Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bundestagspräsident

Berlin, 20. Juli 2015 (ADN). Zugang zu zusammenfassenden Verhandlungsprotokollen über das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Kommision (EU) und den USA erhalten derzeit nur 139 bundesdeutsche Beamte. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind von der Lektüre, die lediglich in eigens dazu eingerichteten Leseräumen innerhalb der jeweiligen USA-Botschaften in EU-Mitgliedsländern ermöglicht wird ist, ausgeschlossen. Diese Situation kritisiert Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief an den USA-Botschafter in Deutschland nach Angaben des Magazins „Wirtschaftswoche“ vom Wochenende energisch. Lammert fordert, „dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages in geeigneter Weise Zugang zu den konsolidierten Verhandlungsdokumenten im Gebäude der US-Botschaft erhalten.“

Initiiert wurde Lammerts Protestschreiben vom Bundestagsabgeordneten der Christlich-Sozialen Union CSU), Peter Ramsauer, der sich von den Informationen zum TTIP ausgeschlossen fühlt. Das wecke Skepsyis.  ++ (de/mgn/20.07.15 – 159)

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München/Berlin, 31. März 2015 (ADN). Die neuen Parteispenden-Berichte offenbaren, dass im Bundestagswahlkampf 2013 mehr als zwei Dutzend Unternehmen  und Privatpersonen den Trick mit der Stückelung genutzt haben. Ihre Spenden blieben bis jetzt geheim. Darauf weist die „Süddeutsche Zeitung“(SZ) am Dienstag in einem Kommentar hin. „Der 50.000-Euro-Trick“ ermöglicht es  finanziell opulenten Gönnern, ihre weitaus größeren Gesamtsummen unter diese Grenze zu stückeln und damit der Dokumentationspflicht in der Bundestagsverwaltung zu entziehen. Das gelingt in der Einzahlungspraxis besonders unauffällig, indem Tochterfirmen der Großspender diese Teilsummen separat an die Parteien überweisen.

Derartige Tarnmaßnahmen funktionieren seit rund zehn Jahren weitgehend geräuschlos und damit erfolgreich für die Beteiligten. Öffentlichkeitswirksame Affären hatten zuvor oft für Skandale gesorgt und den Verdacht der politischen Einflussnahme bestimmter Kreise auf die Parteien erhärtet. Zur Beruhigung der Lage wurde ein Transparenzregelung eingeführt, nach der Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden müssen. Der seitdem praktizierte Taschenspielertrick jeweils eine Summe unter dieser Obergrenze fließen zu lassen, hebelt den Sinn der Vorschrift sichtbar aus. Das langwierige und aufwendige Dokumentieren in den Rechenschaftsberichten lässt die unredlichen Machenschaften zusätzlich in den Schatten des Publikumsinteresses treten. Die SZ mahnt deshalb deutlich: „Wer so etwas auch in Zukunft zulässt, gefährdet die Akzeptanz der Demokratie. Die 50.000-Euro-Grenze muss deshalb sofort deutlich gesenkt werden.“ ++ (de/mgn/31.03.15 – 80)

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Berlin, 3. Juni 2014 (ADN). Das Gleichnis, dass 65 Jahre Grundgesetz identisch sind mit 65 Jahre Pressefreiheit, stand am Dienstag in Berlin vor seiner Evaluation.  Nicht selten entstand erhebliche Beweisnot, als die gegenwärtigen Existenzbedingungen der Pressefreiheit in vielerlei Facetten zur Sprache kamen. Die Gilde der Journalisten war weitgehend unter sich, hatte lediglich einen ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts – Prof. Hans-Jürgen Papier – und einige wenige Politiker eingeladen, um  der Ausgangsthese von der „DNA der Demokratie“ auf den Grund zu gehen. Überraschenderweise waren es nicht Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert oder Bundesjustizminister Heiko Maas, die mit überzeugenden Aussagen brillierten, sondern Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Er packte die nackte, ernüchternde Wahrheit aus der Praxis auf den Tisch. Das Leib- und Magenblatt seiner 85-000-Einwohner- Stadt und der Region – „Schwäbisches Tagblatt“ –  sei langweilig, biete keine Neuigkeiten und  blende brisante, manchmal ein halbes Jahr in den Behördenschubladen liegende  Sachverhalte einfach aus. Die Redakteure schreiben offensichtlich die ihm – Palmer – bestens bekannten Pressemitteilungen der Stadtverwaltung einfach ab, um die Seiten zu füllen. Von eigener Meinung oder Bewertung von Ereignissen und Vorgängen, geschweige gründlicher Recherche, sei nichts zu erkennen. Kommentare, die früher seine Mitarbeiter und ihn selbst auch auf Trab gebracht haben, nehme er gar nicht mehr zur  Kenntnis, weil sie aus leichtsüffiger Bellestristik bestünden oder zu Wald-und-Wiesen-Texten verkommen seien.  Einen Grund für den Niedergang der Regionalpresse mit abgestorbenen Lokalteilen sieht Palmer darin, dass gute Altredakteure mit fundierter Berufspraxis die Redaktionsstuben in Scharen verlassen müssen und durch weniger,  junge und kaum qualifizierte Kräfte ersetzt werden.  Bildungs- und Ausbildungsnotstand vereinten sich zu einem unglückseligen Paar, das die innere Pressefreiheit des Landes ins Wanken bringt. Die Zeitung in ihrer Wächterfunktion als Bewahrerin von Meinungsfreiheit und als  Säule der Demokratie schwebe in höchster Gefahr. Als negatives Beispiel führte er die Partnerstadt von Tübingen in den USA an. Dort lebten rund 150.000 Menschen und eine Printausgabe der Tageszeitung gebe es gar nicht mehr.

