Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bundesverwaltungsgericht

Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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Berlin, 25. November 2014 (ADN). Die Bild-Zeitung will den Bundesnachrichtendienst (BND) gerichtlich dazu verpflichten lassen, sämtliche Akten über den Springer-Verlag herauszugeben. Darüber berichtet die „Berliner Zeitung“ am Dienstag. Eine diesbezügliche Klage habe das Boulevardblatt bereits Anfang November beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Die juristische Auseinandersetzung ist ein neues Kapitel in dem bereits Jahrzehnte währenden Zusammenwirken beider Organisationen. Unter zahlreichen Beispielen für die Verquickung des bundesdeutschen Geheimdienstes mit den Leitmedien der Bundesrepublik wird eine Liste mit 230 Namen angeführt, die sich im Jahre 1970 Kanzleramtsminister Horst Emke zusammenstellen ließ. Dieses Register von „Pressesonderverbindungen“ des Geheimdienstes enthält die Namen von Journalisten, die seinerzeit vom BND Geld bekamen. Nach Angaben des Geheimdienst-Rechercheurs Erich Schmidt-Eenboom sind darunter Medienvertreter „von Rang und Namen sowie etliche, die zur allerersten Garnitur der bundesrepublikanischen Publizistik zählen.“  Dazu gehören mindestens 15 teils hochrangige Medienleute aus dem Springer-Verlag. Darunter ist der ehemalige Intendant des Deutschlandfunk und spätere Chefredakteur der Springer-Zeitung „Die Welt“, Gerhard Starke. Weiterhin wird Horst Mahnke namentlich genannt. Im Krieg war er SS-Hauptsturmführer im Reichssicherheitshauptamt und Adjudant des später als Kriegsverbrecher verurteilten SS-Stadartenführers Franz Alfred Six. Mahnke war als Ressortleiter beim Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, bevor er 1960 zu Springer wechselte. Fünf Jahre später avancierte er zum Chef des Politischen Büros des Springer-Verlages in Bonn. Als solcher hatte er den Vorsitz der wöchentlichen Konferenz der wichtigsten Chefredakteure und Berater des Konzerns inne. Einen Decknamen beim BND hatte auch Horst Fuhst, der spätere Bild-Chefredakteur und Leiter der verlagsinternen Recherchegruppe, die sich mit den Untersuchungen von Günter Wallraff bei der Bild-Zeitung beschäftigte. Fuhsts BND-Betreuer Kurt Weiß war ein Vertrauter des bayrischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß.

Die „Berliner Zeitung“ weist auf die in einem Buch von Schmidt-Eenboom erläuterten Nachweise hin, dass „viele der von den ‚Pressesonderverbindungen’des BND verfassten Artikel zum einen auf teils exklusiven Informationen aus dem Geheimdienstbereich basierten. Das Blatt schreibt weiter: „Zum anderen wurden darin auch Positionen und Sichtweisen des Pullacher Dienstes vertreten. Insofern dienten die ‚Vertrauensjournalisten‘ als eine Art Einflussagenten, die über die Springer-Medien die öffentliche Meinung im Sinne Pullachs beeinflussen sollten.“ ++ (ge/mgn/25.11.14 – 328)

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Berlin, 1. Juni 2014 (ADN). Dass vom Bundesnachrichtendienst (BND) auch E-Mails in die USA und nach Europa mitgelesen werden, wurde erst in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig bekannt. Über diese Neuigkeit informierte der Rechtsawalt Niko Härting die „Berliner Zeitung“, die in ihrer Wochenendausgabe die Leistung des Juristen zur Internet-Transparenz würdigte.

Der Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht hatte bislang weitgehend unbekannte Überwachungsmethoden des BND gegenüber deutschen Bürgern aufgedeckt und angeklagt. Ausgangspunkt seiner Klage waren in einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums enthaltene Erkenntnisse, nach denen der BND im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mail-Wechsel mit 196 Ländern überprüft hatte. Härting hält eine solche Überwachung für unverhältnismäßig, weil sich von dieser schieren Unmenge an Schriftwechseln lediglich zwölf als nachrichtendienstlich relevant herausstellten. Härting fürchtet, dass insbesondere seine Anwaltskorrespondenz mit arabischen Staaten und nach Russland unbefugt mit verfolgt wird.

Vorausgegangen war eine sieben Stunden währende Verhandlung im Verwaltungsgericht, an der auch BND-Mitarbeiter teilnahmen. Er wird nunmehr das Verfahren ans Bundesverfassungsgericht herantragen, um seinem staatsbürgerliches Interesse an einem Ende solch uferloser Schnüffelei Genüge zu tun. ++ (gh/mgn/01.06.14 – 151)

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Zürich, 3. August 2012 (ADN). „Bei allem Respekt vor der persönlichen Meinungsfreiheit jedes Einzelnen bin ich sehr verwundert, ja entsetzt, dass eine angesehene liberal-konservative Zeitung wie der ‚Tagesspiegel‘ einem Text zu öffentlicher Verbreitung verhilft, in dem der Sache nach zur Missachtung und zum Bruch des geltenden Verfassungs- und Völkerrechts aufgerufen wird.“ Dies teilte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, in einem Brief an den Herausgeber und die Chefredakteure der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ mit.

