ist ein besonderes Armutszeugnis. So kritisiert die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Katharina Nocun, die Absicht des Bundesrates, die Neuregelung des Gesetzes der Bestandsadatenauskunft zu erörtern und zu verabschieden. Nach den Worten von Nocun ist die Bestandsdatenauskunft bei der Identifizierung von Internetnutzern die kleine Schwester der Vorratsdatenspeicherung und – was Passwörter angeht – sogar der große Bruder. Für die vertrauliche Kommunikation im Netz entstehe höchste Gefahr. Dennoch wolle eine große Koalition von Freier Demokratischer Partei (FDP), Christlich-Demokratischer Union (CDU) und Sozialdemokratischer Partei (SPD) sie um jeden Preis durchbringen.
Die Piratenpartei wird gegen das neue Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. In den Landtagen von Nordrhein-Westfalen (NRW), Schleswig-Holstein und Berlin beantragte sie die Ablehnung des Gesetzes.

Seit 1997 wird der UNESCO-Preis für Pressefreiheit verliehen.Er ist nach dem kolumbianischen Journalisten Guillermo Cano benannt,der 1987 ermordet wurde. In diesem Jahr geht die Auszeichnung an die äthiopische Journalistin Reevot Alemen. Die 30jährige arbeitete für verschiedene unabhängige Medien, bevor sie 2010 ihren eigenen Verlag und das monatlich erscheinende Magazin „Change“ gründete. Wenig später wurde das Magazin verboten und der Verlag aus „politischen Gründen“ geschlossen. Im Juni 2011 wurde sie für fünf Jahre verhaftet. ++ (me/mgn/0305.13 -118)

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Leipzig, 16. März 2013 (ADN). Das typisch deutsche Phänomen, dass 70 bis 80 Prozent des Parlaments zu etwas Ja sagen, was im Gegenzug zu 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung ablehnen, ist auf die Dauer an Peinlichkeit für die sogenannten Volksvertreter kaum noch zu überbieten. Das erklärte Karl-Jürgen Müller aus Batzenheid in Baden-Württemberg am Wochenende in Leipzig bei einem Bürgerforum in Leipzig-Wiederitzsch in Sachen Europäischer Stabilitäsmechanismus (ESM). Trotzdem das Grundgesetz (GG) festgelegt habe, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, werde dieses Prinzip von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit Füßen getreten, indem sie sich mit übergroßer Mehrheit für den ESM aussprechen und damit die mehrheitliche Auffassung in der Bevölkerung ignorieren.

Der Physiklehrer Michael Ehrhard aus dem fränkisch-bayrischen Erlangen, der ebenso wie Müller zu den Pionieren der Volksinitiative „Für den ESM-Austritt“ gehört, betonte, dass es um das Wohlergehen aller geht, nicht um die Rettung einer Bank. Das Vorhaben sei allein Sache der Bürger und der Deutschen. Es habe keinerlei parteipolitischen Bezug.

Die beim Bundestagspräsidium am 20. Januar 2013 angemeldete, auf 18 Monate befristete bundesweite Initiative beruft sich auf Artikel 20 des Grundgesetzes, den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid“ vom 13. März 2012 und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012. Darin heißt es, dass die Frage der Entscheidung über den ESM vor allem eine Entscheidung des Gesetzgebers ist, letztlich also eine des Souveräns. Innerhalb der anderthalb Jahre sollen mindestens 400.000 Unterschriften gesammelt werden, um der Initiative die nötige Legitimation zu verleihen.

„Die politische Entwicklung der vergangenen Jahre hat unsere Demokratie sehr geschadet. Deshalb wollen wir mit der direkten Demokratie in Deutschland ernstmachen“, heißt es in dem Aufruf.“Wir halten den Vertrag über die Einrichtung des ESM, des Europäischen Stabilitätsmechanismus, für eine schwerwiegende Fehlentscheidung. Bundestag und Bundesrat haben den ESM gegen den Willen der Bürger beschlossen. Der ESM hebelt die Demokratie in Deutschland aus.“ Er greife massiv in das wesentliche demokratische Recht der Bürger und deren gewählte Vertreter ein. Bereits jetzt betrage die Haftungssumme Deutschlands 190 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes. Es handle sich dabei nur um die Untergrenze einer möglichen Haftung. Das damit befasste private Finanzinstitut in Luxemburg, von dem das Geld verwaltet wird, könne losgelöst vom Willen der Völker die Haftungssumme erhöhen, ohne dafür selbst verantwortlich gemacht werden zu können. ++ (sr/mgn/16.03.13 – 070)