Weitere wesentliche Dilemmata wie die schlechte wirtschaftliche Lage der Verlage und die interessengeleitete Beeinflussung von Journalisten schaden der Pressefreiheit zusätzlich.  Eine Studie unter dem Titel „Journalisten am Gängelband ?“  aus dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) lieferte eindrucksvolle Belege. so berichtete IfD-Leiterin, Prof. Renate Köcher, dass 60 Prozent der Zeitungsjournalisten bereits persönlich Behinderungen und Beeinflussungen ihrer Arbeit erlebt und als Eingriff in die Pressefreiheit empfunden haben. Nach ihren Worten würden 54 Prozent der befragten Journalisten einschätzen, dass Einschränkungen und Behinderungen der Pressefreiheit in Zukunft eher zunehmen. ++ (md/mgn/03.06.14 – 153)

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München/Karlsruhe, 12. Februar 2014 (ADN). Die Bundesversammlung gerät ins Visier der Verfassungsrichter in Karlsruhe. Über Hintergründe berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch. Die Hüter des Grundgesetzes sind nicht selbst auf die Idee gekommen, dieses Gremium und seine Tätigkeit unter die juristische Lupe zu legen, sondern den Anstoß hat eine rechtsextreme Partei gegeben. Die Nationaldemokratische Partei (NPD) nimmt das nur für die Wahl eines Bundespräsidenten zuständige mehr als 1.000 Personen zählende Völkchen aufs Korn und stellt ihren Wahlmodus in Frage. Er sei verfassungswidrig. Zur allgemeinen Überraschung stellt selbst Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest, dass es sich bei diesem Thema um „einen weißen Fleck auf der verfassungsrechtlichen Landkarte“ handelt.  Seit den fast 65 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist es ihren geistigen Eliten – darunter Tausende hochqualifizierte Juristen – entgangen, dass es keinen Wahlprüfungsausschuss für das Agieren der Bundesversammlung gibt. Erst ein frisch examinierter Absolvent der Jurisprudenz, den die NPD in Dienst gestellt hat, bringt diesen Stein ins Rollen und müsste damit eigentlich eine konstitutionelle Lawine auslösen. Allerdings tritt dem Bericht zufolge der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) präventiv entgegen. Eine richterliche Kontrolle könne zwar grundsätzlich erlaubt sein, dürfte sich jedoch nur auf „evidente Verfahrensverstöße“ beschränken.

Unter der Oberfläche schlummernde Mängel sollen also unbeachtet bleiben. Die Karlsruher Richter nehmen damit das Risiko in Kauf, dass juristische Pestbeulen unverhofft aufplatzen können. Dass dieser Sprengstoff gerade juristische Grundfesten der bundesdeutschen Verwaltungsgemeinschaft erschüttern könnte, wirkt beängstigend. Allerdings ist eine unitäre Explosionsgefahr und der einem zusammenstürzenden Kartenhaus vergleichbare Vorgang nicht zu befürchten, denn der ehrgeizige NPD-Jurist setzt offenbar auf eine allmähliche Zermürbungsstrategie. Weitere rechtliche Tretminen sind in Sichtweite: Auf Betreiben des rechten Advokaten verhandelt der Zweite BVG-Senat in zwei Wochen über den Wahrheitsgehalt einer Äußerung von Bundespräsident Joachim Gauck. Er soll dazu aufgefordert haben, „auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen.“ Zu erwarten ist ein weiteres Verfahren, in dem es um die stornierte Auszahlung von 300.000 Euro an die NPD durch den Bundestagspräsidenten geht. Das setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an die Partei voraus, die derzeit finanziell mehr als klamm ist.  ++ (dk/mgn/12.02.14 – 043)

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