In dem Schreiben, das im Wortlaut in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ abgedruckt ist, bezieht sich der Jurist auf eine Kolumne unter der Überschrift „Pazifistische Melodien“ des Historikers Dr. Alexander Gauland vom 23. Juli 2012.  Das Skandalöse dieses Gastbeitrags liege darin, dass der frühere beamtete Chef der Hessischen Staatskanzlei Gauland dafür wirbt, bei der Entscheidung über die militärische Durchsetzung außen- und sicherheitspolitischer Interessen allein politische Nützlichkeitserwägungen anzustellen. Gauland negiere damit insbesondere das Verbot jeder Anwendung von militärischer Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen, welches nach den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs als historische Errungenschaft der Menschheit in der UN-Charta verankert worden ist. Das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta gehört nach den Worten des hohen Verwaltungsrichters zum sogenannten zwingenden Völkerrecht und damit auch zu dessen allgemeinen Regeln im Sinne von Artikel 25 des Grundgesetzes (GG).

Deiseroth wirft dem Autor der Kolumne nicht nur vor, diese verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen militärischer  Einsätze nicht nur unbeachtet zu lassen, sondern sogar für deren Nichtbeachtung ausdrücklich zu plädieren. Dabei berufe er sich namentlich auf den preußischen „Blut- und-Eisen-Ministerpräsidenten“ Otto von Bismarck. Pikant sei zudem, dass Alexander Gauland als früherer beamteter Staatssekretär den Bindungen des Beamtenrechts und den verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt, für deren Bruch er sich im vorliegenden Fall der Sache nach öffentlich einsetzt. Daraus ergebe sich auch disziplinarrechtliche Relevanz insofern, dass sich Ruhestandsbeamte und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen nicht gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ betätigen dürfen.

„Das Skandalon eines solchen Plädoyers eines hohen (Ruhestands-) Beamten für den Verfassungs- und Völkerrechtsbruch weist über den aktuellen Vorgang hinaus,“ erklärte Deiseroth. Es gelte einer Enwicklung Einhalt zu gebieten, die den Einsatz des Militärs zu politischen Zwecken für Deutschland wieder zur Normalität machen will und die Öffentlichkeit auf diese Ungeheuerlichkeit einzustimmen versucht.  ++ (ml/mgn/03.08.12 -222)

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Leipzig/Nordhausen, 14. Dezember 2011 (ADN). „Bis zum heutigen Tag ist Zwangsarbeit nicht strafbewehrt.“ Das erklärte der Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Dr. Jens-Christian Wagner, am Dienstag bei einem Abendvortrag in Leipzig. Auch bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen sei Zwangsarbeit nicht als Verbrechen gegen die Menaschlichkeit eingestuft worden. Deswegen hätten die Richter der alliierten Siegermächte den führenden Nationalsozialisten Fritz Sauckel, der von Adolf Hitler zum zentralen Verantwortlichen für die Arbeitskräftebeschaffung aus ganz Europa ernannt wurde, nach dem Zweiten Weltkrieg nicht deswegen zum Tode verurteilt, sondern weil er dabei außerordentlich grausam vorgegangen ist.

Nach den Worten des Wissenschaftlers Wagner, der auch als Dozent an der Universität Göttingen tätig ist, muss nach Beheben dieses völkerrechtlichen Mangels eine entsprechende Strafvorschrift zudem noch in die jeweilige nationale Gesetzgebung Eingang finden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland sei Zwangsarbeit nicht strafbar. Das bestätige nachdrücklich ein skandalträchtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005. Dabei ging es um die Rückübereignung eines Unternehmens an seinen Alteigentümer. Die Firma hatte Zwangsarbeiter während der Nazi-Zeit eingesetzt. Es konnten jedoch keine besonderen Brutalitäten nachgewiesen werden.

Die einzige Initiative, um Zwangsarbeit als Menschenrechtsverletzung zu ächten, stammt nach der Aussage von Wagner aus dem Jahr 1931. Sie sei von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ergriffen worden, jedoch bis in die Gegenwart folgenlos geblieben. Das merkwürdige Schweigen internationaler und nationaler Gesetzgeber zu dem globalen juristischen Missstand hält an.

Wagner wies darauf hin, dass die sogenannte Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft nur durch Druck zustande gekommen ist. Erst Sammelklagen, die in den USA gegen deutsche Unternehmen eingereicht wurden, führten zur Einrichtung des Entschädigungsfonds zugunsten der unter der Nazi-Herrschaft ausgebeuteten, vor allem aus Mittel- und Osteuropa gekommenen Zwangsarbeiter. Nur die Furcht vor transatlantischen Markt- und Absatzeinbußen habe die deutsche Industrie zum Einlenken gebracht. Inzwischen benutzen einige große Konzerne diese Zahlungen sogar als Marketing-Instrument, um ihren Produkten und Leistungen einen positiven Anstrich zu geben.

Der Leiter der in Nordhüringen gelegenen KZ-Gedenkstätte, an deren Standort im Krieg Zwangsarbeiter Waffen wie die V-2-Raketen herstellen mussten,  bezifferte die Zahl der im sogenannten Großdeutschen Reich eingesetzten Zwangsarbeiter auf etwa 13 Millionen. Zudem wurden in den von der Deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten Europas weiterhin rund zehn Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen.

Der Vortrag in der Leipziger Universitätsbibliothek bildete die Abschlussveranstaltung des zehnjährigen Gründungsjubiläums der Leipziger Zwangsarbeiter-Gedenkstätte im Nordosten der Stadt. ++ (zf/mgn/14.12.11 -32)