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Wien/Zürich, 23. November 2012 (ADN).   „Wir fordern heute von den obersten Staatsorganen unserer Republik, dem Bundespräsidenten und den Mitgliedern des National- und Bundesrates die sofortige Einleitung des Austritts aus der ‚Europäischen Union‘ mit all ihren Folgeverträgen zur Wiedererlangung der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes im Sinne je des Artik. 1 Abs. 1 der beiden UN-Weltmenschenrechtspakte vom 16. Dezember 1966.“ So lautet die zweite von drei Forderungen des „Wiener Manifests“, das in der jüngsten Ausgabe des in Zürich herausgegeben Wochenperiodikums „Zeitfragen“ im Wortlaut abgedruckt ist. Als eine von weiteren Rechtsgrundlagen für diese massive Forderung wird in dem Dokument, das prominente Politiker, Juristen und Gelehrte am 26. Oktober 2012 – dem österreichischen Nationalfeiertag – im Namen der vielen Teilnehmer an der gesamtösterreichischen Demonstration unterzeichneten, Artikel 1 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes genannt. Darin heißt es: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Danach hätten alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung und könnten frei über ihren politischen Status sowie über ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung entscheiden. Dies jedoch geschehe nicht. Die Staatsfunktionäre des Landes ließen die EU ungehindert ihren Weg fortsetzen – bis hin zu einer Schuldenunion und einen Europäischen Schuldenmechanismus (ESM) . Die „Europäische Fiskalunion“ sei ein die Staatlichkeiten der europäischen Völker verschlingendes Kollektiv.  

Es wird auf die immerwährende Neutralität Österreichs verwiesen, die mit dem Staatsvertrag von 1955 den Abzug der alliierten Sieger- und Besatzungsmächte des Zweiten Weltkriegs und damit die volle Freiheit in der Völkerrechtsfamilie ermöglicht hatte. Diese Freiheit sei inzwischen an die EU verloren gegangen und müsse 57 Jahre nach Abschluss dieses Vertrages wieder hergestellt werden. Als Bürger eines neutralen Staates schulde Österreich den Schicksalsgenossen in anderen europäischen Staaten ein deutliches Zeichen, das mit dem „Wiener Manifest“ nun gesetzt worden sei. „Wir Österreicher  werden auch ausserhalb der EU Europäer sein und bleiben – in friedvoller Solidarität mit allen Menschen auf der Erde !“, heißt es abschließend in dem „Wiener Manifest“.  ++ (vk/mgn/23.11.12 – 333)

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Bonn/Berlin,30. März 2012 (ADN). Der Bundesrat hat zu Beginn dieses Wochenendes die Bundesregierung aufgefordert, Preisbremsen für Kraftstoffe festzulegen. Damit folgte das Gremium einem Antrag des Freistaates Thüringen vom Dezember vergangenen Jahres, in dem eine Lösung nach österreichischem Vorbild empfohlen wird. Danach dürfen die Preise an den Tankstellen nur einmal am Tag zu einem festgelegten Zeitpunkt verändert werden. Als Begründung  führten die Antragsteller an, dass im Jahr 2011 die Benzin- und Dieselpreise neue Rekordmarken erreicht haben. Beispielsweise sei der Preis in einem Fall binnen weniger Stunden um 14 Cents gestiegen.

Der Druck zugunsten einer transparenten Regelung verstärkt sich durch die derzeit unmittelbar vor den Ostertagen wiederum erwarteten Preissprünge. Erst kürzlich hatte der Preis für Super-Benzin die Schranke von 1,70 Euro pro Liter gebrochen.

Wie der Bundesverband Freier Tankstellen dazu mitteilte, verdienen Preisbremsen ihren Namen nicht und sind Augenwischerei. Sie vernichten zudem freie Tankstellen.  Unter dem Deckmantel der Preisbremse können, so der Bundesverband, Mineralölkonzerne Preise fixieren, die unter den Einstandspreisen der Freien liegen. Das sei zwar nach geltendem Recht verboten, jedoch durch eine solche Regelung dann „staatlich vorgeschrieben“.

Zu den künftigen Entwicklungen in diesem Sektor verweist der Bundesverband auf eine im November 2011 präsentierte Studie des Forschungszentrums für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin. Kernaussage  der Analyse ist, dass im Jahr 2030 immer noch 84 Prozent aller Kraftstoffe über die klassischen Tankstellen verkauft werden. Das gelte auch unter Einbeziehung alternativer Antriebe und deren Treibstoffe. Auch unter diesen Vorzeichen und anderen neuen Trends warnt der Bundesverband vor beträchtlichen Gefahren. Er forderte  deswegen zur Wachsamkeit vor dem Entstehen neuer Oligopole auf, die insbesondere von den Energiekonzernen angesteuert werden.

Zudem bedauert der Bundesverband, dem Inhaber und Betreiber von bundesweit 1.816 Tankstellen angehören, die geringe Publizität der Studie. ++ (wi/mgn/30.03.12 – 92)